…ein dringendes Wohnbedürfnis uä. ab, was ihre Anwendung auf das gegenständliche Bestandverhältnis de facto ausschließt. Auch ist für den Betreiber des Einkaufszentrums ein dringender Eigenbedarf im Sinne der Ziffer 9 nicht vorstellbar und scheidet somit auch dieser Kündigungsgrund auf Grund des Sachverhaltes von vornherein aus…
…Hauptwohnsitz der Tochter bestanden. Angesichts dieses Umstands sei davon auszugehen, dass die Tochter hinsichtlich der an sie vermieteten Wohnung kein dringendes Wohnbedürfnis habe und sei es dem Beschwerdeführer somit zwischenzeitlich möglich gewesen, den bestehenden Mietvertrag mit der Tochter samt dem veralteten, fremdunüblichen Mietzins an ein…
…wurde auch keinerlei Vorbringen dahingehend erstatte, wieso ein Bewohner einer kleinen Eigentumswohnung ein dringendes Wohnbedürfnis an 553 m2 großen Geschäftsräumlichkeiten zu Wohnzwecken haben könnte. Eine derartige Vorgehensweise von Umbauten von Geschäftsräumlichkeiten auf Wohnräume erscheint nicht nur deshalb umso unwahrscheinlicher, weil der Bf nicht nur Eigentümer…
…sind und für die kein Umbau erforderlich ist, um sein dringendes Wohnbedürfnis dort zu stillen. Im Übrigen müsste, um den Kündigungsgrund der Z 9 des § 30 Abs. 2 MRG geltend zu machen, ein dringender Eigenbedarf bestanden haben, den der Bf weder vorgebracht noch irgendwelche Anhaltspunkte…
…5, 6, 8, 10 und 12 MRG im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommen, da sie sich auf Wohnungen, ein dringendes Wohnbedürfnis uä. beziehen. Die Ziffern 14, 15 und 16 betreffen ein "Mietshaus" bzw. eine "Wohnung der Ausstattungskategorie D" und somit einen anderen Mietgegenstand. Die…
…ausscheidet. § 30 Abs. 2 Z 6 (kein dringendes Wohnbedürfnis des Mieters oder der Eintrittsberechtigten) scheidet in vorliegendem Fall aus, da die Mieterin die Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum als Generalmieterin mietet, und nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses gemietet hat (vgl. BFG 29.1.2015, RV…
…schlechten wirtschaftlichen Lage vorliegen, sodass auch in diesem Fall eine Ermessensentscheidung zu erfolgen habe. An der im Eigentum der Bf. stehenden Liegenschaft bestehe ein dringendes Wohnbedürfnis und das Kraftfahrzeug sei auf Grund der eingeschränkten Beweglichkeit der Bf. zur eigenständigen Versorgung unabkömmlich. Eine Veräußerung dieser Vermögenswerte…
…die ihre Wohnliegenschaften zu einem gewissen Teil verkaufen, weil sie zum Zeitpunkt des Verkaufes einen Liquiditätsbedarf hätten. Weiters hätten sie aber auch nach dem Verkauf ein dringendes Wohnbedürfnis, das ebenfalls befriedigt werden müsse. Diese beiden Bedürfnisse würden daher in einem einheitlichen Rechtsgeschäft abgebildet werden: Zum…
…der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder und Geschwister des bisherigen Mieters, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben. Da Pflegekinder nicht im taxativen Katalog des § 14 Abs 3…
…auf Euro 473.000,00. Dabei wurde der im Jahr 1991 geborenen Tochter des Beschwerdeführers das Recht eingeräumt, bis 31.12.2022 die Wohnung im Obergeschoß "***Z*** 5" für ihr dringendes Wohnbedürfnis weiter zu nutzen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit Schreiben vom…
…2002), der dem Wert des angewachsenen Hälfteanteils (also dem halben Wert der Eigentumswohnung) entspricht. Ist der überlebende Partner ein Pflichtteilsberechtigter des Verstorbenen und war Gegenstand des gemeinsamen Wohnungseigentums eine Wohnung, die dem Überlebenden zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient, so gilt § 14 Abs. 2 WEG…
…5, 6, 8, 10 und 12 MRG im vorliegenden Fall nicht in Betracht kämen, da sie sich auf Wohnungen, ein dringendes Wohnbedürfnis u. ä. bezögen. Die Ziffern 14, 15 und 16 beträfen ein "Mietshaus" bzw. eine "Wohnung der Ausstattungskategorie D" und somit einen anderen Mietgegenstand…
…5, 6, 8, 10 und 12 MRG im vorliegenden Fall nicht in Betracht kämen, da sie sich auf Wohnungen, ein dringendes Wohnbedürfnis u. ä. bezögen. Die Ziffern 14, 15 und 16 beträfen ein "Mietshaus" bzw. eine "Wohnung der Ausstattungskategorie D" und somit einen anderen Mietgegenstand…
…5, 6, 8, 10 und 12 MRG im vorliegenden Fall nicht in Betracht kämen, da sie sich auf Wohnungen, ein dringendes Wohnbedürfnis u. ä. bezögen. Die Ziffern 14, 15 und 16 beträfen ein "Mietshaus" bzw. eine "Wohnung der Ausstattungskategorie D" und somit einen anderen Mietgegenstand…
…juristische Person, weswegen dieser Kündigungsgrund ausscheidet. § 30 Abs. 2 Z 6 Es liegt kein dringendes Wohnbedürfnis des Mieters oder der Eintrittsberechtigten vor. Die Z 8-11 betreffen den Eigenbedarf des Vermieters und wurden ausgeschlossen. § 30 Abs. 2 Z 12 MRG setzt ein Untermietverhältnis voraus, welches…
…14, 15 und 16 aus folgenden Gründen ausgeschlossen: Der Pachtzins besteht nicht in eigenen Dienstleistungen (Z 2), weder kann ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegen, noch kann es eintrittsberechtigte Personen geben (Z 5 und 6). Der Pachtgegenstand dient als Geschäftslokal und nicht als Wohnraum (Z 8) und…
… 30 Abs. 2 Z 6 (kein dringendes Wohnbedürfnis des Mieters oder der Eintrittsberechtigten) scheidet in vorliegendem Fall aus, da die Pächterin, die Bf., das Pachtobjekt für den Betrieb eines Hotels pachtet, und nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses gemietet hat (vgl. BFG 29.1.2015…
…der Gattin nicht (auch nicht exekutiv) belastet werden könnten. Sowohl der Bf als auch seine Gattin hätten ein dringendes Wohnbedürfnis, da es sich bei der Eigentumswohnung um die einzige Möglichkeit handle, das Wohnbedürfnis zu befriedigen. Daher sei verständlich und könne dem Bf nicht zum Nachteil…
…6, 8, 10 und 12 stellen auf Wohnräume, ein dringendes Wohnbedürfnis uä. ab, was ihre Anwendung auf das gegenständliche Bestandverhältnis de facto ausschließt. Die Ziffer 11 gilt nur für Bund, Länder oder Gemeinden und ist daher auf das vorliegende Bestandverhältnis nicht anzuwenden Die Ziffer 16…
…ein dringendes Wohnbedürfnis uä. ab, was ihre Anwendung auf das gegenständliche Bestandverhältnis de facto ausschließt. Auch ist für den Betreiber des Einkaufszentrums ein dringender Eigenbedarf im Sinne der Ziffer 9 nicht vorstellbar und scheidet somit auch dieser Kündigungsgrund auf Grund des Sachverhaltes von vornherein aus…