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BFG RV/7101993/2022Zurechnung von Einkünften beim Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2026

…und angesichts des Umstands, dass der Wert des Fruchtgenussrechts die Substanzabgeltung um ein Vielfaches übersteigt, ist die Abzugsfähigkeit in diesem Fall ausgeschlossen, zumal ein erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Instandsetzungsaufwendungen Gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen jene Aufwendungen, die nicht zu…

BFG RV/7102833/2024Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG - Zeitraum 07/2023 bis 12/2023
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2025Teil 1/3

…je MWh erhöht werden (=90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/7104004/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2024Teil 1/3

…€ 54 je MWh erhöht werden müssen (=90 der Differenz zwischen 120 und 180). Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7103600/2024Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025Teil 1/3

…00 je MWh erhöht werden (= 90% der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102828/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG, BGBl. I Nr. 220/2022)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2024Teil 1/3

…54 € je MWh erhöht werden (=90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7103706/2024Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2024Teil 1/3

…MWh erhöht werden (= 90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/7102086/2024Keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des Energiekrisenbeitrags-Strom (EKB-S)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2024Teil 1/3

…MWh erhöht werden (= 90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/7102830/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2024Teil 1/3

…Euro je MWh erhöht werden (= 90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102110/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2024Teil 1/3

…€ 54 je MWh erhöht werden müssen (=90 der Differenz zwischen 120 und 180). Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102085/2024Keine Verfassungswidrigkeit des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.09.2024Teil 1/3

…€ je MWh erhöht werden (= 90% der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102010/2024Keine Verfassungswidrigkeit des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2024Teil 1/3

…MWh erhöht werden (= 90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/7102139/2024Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2024Teil 1/3

…der Absetzbetrag auf zumindest 54 € je MWh erhöht werden (=90% der Differenz zwischen 120 € und 180 €) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102109/2024Behauptete Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.09.2024Teil 1/3

…sollen, hätte er auf zumindest € 54 je MWh (=90% der Differenz zwischen 120 und 180) erhöht werden müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Gemäß § 4 Abs. 1…

BFG RV/7102135/2024Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2024Teil 1/3

…je MWh erhöht werden (=90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. -Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/7102142/2024Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2024Teil 1/3

…54 € je MWh erhöht werden (=90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen Gemäß § 4 Abs…

BFG RV/7102130/2024Keine Verfassungswidrigkeit des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2024Teil 1/3

…MWh erhöht werden (= 90 der Differenz zwischen 120 und 180) müssen. Die Beibehaltung dieser Beschränkung trotz der Senkung der Obergrenze zeige ein erhebliches Missverhältnis zwischen der realen Investitionshöhe und der steuerlichen Entlastung auf. - Keine Zurechenbarkeit von Investitionen verbundener Unternehmen: Gemäß § 4 Abs 1 4…

BFG RV/4200055/2012Sicherstellungsauftrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2017

…auszugehen. Der vom Strafgericht festgestellte Eingangsabgabenhinterziehungsbetrag mit einer Tatbeteiligung des Bf. betrug dann auch 7,981.655.- Euro. Evident und auch unbestritten ist damit jedenfalls ein erhebliches Missverhältnis zwischen der zu erwartenden Abgabenbelastung und der Zahlungsfähigkeit des Bf.. Festzuhalten ist auch, dass der Bf. in…

BFG RV/7102879/2015Nachsicht bei Abbruch einer Hausverlosung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2015

…abbrechen müssen. Der Gesetzgeber habe durch Bestimmungen des Gebührengesetzes aber nicht bedacht, dass es bei Nichtrealisierung des Projektes zu einer ungewollten Belastung kommen könne. Die Einhebung der gegenständlichen Abgaben stelle ein erhebliches Unbill dar. Es liege sowohl sachliche als auch persönliche Unbilligkeit vor. Dies geht…

BFG RV/3100293/2024Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Körperschaften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.07.2026Teil 2/2

…das wirtschaftliche Ergebnis in die WT-GmbHs verlagert wird. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass die WT-GmbHs über beträchtliches Vermögen verfügen und dort - im Gegensatz zur bfP - erhebliche Gewinne anfallen. Gerade darin zeigt sich der verfolgte Zweck: Die WT-GmbHs bauen steuerlich begünstigt Vermögen…

BFG RV/2100662/20231. Mangel der Begründung des Aufhebungsbescheides ist sanierbar 2. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Pensionsantritt des Ehemannes (betreffend Abzug von Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.10.2024Teil 1/2

…so auch im Jahr 2015, wo Schmuckgegenstände im Eigentum unserer Mandantin von größerem Wert, gestohlen wurden. Das Haus inklusive Einrichtung hat einen erheblichen (materiellen und emotionalen) Wert für den Ehegatten [der Bf.], eine Vermietung oder gar ein Verkauf daher unzumutbar. Überdies geht es hier nur…