…16.02.2017 anstelle der geltend gemachten 5.989,46 € als Betriebsausgaben nur einen Betrag in Höhe von 4.607,28 € und begründete die Abweichung wie folgt: „Das fiktive Vorsteuerpauschale in Höhe von 1.382,18 € als Betriebsausgabe kann nicht gewährt werden…
…Die Berücksichtigung eines, wie der Beschwerdeführer vermeint, "fiktiven" Vorsteuerpauschales als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 lässt sich auch aus der zitierten Rz 4131 der EStR 2000 - "Wird im Bereich der Umsatzsteuer die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1…
…Berücksichtigung eines, wie der Beschwerdeführer vermeint, "fiktiven" Vorsteuerpauschales als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 lässt sich auch aus der vom Beschwerdeführer zitierten Rz 4131 der EStR 2000 - "Wird im Bereich der Umsatzsteuer die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z…
…Umsatzsteuerbeträge, aber auch keine abziehbaren Vorsteuern, die (im Rahmen einer "Bruttoverrechnung") in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einbezogen werden könnten" (BFG, 15.06.2020, RV/3100661/2018). Damit ist die Berücksichtigung des vom Bf geltend gemachten - gesetzlich nicht vorgesehenen - "fiktiven" Vorsteuerpauschales iSd. § 14 Abs. 1 Z…
…1 UStG geltend gemachte (fiktive) Vorsteuerpauschale und die von der GmbH bezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses…
…u.a. für die beschwerdegegenständlichen Jahre seinen Gewinn mittels Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt hat. Hinsichtlich der Umsatzsteuer machte er von der Vorsteuerpauschalierung des § 14 Abs. 1 UStG 1994 Gebrauch. In den Jahren 2015 und 2016 fand beim Bf. eine Außenprüfung gemäß §…
…anerkannt sind (§ 2 Abs. 2 Z 3 leg. cit.), vor. 2.3. Der Betrieb gewerblicher Art ist ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die Körperschaft öffentlichen Rechts tritt und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt (vgl. VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144; vgl. VwGH 21.9…
…anerkannt sind (§ 2 Abs. 2 Z 3 leg. cit.), vor. 2.3. Der Betrieb gewerblicher Art ist ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die Körperschaft öffentlichen Rechts tritt und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt (vgl. VwGH 18.12.2014, 2011/15/0144; vgl. VwGH 21.9…
…wäre). Dem hypothetischen Einwand (vom Beschuldigten wurde dies in der mündlichen Verhandlung für 2009 nicht behauptet), die bekanntgegebenen fiktiven, zu niedrigen Zahllasten hätten sich deswegen ergeben, weil der Unternehmer irrtümlich neben einer Vorsteuerpauschale noch tatsächliche Vorsteuern aus Rechnungen in seinen Voranmeldungen berücksichtigt hätte, wäre entgegenzuhalten…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
Mit Eingabe vom 07. März 2023 reichte die Bf. durch die steuerliche Vertretung eine E-Mail Korrespondenz zwischen den Herren Mag. YZ und StB-A vom 26. November 2013 bzw. 02. Dezember 2013 nach. In der Anfrage von StB-A wird zum Sachverhalt ausgeführt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
Die belangte Behörde hat laut Aktenvermerk vom 20.1.1997 den Beschwerdeführer ersucht, alternativ zur Vorlage der Originalbelege im Sinne einer Glaubhaftmachung, den Zahlungsfluss betreffend Anschaffung der Softwareprogramme aus dem Jahr 1988 nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer laut Aktenlage nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer wendet…
…1. Jänner 2013). Die Einlage des Holzes in die GemeinschaftX durch die Holzbezugsberechtigten sei nicht steuerbar, ein Vorsteuerabzug daher nicht möglich. Dem Antrag auf Berücksichtigung der Vorsteuerpauschalierung gemäß § 14 UStG 1994 werde entsprochen (vgl. Tz 1, 2 und 4 des Bp-Berichtes vom 23. Jänner…
…UStG 1994 kommt es daher zu keiner exakten Erfassung der Vorsteuern, sondern stets zu einer fiktiven Bemessung der Vorsteuern in Höhe der Steuerschuld für die Umsätze im Rahmen nichtbuchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (VwGH 17.10.2017, Ra 2016/15/0029). Durch das BBG 2014…
…in pauschaler Form abgezogen werden. (Steuern und Vorsteuerbeträge wären diesfalls mit denselben Prozentsätzen pauschaliert.) Die GemeinschaftX stellte - für den Fall, dass die Pauschalierungsregelung des § 22 UStG 1994 nicht zustehe - den Antrag auf Berücksichtigung der Vorsteuerpauschalierung gemäß § 14 UStG 1994. Die Pauschalierung gemäß § 14 UStG 1994…
…der PV berührt würden. Eine Berechnung der zuzurechnenden Kosten (Zurechnungsmethode des BFH) der Höhe nach, sei mittels Gegenüberstellung der Einnahmen der PV-Anlage/Jahr (EUR 5.000,00) sowie der Einnahmen aus fiktiver Vermietung der Nutzflächen des Gebäudes (EUR 7.400,--) erfolgt. Somit entfielen ca…