…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum u.a. neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge der Universität in Höhe von 574,12 € für den Zeitraum 1. Jänner bis 15. Februar 2008 und in Höhe…
…Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen getätigt würden. Ein emeritierter Universitätsprofessor erhalte Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Es bestehe keine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen (zB Forschung) mehr. Die Bezüge erhalte er unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit…
…neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor für XX der B-Universität geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge in Höhe von 308,73€ dieser Universität sowie steuerpflichtige Bezüge als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in Höhe von 19.228,56 € der A-Universität. Infolge Nichteinlangens der Einkommensteuererklärung 2011 erfolgte eine Schätzung…
…da der Bf. sich als emeritierter Universitätsprofessor öfters zu Vorträgen im Ausland befinde und die zugestellte Post deshalb sein Sohn P-1 übernehme und ihm per Kopie auf dem E-Mail-Wege oder per WhatsApp zukommen lasse, wodurch er erst bei Erfüllung des Nachsendeauftrages durch…
… UFS 16.10.2013, RV/0086-S/13). Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.1998, 97/15/0011, stellen die Bezüge eines emeritierten Universitätsprofessors (ebenso wie Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 5) Bezüge aus einem…
… UFS 16.10.2013, RV/0086-S/13). Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.1998, 97/15/0011, stellen die Bezüge eines emeritierten Universitätsprofessors (ebenso wie Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 5) Bezüge aus einem…
…Gutschriften festgesetzt wurden: 2014: - 457 Euro 2015: - 457 Euro 2016: - 438 Euro. In der Begründung wurde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend das Jahr 2013 verwiesen. Darin wurde ausgeführt, dass Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors nicht absetzbar seien. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem…
…Es ist daher nicht verständlich, warum er für sein Einkommen mit dem er auch Verpflichtungen übernimmt, keine Werbungskosten absetzen dürfte. Die Situation ist vergleichbar mit emeritierten Universitätsprofessoren, die ebenfalls die Werbungskosten geltend machen dürfen." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der am Geb.Dat…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt: Der Bf. ist ein emeritierter, aus dieser (früheren) Tätigkeit Pensionszahlungen des BS (BS) iSd § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 beziehender, Universitätsprofessor, und übt seit Jahren, so auch in den hier verfahrensgegenständlichen Veranlagungsjahren 2010…
…Aussagen auf das gegenständliche Beschwerdeverfahren zu übertragen, weil auch die für das Beschwerdeverfahren maßgebende Bestimmung des § 104 Abs. 2 UG emeritierten Universitätsprofessoren lediglich ein Recht einräumt, ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit fortzusetzen. Dem Beschwerdeführer flossen seine Bezüge unabhängig davon zu, ob er die geltend gemachten Aufwendungen…
…Gründen nicht an seinem österreichischen Wohnsitz unterbringen könne, wies ebenfalls in diese Richtung, zumal bei ihm als emeritiertem Universitätsprofessor eine jedenfalls engere Beziehung zum Ort seiner langjährigen Berufsausübung anzunehmen ist, als zu dem verfahrensgegenständlichen Wohnsitz in Österreich, wo er sich verschiedentlich bei einer seiner Töchter…
…Gründen nicht an seinem österreichischen Wohnsitz unterbringen könne, wies ebenfalls in diese Richtung, zumal bei ihm als emeritiertem Universitätsprofessor eine jedenfalls engere Beziehung zum Ort seiner langjährigen Berufsausübung anzunehmen ist, als zu dem verfahrensgegenständlichen Wohnsitz in Österreich, wo er sich verschiedentlich bei einer seiner Töchter…
…Forschung und Lehre gebe es regelmäßig keine Beauftragung zu konkreten Forschungstätigkeiten durch Rektor oder Senat, und zwar weder für aktive, noch für emeritierte Universitätsprofessoren. Während ihn bis zur Emeritierung eine Lehr- und Forschungsverpflichtung getroffen habe, unterliege er mit Emeritierung nur mehr einer - unverändert freien - Forschungsverpflichtung…
…Sorgepflichten hat der Bf. im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben. Die typische Höhe des Einkommens eines emeritierten Universitätsprofessors lässt die verhängte Geldstrafe von € 163,00 jedenfalls nicht als überhöht erscheinen. Obwohl bereits höhere Geldstrafen verhängt wurden, kann durch das Bundesfinanzgericht keine Anhebung erfolgen, da gemäß …
…Sorgepflichten hat der Bf. im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben. Die typische Höhe des Einkommens eines emeritierten Universitätsprofessors lässt die verhängte Geldstrafe von € 141,00 jedenfalls nicht als überhöht erscheinen. Obwohl bereits höhere Geldstrafen verhängt wurden, kann durch das Bundesfinanzgericht keine Anhebung erfolgen, da gemäß …
…nicht bekannt gegeben, obwohl ihm hierzu Gelegenheit geboten wurde. Die typische Höhe des Einkommens eines emeritierten Universitätsprofessors lässt die verhängte Geldstrafe von € 121,00 jedenfalls nicht als überhöht erscheinen. Obwohl bereits höhere Geldstrafen verhängt wurden, kann durch das Bundesfinanzgericht keine Anhebung erfolgen, da gemäß…
…der Parkometerabgabe abzuhalten. Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten hat der Bf im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben, obwohl ihm hierzu Gelegenheit geboten wurde. Die typische Höhe des Einkommens eines emeritierten Universitätsprofessors lässt die verhängten Geldstrafen von - zu I. 127 Euro, 142 Euro und 145 Euro…
…aktuell sind 22 rechtskräftige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen allein wegen der Übertretung des Wiener Parkometergesetzes aktenkundig. Andere Milderungsgründe sind ebenfalls nicht hervorgekommen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines emeritierten ordentlichen Universitätsprofessors sind als überdurchschnittlich anzusehen. Sorgepflichten sind nicht bekannt geworden und können daher nicht berücksichtigt werden. Wenn die…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der (nunmehr emeritierte) Bf. war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum als ordentlicher Universitätsprofessor im Bereich Mechatronik an der JKU Linz tätig. Der Mittelpunkt der Tätigkeit des Bf. als Universitätsprofessor lag an der Universität. Dem Bf. wurde im Veranlagungszeitraum an der Universität…
…erwogen: 1. Sachverhalt: Der mittlerweile emeritierte BF stand als Universitätsprofessor während des Streitjahres (und in den Jahren 2007 - 2010) als Ordinarius für F am Institut für R der Universität L in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis und bezog aus diesem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Aufgabengebiet…