…1070 Wien, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 10. Dezember 2018 betreffend die Festsetzung von dritten Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…dass alle notwenigen Maßnahmen für eine korrekte und termingerechte Meldung gesetzt worden seien. Mit Bescheid vom 09.08.2007 setzte das FA dritte Säumniszuschläge in Höhe von € 429,65 (1% der verspätet entrichteten USt-Zahllast für 09/2006 in Höhe von € 42.965…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. 2. über die Beschwerden vom 19. Februar 2013 gegen die Bescheide über die Festsetzung von dritten Säumniszuschlägen (RV/7100910/2013) vom 11. Februar 2013 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (Vorgängerin des Finanzamtes Österreich, Dienststelle…
…des Finanzamtes hatte der Bf. für die Glücksspielabgaben 7/2012 bis 12/2012 und 1/2013 bis 4/2013 zwar einen selbstberechneten Betrag bekanntgegeben, aber nicht entrichtet. Betreffend dieser dritten Säumniszuschläge für die Glücksspielabgaben - f ür 7/2012, Fälligkeitstag 20.8.2012, gab der Bf…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) vom 9. Dezember 2019, Strafkontonummer ***23*** betreffend die Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…vertreten durch KomplementärGF , über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.11.2017 über die Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages hinsichtlich der Umsatzsteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…***Adr.***, über die Beschwerde vom 17. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juli 2024 betreffend Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…BAO) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…226) entrichtet ist. Ein dritter Säumniszuschlag ist für eine Abgabe zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden…
…Mit Bescheid vom 9.5.2016 setzte das Finanzamt gemäß § 217 Abs. 2 BAO dritte Säumniszuschläge in Höhe von EUR 51,03 und EUR 50,09, insgesamt in Höhe von EUR 101,12 fest, da die Einkommensteuer 2011 und 2013 in Höhe von EUR 5…