…getroffen; diese stellt sich nach der Aktenlage und nach dem Rückstände am Abgabenkonto als sehr eingeschränkt dar. Insgesamt ist der erkennende Senat zum Ergebnis gelangt, dass die derzeit eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes sowie der bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße bislang unberücksichtigte Milderungsgrund des …
…ziehen. Ausgehend von einer nach der Aktenlage gegebenen eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bf1 unter Einbeziehung der in der Beschwerde zu Recht geltend gemachten zusätzlichen Milderungsgründe erweist sich nach Dafürhalten des erkennenden Senates die aus dem Spruch ersichtliche reduzierte Geldstrafe als tätergerecht und schuldangemessen. Auch die…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß…
…berücksichtigter - Rückfallstäterschaft gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG, sowohl aus spezial- als auch generalpräventiven Erwägungen (vier einschlägige Vorstrafen), trotz überwiegender Milderungsgründe und vom Bf. dargestellter sehr eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie gegebener Sorgepflichten, nicht möglich. Die Höhe der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der…
…sah die Strafbehörde zutreffend die bisherige verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bf. als mildernd, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht hat der Bf. erstmals im Verfahren seine sehr eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (monatliches Nettoeinkommen € 1.100,00, kein Vermögen…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat wertete als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die vom Beschuldigten nicht zu vertretende längere Verfahrensdauer als erschwerend das…
…das Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage der Gesellschaft heraus, als erschwerend hingegen, die drei finanzstrafrechtlichen Vorstrafen, den schnellen Rückfall und die wiederholten Tatentschlüsse über einen längeren Tatzeitraum. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die sehr eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten …
…Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §…
…Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. - Eine angestrebte nur vorübergehende Abgabenvermeidung ist im gegenständlichen Fall nach der Aktenlage auszuschließen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Bei seiner Einvernahme am 13. März 2017 hat der Beschuldigte angegeben…
…Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §…
…Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Basierend auf dem strafbestimmenden Wertbetrag iHv € 87.231,30 wurde eine Geldstrafe iHv € 19.000,00 als tat- und…
…der beschwerdeführenden Partei, ihre eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit infolge laufender Pensionspfändungen, das im Rahmen der Spruchsenatsverhandlung abgelegte vollinhaltliche Geständnis sowie ihre erkennbaren Bemühungen um Schadensgutmachung als Milderungsgründe zu berücksichtigen. Nach § 23 Abs. 3 FinStrG ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausdrücklich in die Strafzumessung einzubeziehen, da die Strafe…
…Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, ob…
…u. Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Ausgehend von einer grob fahrlässigen Handlungsweise des Bf. sah der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bf.…
…wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Als mildernd wurde bisher die Unbescholtenheit gewertet. Der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses fällt wegen Verjährung der Taten für die…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß…
…verfahrensgegenständlichen Taten rechtskräftig auferlegte Geldbuße von € 10.000,00 letztlich wirtschaftlich zum Nachteil des Bf. ausgewirkt hat, bestimmte, insgesamt zweifellos als eingeschränkt bzw. angespannt zu bewertende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten ermöglicht eine zusätzliche Reduktion des zuletzt genannten Betrages auf ein Ausmaß von € 35…
…wirtschaftliche Belastung, die in der aktuellen Situation kaum tragbar ist und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zusätzlich ernsthaft beeinträchtigen würde. Die vorgeschriebene Strafe steht daher in keinem angemessenen Verhältnis zu unserer derzeitigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ich ersuche daher eindringlich, die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse als wesentlichen Milderungsgrund…
…ich mir das nicht verbieten". Für die vom Beschuldigten als Lapalie bezeichnete Tat hat er dafür eine sehr hohe kriminelle Energie aufgewendet. Als zusätzliche Milderungsgründe sind von amtswegen die lange Verfahrensdauer und das zwischenzeitige Wohlverhalten seit der Tat zu werten, sodass trotz des hohen Verschuldensgrades…