…"Im Hinblick auf diese einvernehmliche Vertragsaufhebung und Rückabwicklung" verzichten die Eltern auf die eingeräumten Gegenleistungen und stimmen ausdrücklich deren Löschung im Grundbuch zu. Festgehalten wird weiters, dass "mit dieser einvernehmlichen Vertragsaufhebung und Rückabwicklung" aller vormals vereinbarten Rechte und Pflichten der Bf wiederum in dieselbe Eigentümerstellung…
…aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten (vgl. VwGH vom 24. November 1994…
…laute wie folgt: "Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß §17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird." Auch dadurch werde deutlich…
…"Im Hinblick auf diese einvernehmliche Vertragsaufhebung und Rückabwicklung" verzichten die Eltern auf die eingeräumten Gegenleistungen und stimmen ausdrücklich deren Löschung im Grundbuch zu. Festgehalten wird weiters, dass "mit dieser einvernehmlichen Vertragsaufhebung und Rückabwicklung" aller vormals vereinbarten Rechte und Pflichten der Bf wiederum in dieselbe Eigentümerstellung…
…Y und dieser übernimmt die Liegenschaft in EZ 1 samt Baulichkeiten und sonstigem Zubehör wieder in sein Eigentum. Im Hinblick auf diese einvernehmliche Vertragsaufhebung und Rückabwicklung verzichten gleichzeitig mit der Übergabe Y und Z hiermit ausdrücklich und unwiderruflich auf das ihnen mit Übergabsvertrag vom 5…
…und dieser übernimmt die Liegenschaft in EZ 1 samt Baulichkeiten und sonstigem Zubehör wieder in sein Eigentum. Im Hinblick auf diese einvernehmliche Vertragsaufhebung und Rückabwicklung verzichten gleichzeitig mit der Übergabe Y und Z hiermit ausdrücklich und unwiderruflich auf das ihnen mit Übergabsvertrag vom T.M…
…Bedeutung sind. Die Anfechtbarkeit, die tatsächliche Anfechtung und sogar die Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, aber auch die einvernehmliche spätere Vertragsaufhebung vermögen bei formalrechtlicher Verknüpfung die an den Abschluss eines Rechtsgeschäftes gebundenen Rechtsfolgen, also die Entstehung der Steuerschuld, nicht zu verhindern oder nachträglich zu beeinträchtigen (Stoll, Das…
…eingeräumten Gestaltungsfreiheit jederzeit von einer geschlossenen Vereinbarung abgehen. Es kann aber nicht in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex tunc-Wirkung zu gestalten (vgl. VwGH 27.5.1999, 96/16/0038). Zum…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs. 5 GebG wird die Gebührenschuld unter anderem dann nicht beseitigt, wenn das Rechtsgeschäft einvernehmlich (vertraglich) aufgehoben wird. Zum letzten Punkt der Rz…
…durch Anfechtung, sondern durch einvernehmliche Vertragsauflösung rückwirkend zu beseitigen. Damit sei unstrittig dokumentiert, dass die erfolgte Anteilsabtretung rückwirkend aufgehoben und nach den Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag auch das wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Anteilsabtretung nicht verwirklicht worden sei. Für die steuerliche Beachtlichkeit der Vertragsaufhebung komme es, losgelöst…
…und Mutz, SWK 2006, S 547). Da im streitgegenständlichen Fall eine einvernehmliche Vertragsaufhebung mit Aufhebungsvereinbarung vom 1. März 2007 zwischen dem Leasinggeber und den Leasingnehmer erfolgt ist, sind die strittigen Zahlungen der Leistungsanteile "ursprünglich kalkulierter Restwert" und "noch nicht vorgeschriebene Leasingraten" in Höhe von €…
…in ihrem Belieben stehen, die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte einvernehmliche Vertragsaufhebung als erfolgreiche Anfechtung eines geschlossenen Rechtsgeschäftes mit ex-tunc-Wirkung zu gestalten. Nach EStR 2000 Rz 6623 (Auslegungsbehelf) stellt unabhängig vom steuerlichen Rückwirkungsverbot die gerichtliche ex tunc-Auflösung eines Veräußerungsvertrages nach § 870 ABGB…
…GrEStG die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (Verkäufer und Käufer) verpflichtet. Selbst wenn - wie vom Bf. angenommen - ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Rechtsvorgang im Nachhinein beseitigt werde (einvernehmliche Vertragsaufhebung, Rückgängigmachung ect.) entbinde dieser Umstand die Parteien des Rechtsgeschäftes nicht von der ihnen obliegenden Anzeigepflicht des Rechtsvorganges gemäß…
…zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gekommen ist (vgl auch BFG 21.02.2014, RV/3100509/2013). Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt wie Wiederherstellung des Zustandes vor Vertragsabschluss, namentlich die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht des Veräußerers, voraus. Wenn das Finanzamt auf den nach Vertragsaufhebung zwischen dem…