…müsse aber im Feststellungsverfahren entschieden werden, zumal nach der Rechtsprechung ein Bescheid über eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften bindend nicht nur über die Höhe und die Aufteilung der Einkünfte, sondern auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht dem Grunde nach abspreche…
…vom 13.06.2012 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO in der Sitzung am 24. Mai 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird im Spruch wie folgt abgeändert: In den gemeinschaftlichen Einkünften sind einbringungsbedingt (…
…Diese in Grundlagenbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…den Beteiligten wirksam zugestellt worden sind. Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, so auch die Höhe der Gewinnanteile, werden nach § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zu Grund gelegt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO stellt demnach…
…Diese in Grundlagenbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…bei ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte vorlägen, habe sie darüber mit einem negativen Feststellungsbescheid abzusprechen. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen habe, sei auch ein Nichtfeststellungsbescheid als Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Auch für derartige Bescheide seien…
…über den Vorlageantrag vom 28. November 2024 betreffend die Beschwerde vom 31. Oktober 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 8. August 2023 über die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO der Jahre 2014 bis 2020 beschlossen: I. Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs…
… 101 Abs. 3 BAO). Dabei handelt es sich um ***Kommanditistin A*** und die ***Komplementär-GmbH***. Begründung Die Rechtssache fällt in die Zuständigkeit des Fachgebietes FE 6 (Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO iSd Pkt. 2.2.7 der Geschäftsverteilung) und damit in die Zuteilungsgruppe 7001…
…Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wohl aber auch durch eine Beschwerde), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber diesen Rechtssubjekten einheitlich ergehen…
…bei ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte vorlägen, habe sie darüber mit einem negativen Feststellungsbescheid abzusprechen. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen habe, sei auch ein Nichtfeststellungsbescheid als Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Auch für derartige Bescheide seien…
…Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wohl aber auch durch eine Beschwerde), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber diesen Rechtssubjekten einheitlich ergehen…
…Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften wohl aber auch durch eine Beschwerde), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber diesen Rechtssubjekten einheitlich ergehen…
…werden könne, da er diese Vorgehensweise nicht vorsehe, ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung entgegenzuhalten. Denn auch ein Nichtfeststellungsbescheid ist als Bescheid nach § 188 BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Daher hat auch ein solcher Bescheid nach § 191 Abs. 1 lit. c BAO…
…ein einheitliches Sonderverfahren zusammengezogen. Die im Bescheid nach § 188 BAO enthaltenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten zugrunde zu legen. 4.4. Das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO bündelt somit bezüglich der gemeinschaftlichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb das Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten hinsichtlich der von…
…die sich an den vor dem Insolvenzgericht getätigten Aussagen orientieren. III. Rechtliche Würdigung: Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften setzt die Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften voraus. (…). Bei zugeschätzten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfolgt die Aufteilung grundsätzlich immer nach den Miteigentumsanteilen…
…BFG schließt sich somit im Ergebnis der von Ellinger vertreten Meinung an, dass "Fälle des § 200" iSd § 208 Abs. 1 lit d BAO - bei verfassungskonformer Interpretation dieser Norm - auch dann vorliegen, wenn ein Grundlagenbescheid, zB. ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…Erlassung von (Feststellungs-)Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der (Festsetzungs-)Verjährung unterliegt. Die Frage der Verjährung ist daher erst im Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung zu beurteilen.“ Somit resultiert aus der Nichtanführung von hinterzogenen Einkünften bzw. Einkünfteanteilen im Spruch des Einkünftefeststellungsbescheides für…
…ob die Bf. im Beschwerdejahr gemeinschaftliche Einkünfte erzielte und damit eine Feststellung gemäß § 188 BAO zu erfolgen hatte, im Konkreten, ob - wie von der Abgabenbehörde vertreten wird - die Tätigkeit der "AS" V GmbH (in der Folge kurz: AS-GmbH) als Liebhabereitätigkeit einzustufen ist, diese Beurteilung…
…Bregenz vom 03.08.2011 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2006 gemäß § 188 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die gemeinschaftlichen Einkünfte werden in Höhe von - 127.722,84…
…vom 13.06.2012 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 2010 gemäß § 188 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die gemeinschaftlichen Einkünfte werden in Höhe von 3.609.394,52…