…tatsächlichen Tätigkeit als begünstigt anzusehen ist, wenn die erforderliche Zweckverfolgung in ihrer Rechtsgrundlage keine entsprechende Deckung findet. Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung zum Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass allein anhand der Satzung beurteilt…
…Satzungsbestimmungen iSd §§ 39 Z 2 BAO iVm § 82 Abs 2 GmbHG die "formelle Satzungsmäßigkeit" im Übrigen gegeben ist; nicht hingegen, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen insgesamt vorliegen. Die Beurteilung erfolgt lediglich anhand der vorgelegten Rechtsgrundlage und der dazu gemachten ergänzenden Angaben, somit vorbehaltlich der…
…34 Abs. 1 iVm 41 Abs. 1 BAO nicht ausschließlich und unmittelbar auf die Förderung der genannten begünstigten Zwecke gerichtet und führte allein dieser Statutenmangel (Verstoß gegen die formelle Satzungsmäßigkeit) zur Versagung diesbezüglicher abgabenrechtlicher Begünstigungen. Wenn die tatsächliche Geschäftsführung des Bf. auch kirchlich iSd § 38…
…die Bw. eine Pferdepension führt. Die sich dadurch ergebende Verletzung des Grundsatzes der formellen Satzungsmäßigkeit ist aber umso bedeutsamer, als der überwiegende Teil der Vereinseinnahmen gerade aus der Führung einer Pferdepension resultiert. Sowohl die Statuten von Februar 2006 als auch jene vom 28. Oktober 2010…
…wesentlichen Mängel der Rechtsgrundlage des Beschwerdeführers hinsichtlich § 39 Z 5 BAO iVm § 41 Abs 1 BAO werde das Vorliegen von Verstößen gegen den Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit festgestellt. Denn nach dem "Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 Abs. 1 BAO müssten die Satzungszwecke und die…
…somit nicht den Kriterien der §§ 34 ff BAO, weil der Ausschluss des Gewinnstrebens nicht enthalten ist und sich diese fehlende Gewinnausrichtung daraus nicht klar und eindeutig ergibt. Aufgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit gem. § 41 Abs. 1 BAO erübrigt sich ein Eingehen…
…34 ff BAO begünstigte Körperschaften dürfen nicht auf Gewinn gerichtet sein. Aus dem in § 41 Abs 1 BAO statuierten Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit wird abgeleitet, dass der Gewinnausschluss auch klar aus der Rechtsgrundlage hervorgehen muss. Nach der in Rz 115 der Vereinsrichtlinien 2001 zum Ausdruck…
…ideellen und materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein aufgrund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit) (VwGH 20.2.1996, 93/13/0210; VwGH 28.5.1997, 94/13/0219…
…die in ihrer Satzung iSd § 41 Abs. 1 BAO eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen mildtätigen Zweck ausdrücklich vorsehen (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Dies ist hier nicht gegeben, sodass es sich bei der Bf., selbst wenn ihr hinsichtlich der Auslegung ihrer Satzung gefolgt werden…
…sondern alle anderen Körperschaften wie auch Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der begünstigte Zweck und die dafür eingesetzten Mittel müssen schon der Rechtsgrundlage der Körperschaft unmittelbar entnommen werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Die Festschreibung des Satzungszweckes (der Satzungszwecke) und…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…41 Abs. 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, dass auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden Abgabenbegünstigungen geprüft werden können (Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit). Im…
…angeführten Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht vorliegen, werden doch auch gemeinnützige Zwecke verfolgt. Unter Anwendung des Grundsatzes der formellen Satzungsmäßigkeit muss auch für den Fall der Auflösung der Vereinigung gewährleistet sein, dass ein allenfalls vorhandenes Vermögen ausschließlich für wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verwendet werden darf…
…Aussagen zu den restlichen Bestimmungen der §§ 34 ff BAO (wie z.B. hinsichtlich einer ausreichenden Bezeichnung der Mittel zur Verfolgung des gemeinnützigen Gesellschaftszwecks) und schon gar keine Ausführungen zum Gebot der formellen Satzungsmäßigkeit des § 41 BAO wieder. Im Gegenteil, es wird sogar explizit darauf hingewiesen…
…34 ff BAO begünstigte Körperschaften dürfen nicht auf Gewinn gerichtet sein. Aus dem in § 41 Abs 1 BAO statuierten Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit wird abgeleitet, dass der Gewinnausschluss auch klar aus der Rechtsgrundlage hervorgehen muss. Nach der in Rz 115 der Vereinsrichtlinien 2001 zum Ausdruck…
…dh. die ideellen und materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein aufgrund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (Grundsatz der „formellen Satzungsmäßigkeit“; vgl. Renner in Renner/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer (KStG 1988), 27…
…die Bf. nicht selbst über diese Beweismittel verfügt, konkrete Beweisanträge zu stellen. Dazu wird jedoch bemerkt, dass sich das Finanzamt ausschließlich auf den "Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit" (vgl. VwGH 23.11.2005, 2005/16/0209) stützt. Zum Einwand der mangelnden Rechtsbelehrung ist zu bemerken, dass…