…8.882,13 und für Kapitalertragsteuer 1-12/2012 in Höhe von € 16.757,64 (gesamt € 47.829,80) festgesetzt, da die angeführten Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der Frist bis 3. Oktober 2016 entrichtet worden sind. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 22…
…Unrecht vorgeschrieben worden sei. Diese Argumentation lässt jedoch außer Acht, dass die Festsetzung eines Säumniszuschlags nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht eine tatsächliche, sondern lediglich den Bestand einer formellen Abgabenschuld voraussetzt (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240). Aus dieser Rechtslage folgt, dass es für…
…rechtskräftigen, sondern eine formelle Abgabenschuld, wie im gegenständlichen Verfahren die Umsatzsteuer des Jahres 2003 und des Jahres 2004, voraus (vgl. zB das Erkenntnis vom 30. Mai 1995, 95/13/0130). Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den ausdrücklichen Regelungen in der BAO (…
…eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht…
…anhängig (RV/6100006/2022). Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich Säumniszuschlägen ist nicht auszusetzen, um den Ausgang diese Verfahrens abzuwarten, weil für die Säumniszuschlagspflicht nur der Bestand einer formellen Abgabenschuld Voraussetzung ist (VwGH 11.11.1987, 87/13/0104, 0105). Zur Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des…
…Abgabenschuldigkeit ausweist (sondern ein geringfügiges Guthaben von EUR 35,74). Damit würde der Festsetzung eines Säumniszuschlags entschiedene Rechtssache (res iudicata) entgegenstehen, sodass das Wiederaufnahmeverfahren sehr wohl für die Festsetzung des Säumniszuschlags präjudiziell ist. Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass Säumniszuschläge auch bei Nichtentrichtung formeller Abgabenschulden…
…rechtskräftigen Abgabenschuld nicht voraussetze, sondern nur eine formelle Abgabenschuld. Im Verfahren betreffend Aussetzungszinsen sei über die Rechtmäßigkeit jenes Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung bewilligt worden sei, nicht zu befinden. Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen sei die im Bescheid über die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden…
…erhobene und beim Bundesfinanzgericht noch anhängige Beschwerde vermag der gegenständlichen Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages daher nicht zum Erfolg verhelfen. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt nur eine formelle Abgabenschuld voraus. Ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig oder rechtskräftig oder mit Bescheidbeschwerde angefochten ist…
…eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht…
…Säumniszuschlages trete unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides ein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setze die Säumniszuschlagspflicht iSd § 217 BAO nur eine formelle Abgabenschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig sei, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig sei (VwGH…
…dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhängung von ersten Säumniszuschlägen erfüllt sind, war diese Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Ad III. Stundungszinsen: Gemäß § 212 Abs. 2 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten…
…darauf hingewiesen wurde, dass es sich beim Säumniszuschlag um eine reine „Formalschuld“ handle, der an eine entsprechende formelle Abgabenschuld anknüpfe und allfällige spätere Änderungen der entsprechenden Abgabenbescheide über Antrag ohnehin noch (im Wege des § 217 Abs. 8 BAO) Berücksichtigung finden könnten. Mit Schreiben vom 10…
…weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle Abgabenschuldigkeit nicht existiert noch dass die Festsetzung des Säumniszuschlages allenfalls Folge rechtswidriger Buchungen wäre. Da im Beschwerdefall die Umsatzsteuer als Selbstbemessungsabgabe jeweils schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist (§ 21 UStG)…
…Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 21. September 2009, 2009/16/0113, ausgesprochen, dass bei Vorliegen der - durchwegs formellen - Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 des Rechtshilfevertrages für die nach Art. 11 Abs. 2 zuständige Behörde nicht nur die Berechtigung…
…einer im März/April 2016 stattgefundenen Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 2-12/2015 wurde der Bf. der Vorsteuerabzug für die Rechnung Nr. 23 vom 22.7.2015 aufgrund formeller Mängel versagt. Daraufhin übermittelte die Bf. dem Prüfer am 17.8.2016 eine von ***U*** berichtigte…
…wird, wobei der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages beträgt. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld, sondern nur einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. Maßgeblich für die Festsetzung des Säumniszuschlages ist daher lediglich das objektive Vorliegen einer Säumnis…
…wird, wobei der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages beträgt. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld, sondern nur einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. Maßgeblich für die Festsetzung des Säumniszuschlages ist daher lediglich das objektive Vorliegen einer Säumnis…
…durch den Senat gestellt. Das Finanzamt wies die Beschwerde dennoch mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2019 als unbegründet ab. So setze die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht den Bestand einer richtigen Abgabenschuld voraus. Letztendlich erfolgte ein Hinweis auf …
…genügte. 4. Rechtliche Beurteilung 4.1. Zum Bestehen einer Abgabenschuld Im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum galt das EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG), mit welchem die Richtlinie 2003/48/EG durch großteils wörtliche Übernahme des Richtlinientextes umgesetzt wurde und welches mittlerweile außer Kraft getreten ist. § 1 EU-QuStG…
…mit Beschluss vom cc/dd/2011 die Rechtskraft des Sanierungsplanes und hob den Konkurs auf. Die Sanierungsquote betrug 20%. Auf Grund von nunmehr bei der GmbH uneinbringlichen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 26.452,00 Euro wurde die Bf. mit Bescheid vom 03.05.2012 gemäß …