…ausschließliche Aufgabe zu, die Tätigkeit des Abgabepflichtigen in diesen Jahren abgabenrechtlich zu beurteilen, die diesbezügliche Abgabenbemessungsgrundlagen zutreffend zu ermitteln und die entsprechenden Abgabenvorschreibungen vorzunehmen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen darf das Bundesfinanzgericht lediglich über die streitanhängigen Abgaben (Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 2000 bzw. 2005 bis 2008…
…daher der Beschwerde zu keinem Erfolg verhelfen, ist doch dem Bundesfinanzgericht verwehrt, von den in Rechtskraft erwachsenen Bescheid(sprüch)en abzuweichen. Eine „fiktive“ Verrechnung eines Verlustvortrages, deren Höhe sich nicht aus den Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre ergibt, hat zu unterbleiben. Die in den Beschwerdevorbringen aufgeworfene Frage…
…2005: € 11.235,18) bewirkt hat [bzw. zu bewirken versucht hat (2005)], indem er rechtswidrigerweise in seinen steuerlichen Rechenwerken fiktive Provisionszahlungen als Betriebsausgaben zum Ansatz brachte. Konkret hatte der seit 1992 selbständig als Versicherungsmakler tätige Beschuldigte in seinen am 2. September 2005, am 13…
…der Beschwerdeführerin schließen. Aus dem Jahresabschluss ergebe sich eine gute Eigenkapitalausstattung und es habe ein positiver Cash Flow erzielt werden können. Die fiktive Verschuldungsdauer zeige ein ausgezeichnetes Verhältnis zwischen Verschuldung und Finanzkraft. Im Geschäftsjahr 2021 habe eine positive Betriebserfolgsquote erzielt werden können. In der Saldenliste…
…aus der hervorgegangen sei, dass ein Betrag von € 50.000 als Körperschaftssteuer und ein Betrag von € 2,450.000 als Kapitalertragsteuer vorgeschrieben worden seien. Die von der Abgabenvorschreibung betroffenen Kapitalgesellschaften hätten in der Folge ihre Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlagen 2005 bzw. 2006 durch außerbücherlich abgezogene…
…das nicht und konsumiert den Zahlungsaufschub, lukriert er dadurch auch einen entsprechenden Zinsgewinn. Besteht die Abgabenvorschreibung zu Unrecht, fallen ohnehin keine Aussetzungszinsen an. Allein die lange Dauer eines Beschwerdeverfahrens kann somit keine Nachsicht von Aussetzungszinsen „im Sinne einer Risikoteilung“ rechtfertigen, weil sich das Risiko deshalb…
…ausgeführt, eine nachträgliche Überprüfung der gegenständlichen Abfertigungen habe ergeben, dass die Waren nicht für das Unternehmen des in den Zollanmeldungen angegebenen Warenempfängers (Herrn ***2*** ***3***) eingeführt worden seien. Dieser habe die Waren nur fiktiv als Zwischenhändler eingeführt; er habe dafür seinen Namen, seine Steuernummer, seine…
…ausgeführt, eine nachträgliche Überprüfung der gegenständlichen Abfertigungen habe ergeben, dass die Waren nicht für das Unternehmen des in den Zollanmeldungen angegebenen Warenempfängers (Herrn ***4*** ***5***) eingeführt worden seien. Dieser habe die Waren nur fiktiv als Zwischenhändler eingeführt; er habe dafür seinen Namen, seine Steuernummer, seine…
…einer Beschwerde zu Ihren Gunsten aufgehoben werden würden. Dazu werde festgehalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung seien in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabeverfahren und nicht im…
…einziges Entscheidungskriterium herangezogen werde, könne es niemals zu einer Nachsicht von Abgaben kommen. Im Nachsichtsverfahren stehe auch nicht zur Diskussion, aus welchen Gründen es zu dieser Abgabenvorschreibung gekommen sei, sondern seien die Auswirkungen aus der Sicht des Betroffenen zu beurteilen. Die Begründung, dass eine schuldhafte…
…OO94-Z3K/09, mit dem das Verfahren abgeschlossen wurde). Die darin festgeschriebene Zahlungsaufforderung binnen eines Monats ab Zustellung, kann als "fiktive" Festsetzung der Fälligkeit betrachtet werden. Als Fälligkeitszeitpunkt gilt demnach ein Monat nach Zustellung am 6.2.2009, somit der 6.3.2009. Soweit man…
…und der Ort, an dem die Finanz- und insbesondere die Bankgeschäfte hauptsächlich wahrgenommen werden, können ebenfalls in Betracht gezogen werden. Demgemäß ließe sich eine fiktive Ansiedlung in der Form, wie sie für eine "Briefkastenfirma" oder für eine "Strohfirma" charakteristisch ist, nicht als Sitz einer wirtschaftlichen…
…dann, "wenn sie [Anmerkung: die Steuerschuld] nicht schon früher entstanden ist". Die fiktive Auffangregelung mit dem "Zeitpunkt der Bestandsaufnahme" kommt folgedessen nicht zur Anwendung, wenn die Höhe der Fehlmenge und die dadurch entstandene Steuerschuld eines bestimmten Jahres bekannt ist. Genau das ist verfahrensgegenständlich der Fall…
…3 NoVAG würde unter den näher geregelten Bedingungen die erstmalige Zulassung von KFZ im Inland sowie die Verwendung eines KFZ im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre (fiktive Zulassung) der Normverbrauchsabgabe unterliegen. Die Steuerpflicht werde somit in diesen Fällen durch Zulassungen nach Eigenimporten…
…Bewertung stattfinde, werde darin keine rechtliche Vorgangsweise gesehen, sondern das Ausnützen von irgendwelchen verordnungsmäßigen Möglichkeiten, um der Beschwerdeführerin weitere Abgabenvorschreibungen aufzuoktroyieren. Es sei festzuhalten, dass der Abgabenbehörde über Jahre die Vorgangsweise der Kostenverrechnung der privaten Nutzung des Personenkraftwagens bekannt gewesen sei, die Abgabenbehörde diese Vorgangsweise…
… 2 Abs. 3 UStG als fiktive umsatzsteuerbare Tätigkeit auch umsatzsteuerpflichtig). Weiters werde auch in Rz 197 ENAV-RL dargelegt, dass zB die Elektrizitätsabgabe für den Strombezug nicht herauszurechnen sei. Auch in diesen Fällen würden öffentlich-rechtliche Gebühren- und Abgabenvorschreibungen vorliegen, welche jedoch mit konkreten Leistungen…
…hielt am Anteil des Grund und Bodens in Höhe von 20 Prozent fest. Weiters führte die Behörde eine Wertermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels 2009 durch und legte den Mittelwert der beiden Verfahren als fiktive Anschaffungskosten der AfA-Berechnung zu Grunde. Im Vorlageantrag wendeten die Bf. ein…
…der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für das Jahr 2011 gab der Beschwerdeführer die nunmehr strittigen fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes mit EUR 179.000,00 sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) mit EUR 4.497,67 an …
…Bescheidbeschwerde einbringen. (...) (§ 248 Abs. 1 BAO). Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung sind – wenn der Haftungsinanspruchnahme ein Bindungswirkung auslösender Bescheid an die Gesellschaft vorangegangen ist – in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (vgl. VwGH 18.3.2013, 2012…
…der Bf in objektiver Hinsicht keine Handlungen aber auch keine Unterlassungen vorzuwerfen seien, könne kein Abgabenrückforderungsanspruch gegen die Bf bestehen. Es seien daher jene Abgabenvorschreibungen auszuscheiden, welche letztendlich auf dem Bankkonto des Mitarbeiters gelandet seien. Ergänzend wurde die "Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdesenat"…