…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servitute kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…kein Bestandsverhältnis gemäß §§ 1090 f ABGB, sondern eine Wohnungsgebrauchsrecht als Dienstbarkeit begründet wurde. Für das dingliche wie auch das obligatorische Wohnungsrecht ist der Versorgungszweck typisch; eingeräumt wird das Wohnungsrecht idR zur Versorgung von Angehörigen (vgl. Memmer in Kletecka/Schauer, ABGB- ON1.04 § 521 Rz 3…
…welche die Übergeber verpflichten könnten, im Falle von Investitionen und Verbesserungen der vom Wohnungsgebrauchsrecht betroffenen Räumlichkeiten durch die Liegenschaftseigentümer diese als Mieter - zu einem im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens nicht genauer untersuchten Mietzins - in Bestand zu nehmen. Das Wohnungsgebrauchsrecht sei als Dienstbarkeit ein dingliches, d.h…
…188 Tz 18). § 508 ABGB verpflichtet den Eigentümer, die mit dem Gebrauchsrecht belastete Sache auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten. Im Fall eines zu Versorgungszwecken eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechtes muss er die Kosten der Instandhaltung ohne Einschränkung tragen, soweit dies zur Erreichung des Zwecks der…
…und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren…
…eingeholt. Dabei war von einem späteren unentgeltlichen, lebenslänglichen und dinglichen Wohnungsgebrauchsrecht am Obergeschoss zugunsten der Eltern (siehe nachstehend) keine Rede (Vorbringen des Verteidigers). Auch die Eltern haben sich im Zusammenhang mit dem Mietvertragsverhältnis betreffend das Obergeschoss fachkundig beraten lassen, wobei ihnen von Rechtsanwalt Dr.L…
…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Als persönliche Dienstbarkeiten (Servituten) kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. Eine Fruchtnießung erlaubt einen – abgesehen von der zwingenden Schonung der Substanz – uneingeschränkten Gebrauch einer Sache. Ein Gebrauchsrecht ist ein dingliches…
…A an. Daher wurde zwischen ihr und dem Beschwerdeführer vereinbart, dass der Beschwerdeführer auf sein dingliches Wohnungsrecht gegen eine Abfindung in Höhe von 118.000,00 € endgültig verzichtet (ein schriftlicher Vertrag wurde in diesem Zusammenhang nicht abgeschlossen). Mit Löschungserklärung vom 27. Mai 2011 wurde…
…ABGB³, Rz 1 f. zu § 472; VwGH 28.6.1995, 94/16/0045). Verbücherte Dienstbarkeiten haben dingliche Wirkung. Mit dem Inhalt von Dienstbarkeiten können auch obligatorische Rechte eingeräumt werden, wenn die Absicht auf Verdinglichung fehlt. Im Zweifel entscheidet der typische Vertragsinhalt (siehe Rummel, ABGB, Rz…
…insbesondere Pacht und Miete, bestehe in der Dinglichkeit der Dienstbarkeit; die Absicht der Parteien müsse auf Begründung eines dinglichen Rechtes und somit auf die Einverleibung gerichtet sein. Ein solcher Wille zur Verdinglichung sei dem Übereinkommen nicht zu entnehmen, ein auf Verbücherung gerichteter Vertragszweck sei nicht…
…insbesondere Pacht und Miete, bestehe in der Dinglichkeit der Dienstbarkeit; die Absicht der Parteien müsse auf Begründung eines dinglichen Rechtes und somit auf die Einverleibung gerichtet sein. Ein solcher Wille zur Verdinglichung sei dem Übereinkommen nicht zu entnehmen, ein auf Verbücherung gerichteter Vertragszweck sei nicht…
…zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten, in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames Recht. Unerheblich ist es, ob die Urkunde über den Vertrag zur Begründung der Dienstbarkeit in einverleibungsfähiger Form…
…dies im Zweifel freiwillige Leistung (Stabentheiner aaO, Rz 11 zu § 94 ABGB). Die Ansicht der Amtsbeschwerde, die mangelnde Verpflichtung des Ehegatten der Mitbeteiligten zur Einräumung (zum Vorbehalt) eines dinglichen Gebrauchsrechtes an der ehelichen Wohnung schließe die Anwendung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG aus…
…hätten sich die Anwesenheiten des Lebensgefährten wohl so verdichtet, dass auch er sich anmelden hätte müssen. Dieser verfügte weiters seit 2015 unbestrittenermaßen in Wien über das gemeinsame Gebrauchsrecht an der Wohnung der Bf., nicht aber über eine Berechtigung in Ort_A. Das deutet darauf hin…
…bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaft durch die NG für sich und ihre Rechtsnachfolger zugunsten der NB und ihrer Rechtsnachfolger. … 3. Dauer der Vereinbarung 3.1…
…bis 12, dieses Vertrages geregelten Nutzungsrechte sowie des dinglichen Rechts der Dienstbarkeit an den im beiliegenden Lageplan (Beilage 1) markierten Teilflächen (...) der vertragsgegenständlichen Liegenschaften durch die NG für sich und ihre Rechtsnachfolger zugunsten der NB und ihrer Rechtsnachfolger … … 3. Dauer der Vereinbarung 3…