…der Aussetzung der Einhebung bestehe ein Rechtsanspruch, um die vom VfGH geforderte ,,faktische Effizienz" des Rechtsbehelfes zu gewährleisten. Wäre nunmehr eine Aussetzung der Einhebung über strittige Abgaben iZm einer Selbstanzeige unzulässig, wäre diese "faktische Effizienz" des Rechtsbehelfes nicht gewährleistet. In den Erkenntnissen des VfGH betont…
…VfGH seit jeher das rechtsstaatliche Gebot eines effizienten Rechtsschutzes. Die faktische Effizienz des Rechtsschutzes müsse grundsätzlich stets gewahrt bleiben; eine Einschränkung sei nur aus sachlich gebotenen, triftigen Gründen zulässig. Die Rechtsschutzeinrichtungen müssten ihrer Zweckbestimmung nach ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen…
…Nach dem Erkenntnis des VfGH vom 11.12.1986, G119/86, ist es im Hinblick auf ein Mindestmaß von faktischer Effizienz von Rechtsschutzeinrichtungen nicht zulässig, den Rechtsschutzsuchenden generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung solange zu belasten, bis sein Rechtsschutzgesuch erledigt ist…
…dass nur jene Rechtsakte dauerhaft bestehen blieben, die mit dem sie bedingenden höherrangigen Recht in Einklang stünden. Diese Rechtsschutzeinrichtungen müssten ein Mindestmaß an faktischer Effizienz aufweisen, weshalb es nicht zulässig sei, Rechtsschutzsuchende generell mit allen Folgen einer potenziell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung zu belasten (VfGH 11…
… VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Mit dieser Rechtsprechung trage der VwGH verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung, denn die vom VfGH geforderte faktische Effizienz des Rechtsschutzes sei im Anwendungsbereich des § 212a BAO als Auslegungsmaxime heranzuziehen. Folglich sei der in Abs 2 lit a dieser Norm genannte…
…bedingenden Akten höherer Stufe erlassen wurden. Der VfGH neigt zur Meinung, dass die hier unabdingbar geforderten Rechtsschutzeinrichtungen ihrer Zweckbestimmung nach ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen müssen. Von dieser Annahme her scheint es nicht anzugehen, den Rechtsschutzsuchenden generell einseitig mit allen…
…dass nur jene Rechtsakte dauerhaft bestehen blieben, die mit dem sie bedingenden höherrangigen Recht in Einklang stünden. Diese Rechtsschutzeinrichtungen müssten ein Mindestmaß an faktischer Effizienz aufweisen, weshalb es nicht zulässig sei, Rechtsschutzsuchende generell mit allen Folgen einer potenziell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung zu belasten (VfGH 11…
… 212a BAO bereits einmal aufgehoben worden, weil die faktische Effizienz eines Rechtsbehelfes nicht gegeben war. In VfSlg 14548 wurde auf Verletzung des Eigentumsrechtes durch verfassungswidrige Anwendung der BAO erkannt, weil sich die Behörde überhaupt nicht mit der Frage der Berechtigung eines Rechtsmittels anlässlich der Entscheidung…
…2007 sowie der Anspruchszinsen 2002 bis 2007 vorweg zu behandeln und als Begründung zur Abweisung des Aussetzungsantrags heranzuziehen, ist vor dem Hintergrund der faktische Effizienz nicht zulässig, zumal in Anbetracht der enorm hohen Summen an vorgeschriebenen Abgaben eine Einhebung ruinösen Charakter für den Abgabepflichtigen haben…
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern: Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung…
…ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern:
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern: Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung…
…00 €/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig.
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern: Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung…
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit absurd anmute. f) Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern: Österreich habe bei der Fernwärme sogar die mit Abstand höchste Inflationsrate im EU-Vergleich. Österreichs Energieversorger hätten die…
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit geradezu absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung liege in der willkürlichen Unterscheidung zwischen…
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern: Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung…
…Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung…
…€ 180/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme, dass die faktische Besserbehandlung des fossilen Sektors gerade unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Versorgungssicherheit nachgerade absurd anmute. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Energieträgern gleichheits- und somit verfassungswidrig…
…als auch das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen zu verstehen ist. Aus der Anknüpfung an die Abstellzeit ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass mit "Abstellen" auch das Belassen des Fahrzeuges in einem Kurzparkzonenbereich und nicht nur sein faktische Verbringen in denselben zu verstehen ist. Gemäß § 5 Abs…