…nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden. Andere Autoren halten es für zweifelhaft, ob es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche, den Vorsteuerabzug auf Grund der fehlenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers zu versagen (Bürgler/Stifter in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON 2.06 , § 11 Rz 107…
…der Rechnung über 180 € an die italienische Firma sei deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, allerdings fehle ein ausdrücklicher Hinweis, dass es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handle. Eine Zusammenfassende Meldung sei für diese Rechnung nicht abgegeben worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bestimmung des …
…10.000,00 Euro übersteigen würden, die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) anzugeben. In § 11 Abs. 1 Z 6 UStG sei geregelt, dass die Rechnung auch die vom Finanzamt erteilte UID-Nummer des Rechnungsausstellers zu enthalten habe. Auf der Rechnung Nr…
…übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. 4.1.6. Das Finanzamt begründet die Umsatzsteuerbarkeit der Beratungsleistungen in Österreich auch mit Rechnungsmängeln (mangelnder Leistungsinhalt, kein Hinweis…
…Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d oder Abs. 1e die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. Die…
…Leistungen aus, für die der Leistungsempfänger nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a, Abs. 1b, Abs. 1c, Abs. 1d oder Abs. 1e die Steuer schuldet, hat er in den Rechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. Die…
…waren". Auch das Fehlen der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer verhinderte in der Rs Plöckl daher nicht den Nachweis materieller Voraussetzungen. In PPUH Stehcamp gewährte der EuGH einem gutgläubigen Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug selbst dann, wenn es den Behörden "unmöglich ist, die Identität des tatsächlichen Lieferers der Gegenstände festzustellen"…
…| Bei dieser Rechnung fehlt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (=Bf). Der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag übersteigt jedenfalls € 10.000. Weiters wird als entscheidungsrelevant folgender Sachverhalt festgestellt: Die in Rechnung gestellten Waren befanden sich immer am Betriebssitz des Bf in der Adr2 (vgl…
… 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 – fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistungsempfängers - ab. Für Umsätze, die ab dem 1.7.2006 ausgeführt werden, ist auf der Rechnung neben Namen und Anschrift des Leistungsempfängers auch die ihm vom FA erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) anzugeben, wenn der Gesamtbetrag der…
…dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt der Erwerb solange in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt, bis der Erwerber nachweist, daß der Erwerb durch den im ersten Satz bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist. Im Falle des Nachweises gilt …
…dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt der Erwerb solange in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt, bis der Erwerber nachweist, dass der Erwerb durch den im ersten Satz bezeichneten Mitgliedstaat besteuert worden ist. Im Falle des Nachweises gilt …
…sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und des Leistungsempfängers anzugeben." Im Zuge der Außenprüfung sei es zu Meldungen anderer Mitgliedstaaten über Firmen gekommen, die als Missing Trader erkannt worden seien. [Anm.: Allerdings nennt der Betriebsprüfer in seiner Stellungnahme keine Firmennamen.] Die Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich…
…112/2012, lautet wie folgt: (8) Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt…
…Gegenstände bewirkt hat, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers der Lieferung. (5) Bei einem Dreiecksgeschäft wird die Steuer vom Empfänger der steuerpflichtigen Lieferung geschuldet, wenn die vom Erwerber ausgestellte Rechnung dem Abs. 4 entspricht. (6) Zur Erfüllung seiner Erklärungspflicht im Sinne des Abs. 2 hat…
…3 Abs. 8 UStG 1994 lautet: "Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt…
…österreichische Umsatzsteuer in Rechnung, weil der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Lieferung über keine gültige UID-Nummer verfügte. Eine Rechnungsberichtigung (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) lehnte die Lieferantin ab, da damit ein nicht abwägbares steuerliches Risiko verbunden wäre, im Hinblick auf die fehlende UID-Nummer des Leistungsempfängers im…
…11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 geforderte UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des Leistungsempfängers (der Bf.), - noch jene des leistenden Unternehmers KEG1 (§ 11 Abs. 1 Z 6 Teilstrich 3 UStG 1994) enthält und erfolgte damit die Aberkennung des Vorsteuerabzuges zu Recht. Folgende an die Bf. ausgestellten…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben…
…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben…