…AfA zu korrigieren gewesen. Da somit bisher die entscheidungsrelevanten Unterlagen nicht offengelegt worden seien, sei die strittige Wiederaufnahme zu Recht erfolgt, weshalb die Abweisung der Beschwerde beantragt werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Bf hat die Liegenschaft in PLZ Ort, GrSt-Adresse…
…vollumfassend) zurecht. Hinsichtlich Umsatzsteuer ist die Wiederaufnahme (nur) hinsichtlich Dezember 2002 rechtmäßig erfolgt. 2. Zu Spruchpunkt II.: Teilweise Stattgabe betreffend ESt und USt 2002 2.1 Konto **R** 2.1.1 Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Konto **R** Die ***Bank***, Liechtenstein (mittlerweile von der *** übernommen), führte ein als…
…aus dem Konto **R** im Jahr 2002 bloß um EUR 44.887,50 zu erhöhen. 2.2 **C-Haus** 2.2.1 Entscheidungsrelevanter Sachverhalt **C-Haus** Im Jahr 2002 vermittelte der Beschwerdeführer (im Rahmen seiner Tätigkeit als gewerblicher Immobilienmakler) das vom **P**-Konzern errichtete Objekt…
…4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die Abgabenbehörde erließ mit Ausfertigungsdatum 2. Oktober 2019 einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Mit Bescheid vom 23. Jänner 2023 wurde Verfahren betreffend Einkommensteuer 2018 wiederaufgenommen und mit selben…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf) stellte über Finanzonline einen Antrag auf Familienbeihilfe (FB) ab 09/2022 für ihre Tochter J., die im September die Polizeigrundausbildung begann (siehe dazu Antrag vom 11.08.2022)…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Im Zuge der Beschwerdeverfahrens gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2022 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2018 und über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2019…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Am 16.02.2023 wurde für die Beschwerdeführerin (Bf) der Körperschaftsteuerbescheid 2021 mit einer Nachforderung in Höhe von € 37.624,00 erlassen. Der Buchungsabfrage zufolge ist als Fälligkeitstag der 23.03.2023 zu…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Am 14.02.2022 hat das Finanzamt Österreich mit Grunderwerbsteuerbescheid der Beschwerdeführerin (Bf) Grunderwerbsteuer in Höhe von EUR 18.873,59 vorgeschrieben. Rechtliche Grundlage war die mit Beschluss des Bezirksgerichtes…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt I.1. Verfahren vor der belangten Behörde Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) stellte am 17. Dezember 2020 über seine steuerliche Vertretung einen Antrag gemäß §…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrenslauf und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist am ***2***1989 geboren. Er hat am ***2***2010 das 21. Lebensjahr und am ***2***2014 das 25. Lebensjahr vollendet…
…B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Schriftsatz vom 22.12.2022 legte der Beschwerdeführer (Bf) Beschwerde gegen den Haftungsbescheid vom 14.11.2022 sowie Beschwerde gegen die dem obgenannten Haftungsbescheid zugrunde liegenden bzw. dem Haftungsbescheid beigelegten Abgabenbescheide ("… gegen alle…
…Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf) und ihre beiden Kinder sind subsidiär Schutzberechtigte. Mit der Mitteilung vom 14.01.2021 über den Bezug der Familienbeihilfe wurde der Bf für ihre beiden Kinder Familienbeihilfe für den Zeitraum 02/2020 bis 10/2022 gewährt. Mit Antrag…
…abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Haftungsbescheid vom 05.06.2019 wurde der Beschwerdeführer (Bf) für Abgabenschulden der GmbH, Firmenbuchnummer: ***1***, gem. §…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit 07.03.2018 wurde vom Finanzamt ein Sicherstellungsauftrag gem. § 232 Abs 3 Bundesabgabenordnung 1961 (BAO) über €…
…Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Bf stellte am 19.09.2022 einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens (lt. Buchungsmitteilung 1/2022 bestehend aus Rückerstattung Verkehrsabsetzbetrag und SV Rückerstattung) iHv € 3.244,00…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I.Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Bescheid vom 28.05.2021 wurde die Beschwerdeführerin (Bf) aufgefordert, die für P., für die Zeit von März 2016 bis Oktober…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Antrag vom 22.12.2022 stellte die Beschwerdeführerin (Bf) das Ersuchen um (Neu)-Zuerkennung der Familienbeihilfe (FB) für ihre Tochter ab Oktober 2022. Die Tochter der Bf, Name, geboren…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom Datum, Zahl für schuldig erkannt, nach § 33 Abs 1 FinStrG und nach…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die Tochter der Beschwerdeführerin (Bf), I., absolvierte die Matura im Juni 2021. Anschließend war die Tochter der Bf mit Wintersemester 2021…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf, Monteur) hatte im Veranlagungsjahr 2020 einen Wohnsitz in Ort und war im Streitjahr daher unbeschränkt steuerpflichtig. Der Dienstort des Bf war von 07.01.2020 bis 15…