…und Aufzeichnungen sowie AMA-Abrechnungen geführt sowie die Hagelversicherungsprämien extra einbezahlt werden. Anbauplanung (Fruchtfolge) sowie Entscheidungen über Bewirtschaftungsdurchführung wurden ohnehin für jegliche Landwirtschaftsflachen jährlich neu getroffen, egal zu welchem Betrieb die jeweiligen Flächen bisher gehörten. 2. Rechtliche Würdigung: Tz. 5) Einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb…
…und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit. Zu prüfen war daher, ob die Tätigkeit des Bf als einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen war oder der landwirtschaftliche und der forstwirtschaftliche Betrieb als zwei Teilbetriebe getrennt zu beurteilen waren. Der Bf begründete das Vorliegen eines einheitlichen…
…und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit. Zu prüfen war daher, ob die Tätigkeit des Bf als einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen war oder der landwirtschaftliche und der forstwirtschaftliche Betrieb als zwei Teilbetriebe getrennt zu beurteilen waren. Der Bf begründete das Vorliegen eines einheitlichen…
…nicht machen. Dort werden die Früchte aufbereitet und kommen zu dem jeweiligen Mastvertrag wieder retour." Beweiswürdigung durch das Bundesfinanzgericht: Die Ausführungen des Bf. 1 zu dieser Frage sind durchaus glaubhaft. Ein Indiz dafür oder dagegen, dass ein einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist daraus…
…dass Ehegatten landwirtschaftliche Betriebe gemeinsam führen - die betrieblichen Arbeiten werden mit Unterstützung des Ehepartners erledigt - Stundenaufzeichnungen über die gegenseitig geleistete Arbeitszeit sind nicht vorhanden - ein einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist auch bei einer Entfernung von knapp 10 km zwischen den beiden Hofstellen ohne weiteres…
…und Aufzeichnungen sowie AMA-Abrechnungen geführt sowie die Hagelversicherungsprämien extra einbezahlt werden. Anbauplanung (Fruchtfolge) sowie Entscheidungen über Bewirtschaftungsdurchführung wurden ohnehin für jegliche Landwirtschaftsflachen jährlich neu getroffen, egal zu welchem Betrieb die jeweiligen Flächen bisher gehörten. 2. Rechtliche Würdigung: Tz. 5) Einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb…
…und Aufzeichnungen sowie AMA-Abrechnungen geführt sowie die Hagelversicherungsprämien extra einbezahlt werden. Anbauplanung (Fruchtfolge) sowie Entscheidungen über Bewirtschaftungsdurchführung wurden ohnehin für jegliche Landwirtschaftsflachen jährlich neu getroffen, egal zu welchem Betrieb die jeweiligen Flächen bisher gehörten. 2. Rechtliche Würdigung: Tz. 5) Einheitlicher land- und forstwirtschaftlicher Betrieb…
…des "Betriebsinhabers" und "Betriebes" des Artikels 2 der Verordnung (EG) 73/2009 abgeleitet werden (vgl. zB BFG vom 19.03.2020, RV/4100058/2020). Abschließend ist zu sagen, dass die letzte tatsächlich durchgeführte Hauptfeststellung der Einheitswerte für alle wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens…
…verbindlich und einer näheren Prüfung nicht zugängig. Die forstwirtschaftlich genutzten Flächen (forstwirtschaftliches Vermögen) Ihres Betriebes betragen weniger als 10 Hektar. Gemäß § 14 der genannten Kundmachung ist dafür ein einheitlicher Hektarsatz heranzuziehen. Die dafür maßgebende Anlage 13 dieser Kundmachung weist für den Bezirk Y./Land einen…
…zwischen den einzelnen zum Betrieb gehörigen Grundstücken ein räumlicher Zusammenhang besteht. Nicht dieser, sondern die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung vereinigt die einzelnen Grundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu einer wirtschaftlichen Einheit. Mehrere verstreut liegende Grundstücke, die ein Steuerpflichtiger einheitlich bewirtschaftet, sind daher ein einheitlicher Betrieb…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage wer bei Miteigentümerschaft Steuerschuldner der Grundsteuer und somit der Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist, wird auf VwGH 3.5.1977, 778/76 und VwGH 23.2.2006…
…Grundstücke der Katastralgemeinden ***4*** sowie ***5***. Zum Stichtag 01.01.2014 gehörten zu diesem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb insgesamt 16,7813 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer Bodenklimazahl von 28,3 und ***6*** ha forstwirtschaftlich genutzte Flächen im politischen Bezirk ***2***. An öffentlichen Geldern iSd …
…BF1StNr1***), ***Bf1-Adr*** und ***Bf2*** (Str.Nr. ***BF2StNr1***), ***Bf2-Adr*** über die Beschwerde vom 16. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 7. Juli 2016 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01.01.2014 (***EWAZ***) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Flächen ein einheitlicher Betrieb eines einzigen Steuerpflichtigen sei, was sowohl vom UFS als auch vom VwGH verneint worden ist. Im Erkenntnis VwGH 22.11.1995, 94/15/0154 ging es um die Frage, ob die von einem einzigen Steuerpflichtigen betriebene Werbeagentur…
…Jahre 2008 und 2009 dieselben Angaben zur Bewirtschaftung wie im Jahr 2007? Falls Sie abweichende Angaben im Vergleich zum Jahr 2007 machten, welche Angaben machten Sie aufgrund welcher Überlegungen? 2) Wie war in den Beschwerdejahren 2007 bis 2009 die Aufgabenverteilung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb…
…nicht umfasst, wenn sie in einem einheitlichen Vorgang mit dem Grund und Boden veräußert werden. Gem. 21 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft u.a. Einkünfte aus dem Betrieb einer Forstwirtschaft. Ein forstwirtschaftlicher Betrieb setzt einen Wald voraus. Eine…
…In beiden Fällen liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor. Siehe dazu ggfs.: Hammerl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG25 (2025) § 21 Tz 67: Es gibt auch einen land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb, also einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Teil eines Gewerbebetriebes (zB E 7.10.1960…
…und Forstwirtschaft zu Vermögensverwaltung Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung im Sinn der Abgabenvorschriften insbesondere dann vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb…
…dass zwischen den Betrieben des Bf. einerseits und der Bfin. andererseits kein solcher innerer wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen würde, wonach die beiden Betriebe nach der Verkehrsanschauung als einheitlichen land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zu beurteilen wären. Die völlig getrennte Organisation beider Betriebe trete nach außen in jeder…
…Nicht dieser, sondern die gemeinsame wirtschaftliche Zweckbestimmung vereinigt die einzelnen Grundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu einer wirtschaftlichen Einheit (VwGH 08.04.1991, 89/15/0134). Mehrere verstreut liegende Grundstücke, die ein Steuerpflichtiger einheitlich bewirtschaftet, sind daher ein einheitlicher Betrieb, wobei Gemeinde oder sonstige…