…Schottenring, Nebenfahrbahn, gegenüber 2-6, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen WU-xxxxx abgestellt, wobei ein elektronischer Parkschein mit einem fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert wurde. Sie habe dadurch § 9 Abs. 1 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3 Parkometergesetz…
…7.8.2014 um 9:43 Uhr in Wien 14, Jenullgasse 1, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, wobei ein näher genannter Parkschein (Fünfzehn-Minuten-Parkschein), entwertet mit 9:00 Uhr, mit einem näher genannten elektronischen Parkschein (Gebührenparkschein für 30 Minuten), gebucht um 9:16 Uhr…
…Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten/aktivierten Parkschein gesorgt zu haben, da sich im Fahrzeug der Fünfzehn-Minuten-GRATIS-Parkschein mit der Nr. 962900OF entwertet mit 11:05 Uhr befand und somit die Parkzeit überschritten war. Demnach wurde…
…zu ersetzen, verjähre gemäß § 209 Abs 4 BAO (abweichend von § 209 Abs 3 BAO) spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Am 02.02.2018 wurde der am 29.07.2008 vorläufig im Sinne des § 200 BAO ergangene Bescheid betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß §…
…zur Verfügung gestellten Internet-Applikation über das Internet Protokoll (IP) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten (Bestätigung). Wird die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt, gilt die Abgabe als entrichtet oder darf das mehrspurige Kraftfahrzeug für einen fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden (§ 7 Abs…
… 1 Abs. 1 der auf Grundlage des Parkometergesetzes ergangenen ParkometerAbgVO der Gemeinde Wien ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen eine Abgabe zu entrichten. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist gemäß § 2 der ParkometerAbgVO ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten…
…2. Abschnitt Parkscheine § 2. (1) Der Parkschein nach Anlage I für eine Abstellzeit von fünfzehn Minuten ist in violetter Farbe, der Parkschein nach Anlage II für eine Abstellzeit von einer halben Stunde ist in roter, der für eine Abstellzeit von einer Stunde in blauer, der…
…des Fahrzeuges, wobei ein Parkschein gemäß § 2 Abs. 2 (Gebührenparkschein) mit einem Parkschein gemäß § 2 Abs. 1 (Fünfzehn-Minuten-Parkschein) der Kontrolleinrichtungenverordnung in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert worden sei, begangen habe. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 4 Abs. 2 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3…
…beträgt die Parkometerabgabe für jede halbe Stunde Abstellzeit 1 Euro, wobei für angefangene halbe Stunden der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten, wenn der hiefür vorgesehene Parkschein vorschriftsmäßig angebracht und entwertet…
…gegenüber 9, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt und weder dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet noch einen elektronischen Parkschein aktiviert. Im Fahrzeug befand sich kein Fünzehn-Minuten-Parkschein sichtbar angebracht. In der Buchfeldgasse gegenüber Nr. 9 befindet sich eine Halte- und Parkverbotszone, von dem…
…Dezember 2020 wiederholte die belangte Behörde im Wesentlichen ihre Rechtsansicht und verwies auf die Verwaltungspraxis (Randzahl 1110c der Körperschaftsteuerrichtlinien 2013), wonach lediglich die Fünfzehntel aus der Anschaffung im Jahr 2013 abziehbar seien. Am 10. Dezember 2020 wurde die beantrage mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durchgeführt…
…weniger als (nach der Verwaltungspraxis drei) Jahren in die Unternehmensgruppe einbezogen wurden, da hier von einer möglichen Auswirkung des steuerlichen Vorteils auf den Kaufpreis ausgegangen werden kann (vgl Rz 1110a KStR). Alle weiteren offenen Fünfzehntel für Beteiligungen, die allesamt von konzernfremden Verkäufern vor dem 1…
…35% der Investitionssumme waren als Instandsetzungsaufwand über 10 Jahre zu verteilen. Daher sind zunächst die ursprünglich in den Jahren 2003 bis 2006 zu Unrecht geltend gemachten begünstigten Herstellungs-Fünfzehntel mittels Zuschlag im Jahr 2007 zu berücksichtigen. Die Abschreibung iHv 2% auf den Herstellungsaufwand (65% der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 31.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 24.02.2015, betreffend Einkommensteuer 2012 zu…
…gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt wurde. Parkometerabgabe wurde weder mittels Parkscheins noch mittels Handyparkens entrichtet, es befand sich auch kein Parkschein gemäß Anlage I der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung (Fünfzehn-Minuten-Parkschein) hinter der Windschutzscheibe. Allerdings wurde gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ein Zettel mit dem handschriftlichen Vermerk "21ooh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH, A, gegen den Bescheid des Finanzamtes F A vom 17.02.2014 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_des_BFG in der Beschwerdesache VN_ZN, Adresse_1 , über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10. November 2015, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Gerald Franz E*****, *****Adresse_Bgld*****, bzw. *****Adresse_Wien*****, vom 8. 7. 2014, abgesandt am 9. 7. 2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, 7400 Oberwart, Prinz…
Begünstigter Herstellungsaufwand (Zehntel- bis Fünfzehntelabschreibungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988) ist gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 auf eine "Normal-AfA" umzustellen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21a, Liebhabereiverordnung Rz 398f; VwGH 22.01.1985, 84/14/0048; 26.06.1990, 89/14…
sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre zu verteilen. Bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, gilt hinsichtlich der Instandsetzungsaufwendungen folgendes: - Instandsetzungsaufwendungen, die unter Verwendung von entsprechend gewidmeten steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln getätigt werden, scheiden insoweit aus der Ermittlung der Einkünfte aus. - Soweit Instandsetzungsaufwendungen nicht durch…