…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…VwGH vom 18. Oktober 1984, 84/16/0162 ua). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Teil, Rz 6 zu § 5 GrEStG 1987). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…Teil, Rz 6 zu § 5 GrEStG 1987). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…Rz. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Rz. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…4 - 6 zu § 5 GrEStG). 2.) Inventar: Gegenständlich in Streit gezogen ist die Nichtanerkennung eines Teiles des verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…Rzln. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…gängige Praxis handle. Trotzdem habe der Prüfer die Rechtsansicht vertreten, dass für die angebotenen Leistungen ein einheitliches Entgelt heranzuziehen sei, wonach eben das Gesamtentgelt der Umsatzsteuer zu unterziehen sei. Als Grundlage für diese Rechtsansicht habe der Prüfer drei VwGH-Erkenntnisse (VwGH vom 20. Dezember 2000…
…höherer Gewalt nicht aus. Im gegenständlichen Fall stelle sich ohnedies die Frage, ob das Eichensterben nicht als ein einmaliges und einheitliches Ereignis anzusehen sei, das durch klimatische Veränderungen in den 1980er Jahren ausgelöst worden sei und seitdem durchgehend bestehe. Es sei unbestritten, dass die Eichenmistel…
…abgesehen von der Erwähnung des Mistelbefalls in der "Einführung zur Waldschau 1937" der in den 1980er Jahren beginnende Mistelbefall erstmalig im B-Wald war und der seither bestehende Befall wohl als einheitliches Ereignis gesehen werden muss. Im Betriebsprüfungsbericht wird in diesem Zusammenhang auch Hofstätter-Reichel…
…2025). Der Bf. spricht von einem einmaligen und einheitlichen Schadensereignis, welches durch die bereits beschriebenen Faktoren ausgelöst und verstärkt wurde und seither durchgehend besteht (Schriftsatz vom 2.4.2024). Sachverhaltsfeststellungen betreffend die OMV-Zahlungen 2005 bis 2011 Das Wiener Becken rund um den B-Wald…
…seien. Der Kostenunterschied sei diesfalls gering, liege aber u.a. auch in der unterschiedlichen Struktur des Kunden (aufwendigere Pavillonzustellung gegenüber Zustellung in ein einheitliches Gebäude). Über Befragen des Beisitzers Dr. Baumann, ob es denkbar sei, dass der Kunde andere Wäsche zurück erhalte als jene die…
…in "Bundles" sei ein Herausrechnen des auf Österreich entfallenden Teiles faktisch unmöglich. In rechtlicher Hinsicht sei außerdem eine einheitliche Leistung gegeben. Hinsichtlich der Jahre 2015 und 2016 sei der VwGH zum Ergebnis gekommen, dass es zu keiner Leistungsortsverlagerung kommen dürfe. Im Umsatzsteuerbescheid 2013 sei außerdem…
…Pflichten obliegt, in dem die Prostitution in die Oganisationsstruktur des Betriebes eingebunden und die Bereitstellung der Zimmer über eine bloße Beherbergung hinausgeht, als einheitlicher Betrieb anzusehen ist. Dies unabhängig davon, in welchem Rechtsverhältnis Bordellbetreiber und PP zueinanderstehen. Im vorliegenden Fall wurde der Bf. unstrittig die…