…die BF bewusst für den höchstzulässigen Wert der stillen Reserven entschieden habe. Dies gehe auch aus der Bilanz des Jahres 2012 (siehe Punkt „4.7 Aufgeschobene Steuer aus der formwechselnden Umwandlung der Anteilsverwaltungssparkasse in die Privatstiftung“) hervor. Weiters lasse der Gesetzeswortlaut keine nachträgliche Änderung zu…
…Es gibt formwechselnde Umwandlungen, bei denen sich die Identität des Unternehmens nicht ändert, sowie übertragende Umwandlungen, bei denen sich diese ändert (Kofler, UmgrStG 2 , § 7 Rz 1, 2 und 4). Innerhalb der übertragenden Umwandlungen ist zu unterscheiden zwischen verschmelzenden Umwandlungen (= Übertragungen auf den Hauptgesellschafter…
…anbelangt, heißt es darin im letzten Satz, dass bei einer Änderung der für die Mindeststeuer maßgeblichen Rechtsform die am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich ist. In Bezug auf diese Bestimmung, die in erster Linie auf solche "formwechselnden Umwandlungen" abzielt, geht nun, soweit überblickbar, die…
…Sie soll als niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß den Vorschriften zur "formwechselnden" Umwandlung (dh ohne Übertragungsvorgang) einer Gesellschaft in den Niederlanden in eine Genossenschaft mit Haftungsausschluss ("BF NEU.") umgewandelt werden. Die geplante Umgründung stellt sich wie folgt dar: [...] Im Hinblick auf die erheblichen abgabenrechtlichen…
…. Aus dem Bemessungsakt ist u.a. ersichtlich, dass die Bf durch formwechselnde Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt wurde und in der Folge die Firma X führte. Aus den Buchungen zum Konto StNr .. war ersichtlich, dass die Steuerschuld in Form von Ratenzahlungen durch Frau RH getilgt…
…im Beschwerdefall somit nicht zu einer so tiefgreifenden Änderung der Rechtsträgerschaft, dass von einer völligen Neugründung der OG als Gesellschaft auszugehen wäre. Vielmehr hat eine formwechselnde Umwandlung stattgefunden, aufgrund welcher sich die Identität des Unternehmens nicht geändert hat (Dziurdź in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG6 …
…Betriebsaufgabe vor (s UFS 30.05.05, RV/0591-L/03). Nicht als Veräußerungsvorgang gilt (s EStR 5968 f und 5971 f): • eine bloß formwechselnde Umwandlung (zB OG in KG) • das Ausscheiden eines reinen Arbeitsgesellschafters ohne Kapitalbeteiligung. Eine allfällig gewährte Abfindung ist als nachträgl Arbeitsentgelt…
…nicht an den Regelbilanzstichtag des Rechtsvorgängers gebunden. Dies gilt uE auch für den Fall der Übertragung des Vermögens einer GesBR auf eine OG oder KG (keine formwechselnde Umwandlung). Nun ist diese Aussage in ihrer Allgemeinheit mit Vorbehalt zu sehen. Die zitierten Entscheidungen betrafen im Ergebnis…
…als wenig erfolgsversprechend anzusehen. Aus dem Saldo des Abgabenkontos könne keine Rechtswidrigkeit des Spruchs abgeleitet werden. Bei der gemäß § 239ff AktG durchgeführten Umwandlung der Bf AG in die Bf. handle es sich um eine sogenannte formwechselnde Umwandlung, bei der die Identität der Gesellschaft erhalten bleibe…
…Es kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass eine bloße formwechselnde Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt zu einer völlig anderen lohnsteuerlichen Behandlung der Abfertigung eines Organs dieser Kapitalgesellschaft führt, auch wenn sich an der schuldrechtlichen Beziehung der Kapitalgesellschaft zum Organ nichts ändert…
…Es kann sachlich nicht gerechtfertigt werden, dass eine bloße formwechselnde Umwandlung von einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt zu einer völlig anderen lohnsteuerlichen Behandlung der Abfertigung eines Organs dieser Kapitalgesellschaft führt, auch wenn sich an der schuldrechtlichen Beziehung der Kapitalgesellschaft zum Organ nichts ändert…
…Frage der Liebhaberei regelmäßig neu aufzuwerfen. Eine fortgesetzte Betrachtung einer bestimmten Tätigkeit ist jedoch dann vorzunehmen, wenn - wie im konkreten Fall - bei der formwechselnden Umwandlung sich am wirtschaftlichen Engagement nichts ändert, dieselben Personen dieselbe Tätigkeit lediglich in einer anderen Rechtsform fortsetzen (vgl. dazu Rauscher/Grübler…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine Privatstiftung, die in Folge einer formwechselnden Umwandlung des A.Verein zum Stichtag 31. Dezember 2004 errichtet wurde. Im Jahr 2014 wurde der Name von AVG auf UVVP geändert…
…2014 ergingen daher auch noch an die AG. Dazu ist festzuhalten, dass im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften grundsätzlich mit ihrer Firma zu bezeichnen sind. Bei einer bloß formwechselnden Umwandlung (wie nach §§ 239ff AktG) bleibt das Rechtssubjekt auch grundsätzlich bestehen. Überdies wäre selbst eine unrichtige Bezeichnung des…
…Angaben im Handelsregister änderte sich nur die Rechtsform der Gesellschaft. Bei einer formwechselnden Umwandlung ändert sich die Identität des Rechtsträgers nicht, die juristische Person bleibt bestehen. Durch die Umwandlung der ***Bf*** Lda in die ***Bf*** SA hat sich die Rechtsperson nicht geändert. Die der ***Bf***…
…russischen Kanzlei die korrekte und rechtswirksame Zustellung, basierend (dar)auf der formwechselnden Umwandlung, der Identität der "Bf." und der russischen "MKAO Bf.", dass die Löschung im zypriotischen Firmenbuch deklarative Wirkung hat, dass die zypriotische Bf. nicht aufgelöst und liquidiert wurde und eine Vollbeendigung nicht vorliegt…
…zu beachten. In diesem, die ABC Holding AG (nunmehr nach einer formwechselnden Umwandlung: ABC Stadt GmbH) betreffenden Erkenntnis, werde vom Bundesfinanzgericht ausgeführt, dass laut Auskunft der Wirtschaftskammer ABC die Gemeinde ABC im Rahmen der ABC Personalstelle nicht Mitglied der Wirtschaftskammer ABC sei. Dementsprechend bestehe auch…
…in dem, die ABC Holding AG (nunmehr nach einer formwechselnden Umwandlung: ABC Stadt GmbH) laut Auskunft der Wirtschaftskammer ABC die Gemeinde ABC im Rahmen der Direktion - Personalstelle ABC Werke nicht Mitglied der Wirtschaftskammer ABC sei. Dementsprechend bestehe auch für die Personalstelle selbst (Gemeinde ABC) keine…