…Damit entscheiden aber nicht mehr sachliche Kriterien über die Anwendbarkeit dieser Befreiung, sondern nur mehr die Verwendung der Immobilie: Als Amtsgebäude erfolgt die Rücküberlassung durch Miete; daher ist Art 34 § 1 Abs 2 BBG 2001 anwendbar. Bei einem Wohnhaus steht für die Rücküberlassung nur der…
…der Tatbestand für die Vorschreibung einer EUSt nicht erfüllt ist. Nur diese Auslegung stimmt auch überein mit den Regelungen in Artikel 30 Abs. 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) und Artikel 5 Abs. 1 der Verbrauchssteuersystemrichtlinie (92/12/EWG) überein. Im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen…
…Dies ist mE aufgrund der nun ergangenen Judikatur als überholt anzusehen, sodass Vertragsbestimmungen wie "Miete zu Geschäftszwecken" oder "Miete zum Zweck der Untervermietung - für die Anwendbarkeit der Befreiung nicht schädlich sind. Da auf die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes und nicht auf die unmittelbare Befriedigung eines…
…so ist die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diesen Raum gegeben; nicht aber dann, wenn – wie dies in verschiedenen Gegenden üblich ist – von Gästen neben ihrer Konsumation die ortsüblichen Spiele gespielt werden. In derartigen Abgrenzungsfragen wird stets entscheidend sein, ob durch die tatsächliche Durchführung von Glücksspielen…
…so ist die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diesen Raum gegeben; nicht aber dann, wenn – wie dies in verschiedenen Gegenden üblich ist – von Gästen neben ihrer Konsumation die ortsüblichen Spiele gespielt werden. In derartigen Abgrenzungsfragen wird stets entscheidend sein, ob durch die tatsächliche Durchführung von Glücksspielen…
…eine Befreiung iSd § 22 Abs 4 UmgrStG zu verneinen. Desweiteren ist zu erwähnen, dass die Bestimmungen in Artikel 4 der Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7 EG des Rates vom 12.2.2008) im gegenständlichen Fall nicht einschlägig sind, da diese die Vorschreibung der Gesellschaftssteuer ausdrücklich für…
…Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistungserbringer für diese Umsätze vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger oder einem Dritten erhält oder erhalten soll (Art. 73 Richtlinie 2006/112/EG). Wie „Dasjenige“ bezeichnet wird, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat bzw. der Leistende erhält, ist somit nicht maßgeblich. Demnach…
…bzw. der Leistende erhält, ist nicht maßgeblich. Demnach stellen auch Entschädigungen (sofern diese nicht als Schadenersatz zu beurteilen sind) und Kostenersätze (siehe Ruppe/Achatz, UStG Kommentar, 4. Auflage, § 1 Tz 60) die Bemessungsgrundlage für einen steuerbaren Umsatz dar. Zur Anwendbarkeit des Art. 132 Abs. 1…
…Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 7 KfzStG ist, dass der Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge – hier die Beschwerdeführerin – einen nach steuerlichen Vorschriften zu beurteilenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb haben muss, in dem diese Fahrzeuge verwendet werden. Da hier die Kraftfahrzeuge nicht…
…Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 7 KfzStG ist, dass der Zulassungsbesitzer der Fahrzeuge – hier der Beschwerdeführer – einen nach steuerlichen Vorschriften zu beurteilenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb haben muss, in dem diese Fahrzeuge verwendet werden. Da hier die Kraftfahrzeuge nicht…
…dargelegt - nicht vom Nettobetrag, sondern vom Bruttobetrag. Für die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung spricht nicht zuletzt auch die Bedachtnahme auf eine verfassungskonforme Interpretation der einschlägigen Bestimmungen, die Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Beachtung des Normzwecks von Pauschalierungen (Vereinfachung, nicht Begünstigung oder Befreiung…
…gibt es bei der echten Steuerbefreiung der ig Lieferung nicht. Das UStG 1994 versucht in seinem Art 24 BMR deshalb wohl auch diesen Fall auszuschließen, indem normiert wird, dass bei Anwendung der Befreiung für igL auf den Vorumsatz die Differenzbesteuerung beim abnehmenden Wiederverkäufer ausgeschlossen ist…
…für die Übertragung bzw den Tausch von Miteigentumsanteilen dar. Es ist auch nicht ersichtlich, dass gegenständlich (konkludente) Verpflichtungsgeschäfte abgeschlossen worden wären, die einen solchen Anteilstausch begründen würden. Weder ergibt sich aus dem Vertragsinhalt der Kaufverträge eine rechtliche Notwendigkeit noch lässt sich aus dem in diesen…
…Befreiung nach § 42 UmgrStG nicht zur Anwendung kommen kann. Nach § 42 UmgrStG sind Rechtsgeschäfte, mit denen anlässlich eines gebühren- oder kapitalverkehrsteuerbegünstigten Vorganges nach Art. III bis VI des ersten Hauptstückes eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme) von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. Für die Anwendbarkeit dieser…
…§ 33 TP 21 GebG sieht keine Befreiung für die entgeltliche Abtretung von Softwarerechten vor. Soferne eine Vertragsübernahme gebührenrechtlich als Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln ist, liegt keine Abtretung iSd § 33 TP 21 GebG vor. Das schließt aber keineswegs die Anwendbarkeit des § 33 TP 21 Abs…
…NoVAG ist dieses Bundesgesetz auf Vorgänge nach dem 31.12.1991 anzuwenden. § 1 NoVAG definiert die steuerbaren Vorgänge. Die im gegenständlichen Fall erfolgte Erstzulassung des Kraftfahrzeuges der Marke I, in der Schweiz vor dem 31.12.1911 ist dabei nicht maßgeblich. Das NoVAG ist im…
…dass die Befreiung auf die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers beschränkt bleibt; Mayr in SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, Mitarbeiterrabatte und geldwerter Vorteil 42 (45). Dass diese Voraussetzung nicht erfüllt worden wäre, ist nicht aktenkundig: Die Arbeitnehmer haben die Waren während des…
…Ohne diese Angaben können die Belegnachweise ihren Zweck, den sicheren Nachweis der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu erbringen, nicht erfüllen. Dies widerspricht auch nicht der von der Bf angeführten EuGH-Judikatur, wonach es für die Befreiung nicht notwendig ist, die genaue Adresse…
…die Ausführungen zu § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 in EStR 2000 Rz 6651, 7371 und 7373 auch für Zwecke der Befreiung von der Grunderwerbsteuer sinngemäß anzuwenden sind). Maßgebliche Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Befreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG 1987 ist…
…mittelbarer" Zusammenhang ausreichend (diese müssen "mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation" erfolgen) und wird nicht - wie es ansonsten häufig Voraussetzung für die Anwendung der in einem Bundesgesetz außerhalb des GebG enthaltenen Befreiungen ist (siehe dazu…