…Verträge abschließt, aufgrund der hohen, aber ertraglosen Umsätze einen massiven Wettbewerbsnachteil und wird zunehmend aus dem Wettbewerb gedrängt. Die Einhebung der KU 1 stehe in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten wettbewerbsrechtlichen Nachteilen, die die Bf erleidet. Es liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des §…
…das Finanzamt zusätzlich vorbringt, im Antrag auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten vom 27. September 2019 werde keine persönliche oder sachliche Unbilligkeit der Einhebung geltend gemacht, sondern eine gemäß Rechtsprechung des VwGH dem Rechtsmittelverfahren vorbehaltene Unbilligkeit der Festsetzung, so ist dem zu entgegnen, dass dieser Einwand des…
…Ergebnis und damit eine sachliche Unbilligkeit vor. Es komme durch die Einhebung der Abgeltungssteuer zu einer anormalen Belastungswirkung und zu einem atypischen Vermögenseingriff. Insbesondere auch im Hinblick auf die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte wäre gerade aufgrund des krassen Missverhältnisses und der Unverhältnismäßigkeit ein gelinderes Mittel…
…eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung angenommen werden könnte (vgl. Ritz, BAO 5 , § 236 Rz 11). Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, wonach die BAO im Beschwerdefall nicht anwendbar sei und darüber hinaus keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung vorliege…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…3 das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit: 'Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches […] 2. in Widerspruch zu nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegungen steht, die […] b) vom Bundesministerium für Finanzen im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung oder…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…dem Argument, Versuche zur Einhebung der Abgabenforderung würden zu einer (weiteren) Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit führen, damit noch nicht jede Berechtigung genommen. Die dem Verweis auf die Uneinbringlichkeit folgenden Ausführungen des Bundesfinanzgerichtes betreffen den Aspekt des revisionsgegenständlichen Vorbringens, der der sachlichen Unbilligkeit zuzuordnen ist. Das Bundesfinanzgericht…
…der Prüfungsmaßnahmen festgestellt worden, dass die Voraussetzungen des Art 7 Abs. 1 lit. 1 und 2 UStG 1994 nicht vorlägen. § 236 BAO sehe auch keine subjektiven Merkmale bei den Tatbestandsvoraussetzungen vor, sodass das von der BF angeführte fehlende Verschulden der Geschäftsführung ebenfalls keine sachliche Unbilligkeit…
…abgesehen wäre die fehlende Aufschlüsselung der Abgaben in einem Rechtsmittelverfahren sanierbar gewesen und steht die Auswahl des Haftenden im Ermessen der Abgabenbehörde. Eine Berücksichtigung im Rahmen des Ermessens scheidet schon deshalb aus, weil mangels Vorliegens einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit der Einhebung für eine Ermessensentscheidung…
…der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…
…bei der Anwendung des § 237 BAO herangezogen werden kann. Die Unbilligkeit kann demnach entweder persönlicher oder sachlicher Natur sein. Eine persönliche Unbilligkeit besteht bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen, also wenn die Abstattung der…
…1021. Der Bf. verweise auf die diversen mündlichen und schriftlichen Eingaben und Sachverhaltsdarstellungen, zuletzt per 08.08.2014. Der Bf. stelle weiterhin vorsorglich den Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 Abs. 1 BAO infolge persönlicher und sachlicher Unbilligkeit, sowie einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß…
…Aus diesen Feststellungen kann weder eine persönliche, noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben abgeleitet werden. Die festgestellten Einschränkungen haben den Beschwerdeführer bisher tatsächlich auch nicht an der Ausübung seiner Katzen- und Hundezucht sowie der Zimmervermietung gehindert. Kein anderes Ergebnis ergibt sich auch aus…
…mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Nach § 3 der Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches…
…mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Gemäß § 3 dieser Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches…
…Zuschüsse qualifiziert (Bedachtnahme Treu und Glauben). Wir ersuchen um Nachsicht, da die Einhebung der Abgaben im Zusammenhang mit den WAFF-Aufträgen unbillig wäre (§ 236 Abs. 1 BAO). Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes…
…2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3 Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von…