…würden nicht miteinander vergleichbare Sachverhalte vorliegen. Das Ergebnis und die Feststellungen der BP 2006 bis 2008 seien nicht als Maßstab für die finanzstrafrechtliche Beurteilung der in den nachfolgenden Jahren nicht aktivierten Herstellungskosten heranzuziehen. Es liege kein vorsätzlich begangenes Finanzvergehen vor, sondern allenfalls eine fahrlässige Abgabenverkürzung…
…Abgabeneinbringungsverfahren eine Teilnachsicht gewährt wurde und welche Gründe dafür maßgeblich waren, hat daher - mangels wechselseitiger Bindungswirkung dieser Verfahren - keinerlei Auswirkung auf die finanzstrafrechtliche Beurteilung der gegenständlichen Beschwerdeangelegenheit. Aus den dargestellten Gründen ist der Spruchsenat zu Recht von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bf. ausgegangen. Strafhöhe Gemäß …
…Zigaretten im EU-Gebiet erzeugt worden seien oder ob sie mit dem genannten ukrainischen Schiff aus dem Zollausland in die EU eingebracht worden seien, für die finanzstrafrechtliche Beurteilung irrelevant und sei dies daher vom Strafgericht auch nicht erörtert bzw. seien hiezu keine Feststellung getroffen worden…
…und im Finanzstrafverfahren gleiche materiellrechtliche Bedeutung hat und auch die Verfahrensgrundsätze die gleichen sind, ist Bindung gemäß § 116 BAO an die finanzstrafrechtliche Beurteilung gegeben. Das finanzstrafrechtliche Verfahren wurde gegenständlich aus Beweisgründen eingestellt. Das bedeutet, dass eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung des Beschwerdeführers nicht bewiesen wurde. Die zehnjährige…
…Dies ist jedoch keine finanzstrafrechtliche Auskunft, dass man den Steuerberater anrufen soll und es eben nicht getan hat. Diese Darstellung ist nicht geeignet, eine finanzstrafrechtliche Beurteilung darin als grob fahrlässig zu erkennen. Es werden daher folgende Anträge gestellt: 1) Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. 2…
…§ 304), woran auch der Umstand nichts ändert, dass die gesondert vorzunehmende finanzstrafrechtliche Beurteilung ermittelter Sachverhalte den Beschränkungen des § 98 Abs 3 und § 98 Abs 4 FinStrG unterliegt (VwGH 26.05.1993, 90/13/0155). Eine Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Bescheidbehörde ist ohnedies nicht zulässig (vgl…
…2012 nicht entrichtet hätte (Einleitungsmitteilung, Finanzstrafakt, Bl. 43 ff). In seiner Entscheidung hat der Spruchsenat diese finanzstrafrechtliche Beurteilung für 2011 übernommen, hinsichtlich des Fehlverhaltens des Beschuldigten für 2012 jedoch bereits ebenfalls eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG für das Veranlagungsjahr 2012…
…Die separate Darstellung ist wesentlich, da betreffend die finanzstrafrechtliche Beurteilung und das dahingehend im Erkenntnis vorgeworfene sorgfaltswidrige Verhalten je nach vorliegendem Sachverhalt zu beurteilen gewesen wäre, was jedoch bislang im gesamten Verfahren nach Ansicht des Verteidigers nicht erfolgt ist. Diese Sachverhalte stellen sich wie folgt…
…Die separate Darstellung ist wesentlich, da betreffend die finanzstrafrechtliche Beurteilung und das dahingehend im Erkenntnis vorgeworfene sorgfaltswidrige Verhalten je nach vorliegendem Sachverhalt zu beurteilen gewesen wäre, was jedoch bislang im gesamten Verfahren nach Ansicht des Verteidigers nicht erfolgt ist. Diese Sachverhalte stellen sich wie folgt…
…konstatieren, erfüllte der in finanzstrafrechtliche Beurteilung gezogene Lebenssachverhalt jedoch keinen finanzstrafrechtlichen Tatbestand. 10. In umgekehrter Weise, wenn tatsächlich die wissentliche oder sogar absichtliche Handlungsweise des Finanzstraftäters im weiteren Verfahren bewiesen werden kann, sind derartige Verhaltensweisen statt als Finanzordnungswidrigkeiten tatsächlich entsprechend ihrem deliktischen Unwert zu beurteilen…
…beachtlich. Unter Beachtung dieses Zweifelsgrundsatzes folgt fürs Erste, dass eine finanzstrafrechtliche Beurteilung einer Beweislage tendenziell für den Beschuldigten günstiger ausfallen kann als eine Beweiswürdigung im korrespondierenden Steuerverfahren, in welchem zur Aufhellung eines unklaren Sachverhaltes in Abwägung der Beweisergebnisse von mehreren möglichen Sachverhaltsvarianten diejenige festzustellen ist…
…Da die Verkürzungen der oben genannten Umsatzsteuervorauszahlungen nicht Gegenstand des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens waren, fällt eine erstmalige finanzstrafrechtliche Beurteilung nicht in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes, weshalb diesem Beschwerdebegehren nicht gefolgt werden konnte. Zu Schuldspruch c) des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates: Wenn der Amtsbeauftragte mit der gegenständlichen…
…sei der Sachverhalt heranzuziehen, der die größte Wahrscheinlichkeit für sich habe, sei zu entgegnen, dass es um eine finanzstrafrechtliche Beurteilung gehe und Mutmaßungen daher nicht ausreichend seien, es seien eindeutige Feststellungen erforderlich. II. Sachverhalt Aufgrund der Angaben in der Selbstanzeige vom 27. Mai 2013 sowie…
…insbesondere der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaften und Verdächtigen, des Gesamtumfangs der erzielten Einkünfte und der privaten Aufwendungen sowie als Beweismittel und Grundlage für die finanzstrafrechtliche Beurteilung, erforderlich waren. Bei einer derartigen Faktenlage konnte die Vorsitzende des Spruchsenates bei Ausstellung des gegenständlichen Hausdurchsuchungsbefehles berechtigt von…
…weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen habe oder diese zumindest ihm nicht nachweisbar gewesen seien und im Ergebnis sohin auch der belangte Verband keine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu tragen habe. Dabei hat der Spruchsenat seinen Bescheiden folgende Feststellungen zugrunde gelegt (Finanzstrafakt Bl …
…diesen Abgabennachforderungen begangenen Finanzvergehen ein. Ein Zahlungsaufschub darf nicht gewährt werden. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache…
…des Landesgerichtes ***2*** (siehe oben) als straf-und finanzstrafrechtlich nicht bedenklich eingestuft wurde. Auch der Leiter der Strafsachenstelle beim ***FA***, dem der Sachverhalt von der Großbetriebsprüfung bekanntgegeben worden war, erkannte keine finanzstrafrechtliche Relevanz. Ein Vertreter der Finanzstrafbehörde beim ***FA*** erklärte in Beurteilung der finanzstrafrechtlichen Aspekte…
…des Landesgerichtes ***2*** (siehe oben) als straf-und finanzstrafrechtlich nicht bedenklich eingestuft wurde. Auch der Leiter der Strafsachenstelle beim ***FA***, dem der Sachverhalt von der Großbetriebsprüfung bekanntgegeben worden war, erkannte keine finanzstrafrechtliche Relevanz. Ein Vertreter der Finanzstrafbehörde beim ***FA*** erklärte in Beurteilung der finanzstrafrechtlichen Aspekte…
…verheiratet und nicht sorgepflichtig. Er sei zuletzt Busfahrer mit einem Einkommen von € 600,00 bis € 800,00 monatlich gewesen und habe eine finanzstrafrechtliche Vorstrafe. Am 13. Februar 2011 seien der Beschuldigte und ein Beifahrer im deutschen Reisebus mit dem behördlichen Zulassungskennzeichen xy von…
…den Amtsvertreter zur Stellungnahme, die am 14.8.2025 beim BFG einlangte. Die rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Umsatzsteuerabgabenhinterziehung im Umsatzsteuerjahr 2016 (vgl Strafurteil des Landesgericht Steyr vom 16.11.2022, ON 050) habe Bindungswirkung und sei daher bei der Beurteilung des § 12 Abs…