…12.2013 - direkt bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz (idR der UFS) eingebracht, so ist diese zunächst als unzuständige Behörde zu qualifizieren, da es der Abgabenbehörde erster Instanz (idR dem FA) obliegt, eine Berufungsvorentscheidung zu erlassen (Rzeszut, Änderungen zur Einbringung von Berufungen durch das BBG 2012…
…oder im Wege über verbundene Unternehmen“ zu leisten. 4) UFS 30.10.2012, RV/0674-W08 - Zweck der Zuschussleistung der Großmutter an die Enkelgesellschaft war die Kompensation des mit der Einbringung der Geschäftsanteile an den Urenkelgesellschaften in eine Schwesterenkelgesellschaft verbundenen Vermögensabgangs bei der zuschussempfangenden Enkelgesellschaft…
…Die Berufung (Beschwerde) wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) der Rechtsmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Salzburg) vorgelegt. Übergangsbestimmung infolge Auflösung des Unabhängigen Finanzsenates: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezembers 2013 bei dieser…
…Die Berufung (Beschwerde) wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) der Rechtsmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Salzburg) vorgelegt. Übergangsbestimmung infolge Auflösung des Unabhängigen Finanzsenates: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezembers 2013 bei dieser…
…Die Berufung (Beschwerde) wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) der Rechtsmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Salzburg) vorgelegt. Übergangsbestimmung infolge Auflösung des Unabhängigen Finanzsenates: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezembers 2013 bei dieser…
…Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art 151 Abs. 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht (BFG) über. Dementsprechend normiert § 323 Abs. 38 BAO, dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als…
…1. Jänner 2014 an die Stelle des Unabhängigen Finanzsenates als Abgabenbehörde II. Instanz das Bundesfinanzgericht. Die am 31. Dezember 2013 beim UFS noch anhängigen Verfahren sind gem. § 323 Abs. 38 BAO idF des BGBl 14/2013 nunmehr vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art…
…bei dem dem Vertragsverfasser 2005 einige Fehler unterlaufen wären (zB Führung von Kapitalkonten bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Darauf könne es aber nicht ankommen, sondern darauf, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt würden. Der Finanzamtsvertreter wies unter Berufung auf die Judikatur des VwGH und UFS-Entscheidungspraxis…
…der Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer statt dessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben, bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung…
…Der Unabhängige Finanzsenat bestätigte die Rechtsauffassung der belangten Behörde in seiner Entscheidung UFS vom 03.10.2012, RV/2764-W/10 und wies die Berufung ab. Begründet wurde dies insb. damit, dass sich bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung anhand des Inhaltes der Contribution Agreement keine…
…Rechtsgebühren Kommentar9, § 16 Rz 49" IV. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG Da die gegenständliche Berufung am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat anhängig war, ist die Zuständigkeit zur Entscheidung gemäß § 323 Abs. 38 BAO auf das Bundesfinanzgericht übergegangen und ist die Rechtssache…
…8 ) und Rechtsprechung (UFS 22.07.2013, RV/0002-F/13) ausgeführt, dass der Zeitpunkt, in dem Daten in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind, bei FinanzOnline der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox ist und es auf das tatsächliche Einsehen der…
… UFS 26.11.2009, RV/2217-W/09). Zu beachten wäre auch der Zeitpunkt, für den zu beurteilen wäre, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt hätte, der sich danach bestimme, wann die Abgaben bei Beachtung der Abgabenvorschriften zu entrichten gewesen wären…
…RZ 776 der KöStRL. Die Vorschreibung erfolgt direkt an die Gesellschafter, weil die Einbringlichkeit beim geprüften Unternehmen infolge des Insolvenzverfahrens gefährdet ist.“ Es wurde ein verdeckte Ausschüttung iHv 46.441,86 € festgestellt. In der Berufung gegen die Kapitalertragsteuerbescheide 2007 bis 2009 wurde zur Begründung…
…5 Z 1 EStG 1988 für eine direkte Inanspruchnahme des Bf. erfüllt. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Gmb und der am xx erfolgten Eröffnung des Konkursverfahrens erweist sich bei Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gegenüber dem…
…14) die Berufung vom 28.5.2010 nunmehr als "Beschwerde" iSd Art.130 Abs.1 B-VG und die vorerwähnte (seinerzeit noch gem. § 85c ZollR-DG i.d. zum Einbringungszeitpunkt (= 8.7.2010) gltd. Fssg. d. BGBl. I 2007/24) beim Zollamt Feldkirch Wolfurt…
…Zeitraum von mehr als zwei Jahren keinerlei Aktivitäten zur Nutzung der darauf befindlichen Hallen gesetzt werden. Nach Ansicht des erkennenden Gerichts ist es unerheblich, ob die Umgründung (Einbringung des Einzelunternehmens des Bf in seine GmbH) bereits Thema bei der Betriebsprüfung gewesen ist. Entscheidend ist vielmehr…
…der Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter zu unterlassen und die Kapitalertragsteuer statt dessen einem Haftungspflichtigen vorzuschreiben, bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung…
… 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 erfüllt. Die Einbringung der Kapitalertragsteuer war bei dieser wegen Konkurseröffnung bzw. deren Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht mehr zu erwarten. Damit war eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge gegeben gewesen. Nicht außer Acht zu…
…eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit der Ansprüche ein Zweckmäßigkeitselement dar. (vgl. auch Schwaiger in ÖStZ 2001, 543ff). In Zusammenhang mit den für die Ermessensübung iSd § 7 BAO entwickelten Grundsätzen, wonach der Haftende idR nur in Anspruch genommen werden soll, wenn die Einbringung der Abgaben beim Hauptschuldner…