…II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen.Gemäß § 8 Abs 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich…
…wieder Spritzen gehen. Dadurch habe die Bf. erhebliche Kosten. Ihr Sohn habe auch eine Einschränkung bei den Augen und eine sehr hohe Lichtempfindlichkeit. Vorgelegt wurde eine Verordnung für eine Fernbrille vom 24.4.2012 mit folgenden Angaben: Sphärisch rechts +2,00 für die Ferne, links …
…BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich…
…Richter AAA in der Beschwerdesache der Frau Bfin., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 14. Juli 2014, betreffend die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes XY, für die Zeit ab 1. August 2014, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Punkt 12.02.01, der Anlage zur Einschätzverordnung, BGBl II 261/2010, ebenso idF BGBl II…
…über die Beschwerde vom 13. Juli 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 23. Juni 2023 betreffend Abweisung des Antrags auf Zuerkennung der Familienbeihilfe und des Antrags auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ab Mai 2023, SVNR ***SV-Nr***, Ordnungsbegriff ***Ob…
…21 und 29 zu § 8). Nach § 10 Abs. 3 FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4 ) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In Bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist…
…Entrichtung von selbst zu berechnenden bzw. einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben ist keine erhebliche Härte zu erblicken. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit am 01.04.2014 bei der belangten Behörde eingegangenem Beschwerdeschriftsatz und begehrt im Sinne einer Antragsstattgabe nochmals die Teilzahlung. Zur Begründung wird vorgebracht:…
…gegenständlichen Fall der Privatsphäre zuzurechnen. Daher könne daraus kein Anspruch auf die Steuerfreiheit der Zulagen abgeleitet werden, da es schon an der Voraussetzung der Steuerfreiheit der gewährten Schmutzzulage, nämlich der zwangsweisen erheblichen Verschmutzung am Körper, fehle. Das Duschen diene vor allem dem Reinigungsbedürfnis des Mitarbeiters…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) beantragte am 02.07.2024 für das im Spruch genannte Kind die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ab Februar 2020 und legte den Befund der Mag. ***1***, Klinische…
…auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe hinsichtlich der Zeiträume August 2019 bis Mai 2023 ab, weil das Sozialministeriumservice bei ihrem am ***GebDat*** geborenen Sohn, ***K.***, erst ab Juni 2023 eine erhebliche Behinderung im Sinne des § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) von 50 v. H…
…Adr***, über die Beschwerde vom 24. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für ***Name Tochter*** für den Zeitraum ab Jänner 2024, Sozialversicherungsnummer ***ZZZZ-TTMMJJ***, Steuernummer ***BF1StNr1***…
…für den Zeitraum 10/2021 bis 01/2024 und 2. Abweisung des Antrages vom 12. Dezember 2024 auf Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes für den Zeitraum ab 12/2019, Sozialversicherungsnummer ***ZZZZ-TTMM99***, Steuernummer ***XX-XXX/XXXX***, zu Recht erkannt: I…
…mehr in einer Berufsausbildung, weil die Ausbildung auf Grund erheblicher Fehlzeiten des Kindes nicht mehr die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch genommen hat und weil das Kind in diesem Semester nur einen Gegenstand im Ausmaß von 2 Wochenstunden positiv abgeschlossen hat, woraus darüber hinaus…
…Kind*** vom Studium beurlaubt. Im September 2022 bis November 2022 befand sich ***Kind*** aufgrund von Knie- und Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung, jedoch lag keine krankheitsbedingte erhebliche Studienbehinderung von zumindest drei Monaten in einem Ausmaß vor, das die Tochter des Bf. an der Fortführung des Studiums…
…stellt am 21.12.2022 für ihr Kind ***K1***, geb. ***Dat*** den Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung. Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19.04.2023, versendet am 24.04.2023 wurde der Antrag auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe abgewiesen…
…für ihre Tochter, ***1***, geboren am TT.MM. 2010, der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 iVm § 8 Abs 5 FLAG 1967 ab Juni 2022 zusteht. Im Übrigen, nämlich für den Zeitraum September 2020 bis Mai 2022, wird die…
…Adr***, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 13. Mai 2024 hinsichtlich Abweisung eines Antrages auf Erhöhung der Familienbeihilfe 11.2018-10.2022 wegen erheblicher Behinderung, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung vom 24.10.2024 teilweise Folge gegeben…
…21. Juli 2023 auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe für ihren Sohn ***K.***, VNR: ********, hinsichtlich der Zeiträume "ab Juli 2018" ab, weil das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen eine erhebliche Behinderung im Sinne des § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) von zumindest 50 v. H…
…Bf.) vom 25. April 2024 auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe hinsichtlich der Zeiträume Oktober 2019 bis Mai 2023 ab, weil das Sozialministeriumsservice bei ihrem am ***2019 geborenen Sohn ***K.*** erst ab Juni 2023 eine erhebliche Behinderung im Sinne des § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG…