…ist unstrittig, dass in den Steuererklärungen Privatanteile weder bei den Werbungskosten noch bei den Vorsteuern ausgeschieden waren. Für die Entscheidung betreffend die Nutzung der 100 m² großen Wohnung für eigene Wohnzwecke der Bf. - und somit einem Privatanteil von 41,66% - waren die Ausführungen im Aktenvermerk…
…Gesamtfläche von 1.246 m² und einer gesamten Wohnnutzfläche im Gebäude von 230 m² handelt, wobei rund 2/3 für (eigene) Wohnzwecke und rund 1/3 (2 Doppel- und 2 Einzelzimmer) als "Frühstückspension" zur Fremdenzimmervermietung genutzt werden. 3.) Rechtliche Beurteilung: Zunächst gilt festzuhalten, dass zufolge …
…03.2012 schenkte die Bf. das Objekt ihrer Tochter. Die Tochter und ihre Familie nutzten das Objekt ab September 2012 für eigene Wohnzwecke (Schenkungsvertrag, unstrittig). Nach einer die Jahre 2008 bis 2012 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung qualifizierte das Finanzamt in den sodann im gemäß § 303 Abs…
Wird wie im Beschwerdefall ein Gebäude nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen Bereich nach der anteiligen Nutzfläche. Der Anordnung des § 12 Abs.2 Z…
…betrieblich (als Arztpraxis) zu nutzen. Der Rest des Gebäudes wird gemeinsam mit der Hälfteeigentümerin B (Lebensgefährtin) für eigene Wohnzwecke benutzt. Hinsichtlich der betrieblich genutzten Gebäudeteile (Arztpraxis) war beabsichtigt einen fremdüblichen Mietvertrag (Bestandvertrag) zwischen der Miteigentümergemeinschaft und dem Hälfteeigentümer A abzuschließen, was gemäß Literatur und Steuerrichtliniengewisse…
…des täglichen Lebens nicht im Einklang stehend, dass ein "fremder" Vermieter bei einem aufrechten Mietverhältnis über einen Schlüssel verfügen und die Wohnung für eigene Wohnzwecke für zumindest 3 bis 4 Übernachtungen pro Monat und auch zu Urlaubszwecken nutzen kann. In diesem Punkt liegt bei beiden…
…sei. Erläuterung zu den selbst bewirtschafteten Flächen: Mit Vertrag vom 3.2.2011 kaufte Herr ***Bf1*** das Wirtschaftsgebäude (***6***, ***5***) von Herrn ***N1*** mit dem Ziel, dieses Gebäude für eigene Wohnzwecke umzubauen. Ursprünglich war eine zweite Wohneinheit für die Mutter geplant. Nachdem die Mutter entschied…
…Erläuterung zu den selbst bewirtschafteten Flächen: Mit Vertrag vom 3.2.2011 kaufte Herr ***Bf1*** das Wirtschaftsgebäude (Adr.-1, ***5***) von Herrn ***N1*** mit dem Ziel, dieses Gebäude für eigene Wohnzwecke umzubauen. Ursprünglich war eine zweite Wohneinheit für die Mutter geplant. Nachdem die Mutter entschied…
…dessen Freundin bewohnt. Ende des Jahres 2016 kehrte der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau, die er in Rumänien kennengelernt hatte, nach Österreich zurück und nutzte die Eigentumswohnung wiederum bis September 2018 für eigene Wohnzwecke. Von 1. Oktober 2018 bis 30. Juni 2019 wurde die Wohnung vermietet…
…über die österreichische Wohnung, welche sich aus dem Eigentumsrecht ableite und daher faktisch nicht beschränkt sei, würde es dem Beschwerdeführer ermöglichen, diese jederzeit für eigene Wohnzwecke zu benutzen. Daher würde die inländische Wohnung einen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO bzw. eine ständige Wohnstätte im…
…befinde sich in der Wohnung Top 2 im angrenzenden Gebäude, die vom Geschäftsführer Dr. *F.* und (bis 2017) von seiner Lebensgefährtin *W.* für eigene Wohnzwecke genutzt werde. Das Unternehmen habe Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt und Vorsteuern geltend gemacht. Für den Zeitraum 2009 - 2016 sei laut…
…den Tatbestand des Missbrauchs der Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 20 BAO erfüllt hat, als die Eigentümerin die Wohnung für eigene Wohnzwecke benutzt hat. Zu klären ist an diesem Ort, ob der infolge der Missbrauchsbeurteilung nicht als Betriebsausgabe abzugsfähige Teil des Mietaufwands auch…
…die Liebhabereibeurteilung möglicherweise bedeutsame Fragen" offengeblieben seien. Im Rahmen einer Vorprüfung zur Liebhabereibeurteilung sei zunächst eine allfällige Wohnversorgung naher Angehöriger oder Nutzung für eigene Wohnzwecke zu prüfen gewesen. Nach dem AP-Ergebnis hätten beim Objekt (Ort-X) HNr 111 fehlende Vermietungsbemühungen (Mietersuche lediglich über Beziehungen…
…außerbetriebliche Einkunftsart" behaupte, denn die Vermietung eines Wohnhauses, welches geerbt sei, nicht für eigene Wohnzwecke benötigt und einer Nutzung durch Vermietung zugeführt werde, sei eine unternehmerische (betriebliche) Tätigkeit. Die Verlustvorträge seien so lange vom jährlichen Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen, bis die Verlustvorträge aufgebraucht…
…außerbetriebliche Einkunftsart" behaupte, denn die Vermietung eines Wohnhauses, welches geerbt sei, nicht für eigene Wohnzwecke benötigt und einer Nutzung durch Vermietung zugeführt werde, sei eine unternehmerische (betriebliche) Tätigkeit. Die Verlustvorträge seien so lange vom jährlichen Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen, bis die Verlustvorträge aufgebraucht…
…außerbetriebliche Einkunftsart" behaupte, denn die Vermietung eines Wohnhauses, welches geerbt sei, nicht für eigene Wohnzwecke benötigt und einer Nutzung durch Vermietung zugeführt werde, sei eine unternehmerische (betriebliche) Tätigkeit. Die Verlustvorträge seien so lange vom jährlichen Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen, bis die Verlustvorträge aufgebraucht…
…einem Geschäftslokal und einem Lager. Lager und Geschäftslokal seien vermietet. Eine Wohnung diene der Bf für eigene Wohnzwecke, die anderen beiden Wohnungen seien mit grundbücherlichen Wohnrechten der Eltern und Großmutter der Bf belastet. Aktuell hafte die Hypothek mit einem Betrag von 231.952,58 Euro…
…27.6.2018 an der Adresse ***Bf1-Adr*** gemeldet. Nach Ansicht des Finanzamtes besteht kein Zweifel dar, dass diese Liegenschaft als von Ihnen angemietete Wohnung anlässlich von Inlandsaufenthalten für eigene Wohnzwecke benützt wird und somit für Sie einen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO darstellt…
…Die Beschwerdeführerin erwarb das im Zeitraum 2001-2002 erbaute Vermietungsobjekt im Jahr 2003. Die Anschaffungskosten beliefen sich insgesamt auf € 123. Sie nutzte das Objekt vorerst für eigene Wohnzwecke. Ab 1.1.2015 vermietete sie das Objekt ohne Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages für Wohnzwecke. III…
…eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind.“ Wegen der Nutzung für eigene Wohnzwecke ist folgende, aus § 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG zu übernehmende Voraussetzung erfüllt: „Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfläche Wohnzwecken dienen.“ Da der Bf. zum Zeitpunkt der Veräußerung…