…oder Feststellungsbescheides. Der Begriff "Eintritt der Rechtskraft" ist weit zu interpretieren und umfasst damit auch Fälle, in denen bereits rechtskräftige Bescheide etwa im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Rechtsbestand ausscheiden und durch neue Bescheide ersetzt werden (vgl Ritz, Formelle Rechtskraft in Abgabenvorschriften, taxlex…
…auch mündlich erfolgen (Hengstschläger/Leeb, AVG, § 63 Tz 75). Mit dem Einlangen der Zurückziehung bei der Behörde (hier: mit Abgabe der Zurückziehungserklärung in der mündlichen Verhandlung) ist die Prozesserklärung wirksam und erwächst der angefochtene Bescheid in formelle Rechtskraft, und zwar endgültig (vgl. Hengstschläger/Leeb, AVG, …
…Verweis auf VwGH 17.10.2018, Ra 2015/13/0058, mwN), der mit Zustellung an das Finanzamt Klagenfurt in formeller Rechtskraft erwachsen sei. Die in § 295 Abs 4 BAO vorgesehene Jahresfrist habe bereits zu diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen. Der Beschluss des BFG vom 10…
…werden könne. Ein Bescheid werde dann rechtskräftig, wenn er durch ordentliche Rechtsmittel nicht oder nicht mehr anfechtbar sei. Über die vom Beschwerdeführer eingebrachten Rechtsmittel habe das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 03.10.2016, RV/5100819/2011, abgesprochen und sei dadurch die formelle Rechtskraft eingetreten. Die…
…bis 2011 rechtkräftig. Das bedeutet zum einen, dass der Bescheid durch ordentliche Rechtsmittel (Beschwerde) nicht oder nicht mehr anfechtbar ist (formelle Rechtskraft), zum anderen, dass der Bescheid unwiderrufbar und unwiederholbar ist (materielle Rechtskraft) (Ritz, BAO, 5. Auflage, § 92, Rz 5). Trotz formeller Rechtskraft sieht die…
…der Parteien und der Bewirkung des Rechtsfriedens nach Abschluss eines Verfahrens hat die Einrichtung der Rechtskraft je nach Verfahrensordnung eine Ausformung erhalten, die im Allgemeinen zum einen eine prozessuale Sperre gegenüber den Parteien bezüglich ihrer Bestrebungen auf neuerliche Entscheidung (Verbesserung des Ergebnisses) bedeutet (formelle Rechtskraft)…
…ein "rechtlicher Umstand" bekundet wird. Bei Rechtskraftbestätigungen handelt es sich um die Beurkundung einer sich unmittelbar aus dem Gesetz selbst ergebenden, mit einer erlassenen Entscheidung verbundenen Rechtsfolge, die von der Erfüllung bestimmter Tatsachen (die formelle Rechtskraft zB vom ungenützten Verstreichen der Rechtsmittelfrist oder von der…
…dieser Vorauszahlungsbescheid rechtskräftig, wäre dieser auf Basis des § 295 Abs. 2 BAO abzuändern (vgl. Doralt/Kirchmayr/Zorn, EStG, § 45 Tz. 14; s. Rz. 7569 ESt-Richtlinien 2000). War aber der Vorauszahlungsbescheid 2026 - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - bekämpft und erwuchs deshalb noch nicht in formelle Rechtskraft…
…den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Im gegenständlichen Verfahren (bzw. generell in Mehrparteienverfahren) also beiden Verfahrensparteien. Demzufolge kann die formelle Rechtskraft einer Erledigung nur für jene Parteien eintreten, denen die Erledigung auch tatsächlich zugestellt worden ist (siehe dazu VwGH 19.11.1952, 128/50…
…und betreffend den Einkommensteuerbescheid 2002, war er unzulässig, weil dieser Bescheid wegen Vorliegens einer offenen Bescheidbeschwerde noch nicht in formelle Rechtskraft erwachsen ist. Der Eintritt der formellen Rechtskraft ist jedoch – wie beim Antrag auf Wiederaufnahme - eine Antragsvoraussetzung für eine Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO…
…Abs. 1 BAO dargestellt. Dass eine Gewissheit der Rechtswidrigkeit des Spruches erst dann vorliegen sollte, wenn über die für die Aufhebung relevante Frage endgültig rechtskräftig entschieden wurde, lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten, zumal die formelle Rechtskraft keine Aufhebungsvoraussetzung ist (vgl. Ritz, BAO, 5…
…UFS 28.2.2007, RV/2254-W/06), wonach das Verzeichnis zu Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie nur der ersten Steuererklärung für einen Veranlagungszeitraum angeschlossen werden könne bzw bis zum erstmaligen Eintritt der formellen Rechtskraft des Steuerbescheides abgegeben werden könne. Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO…
…I. Eine Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988 ist nur auf Antrag des Steuerpflichtigen zur gewähren. In einem Antragsverfahren kann bis zur formellen Rechtskraft der behördlichen Antragserledigung der Antrag vom Antragsteller zurückgenommen werden (Antragsmaxime). Fällt während eines laufenden Antragsverfahrens der Antrag weg, ist das Antragsverfahren zu…
…1 lit. a und 51 Abs. 1 lit. a FinStrG) begangen, zweifellos ein erst nach dem rechtskräftigem Verfahrensabschluss (die formelle Rechtskraft des Erkenntnisses vom 12. November 2009 trat laut Aktenlage mit Ablauf des 27. Dezember 2009 ein) neu bzw. erst nachträglich entstandenes Beweismittel dar, das…
…der Rechtskraft der Strafverfügung vom 26.11.2013 verstieß (Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“). Da der Schuldspruch des Verstoßes gegen § 2 Parkometergesetz durch Erteilen einer unrichtigen Auskunft in der Strafverfügung vom 26.11.2013, zugstellt am 10.12.2013, in formelle Rechtskraft erwachsen…
…ist der Vorauszahlungsbescheid rechtskräftig, ist dieser auf Basis des § 295 Abs. 2 BAO zu ändern (vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 11 , § 45 Tz 14; EStR 2000 Rz 7569). War der Vorauszahlungsbescheid – wie hier – bekämpft und erwuchs deshalb noch nicht in formelle Rechtskraft…
…b BAO vom Bundesfinanzgericht als gegenstandslos zu erklären. Die beiden angefochtenen Bescheide treten damit in formelle Rechtskraft und das Beschwerdeverfahren ist beendet. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nicht zulässig, da die Gegenstandsloserklärung einer Beschwerde infolge Zurücknahme sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt und deshalb…
… 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos. Damit tritt der angefochtene Bescheid vom 12. Jänner 2009 in formelle Rechtskraft und ist das Rechtsmittelverfahren beendet. Die Gegenstandsloserklärung führt zu einer Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung vom 31. März 2009. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid vom 12. Jänner 2009 lebt wieder auf…
…gem. § 256 Abs. 3 iVm § 272 Abs. 4 BAO als gegenstandslos. Damit tritt der angefochtene Bescheid vom 11. Dezember 2014 in formelle Rechtskraft und das Beschwerdeverfahren ist beendet. Zulässigkeit einer Revision Gem. Art. 133 Abs. 4 und 9 B-VG iVm § 280 Abs. 1 lit…
… 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 vom 12. Februar 2013 ist in formelle Rechtskraft getreten. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…