…des Finanzamtes ist ein Bachelorstudium als eigenständiges Studium mit eigenem Abschluss anzusehen und bildet mit einem daran anschließenden Masterstudium keine Einheit. Der erstmögliche Studienabschluss iSd § 2 Abs 1 lit j FLAG wurde bereits im Oktober 2011 mit Erlangung des Bachelorgrades im Studium Statistik und Wirtschaftsmathematik…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…a. nur dann zu, wenn die gesetzliche Studiendauer bis zum erstmöglichen Studienabschluss 10 oder mehr Semester betrage und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werde. T habe im Oktober 2009 mit dem Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik begonnen (Studiendauer 6 Semester) und dieses am XX abgeschlossen…
…in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studiumbegonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird. Strittig sei im vorliegenden Fall, ob § 2 Abs…
…sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…bb) nicht zu. Unter einem längerdauernden Studium iSd sublit. bb) ist etwa das bis zum erstmöglichen Studienabschluss eine gesetzliche Studiendauer von 12 Semestern umfassende Medizinstudium zu verstehen. Soweit der Beschwerdeführer an das Gericht appelliert hat, es möge von seinem "Ermessensspielraum" Gebrauch machen, ist er darauf…
…Lebensjahres verlängert, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und die gesetzliche…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Die Mindeststudiendauer muss bis zum erstmöglichen Studienabschlusseingehalten werden. Die Familienbeihilfe steht grundsätzlichnur für fortgesetzt gemeldete Semester zu und richtet sich nach der gesetzlichen Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt bzw. plus ein Studienjahr bei Studien ohne Abschnittsgliederung. Aufgrund der Einschränkungen im Bildungs- und Hochschulbereich während…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…ob die Voraussetzung der sublit. bb der genannten Bestimmung Fall erfüllt ist. Demnach muss die gesetzliche Studiendauer bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester betragen. Das Bundesfinanzgericht hat in der Entscheidung BFG 29.9.2021, RV/5101248/2019, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…aktuellen Entscheidung vom 05.09.2018 (GZ RV/7103057/2017) nenne das Bundesfinanzgericht beispielsweise - ohne nähere Ausführungen zu treffen - das Medizinstudium auch allgemein als ein derartiges "langes" Studium, das bis zum erstmöglichen Studienabschluss eine gesetzliche Studiendauer von zwölf Semester umfasse. Es liege auf der Hand…