…Bf.) XY, geb. am TagX, ist deutscher Staatsangehöriger. Er war vom 25. Jänner 1999 bis 16. Oktober 2008 mit seinem Nebenwohnsitz in Gemeinde1, A-Straße, polizeilich gemeldet. Seit dem 16. Oktober 2008 ist er mit seinem Hauptwohnsitz in Gemeinde1, B-Straße, polizeilich gemeldet. Seit dem…
…ist deutscher Staatsangehöriger und stammt aus ***Geburtsort-D***, wo er auch unmittelbar vor seinem Umzug nach Österreich wohnte. Seit ***Herbst 2016*** hat er seinen Hauptwohnsitz in der österreichischen Stadt ***Ort-Ö***. Im streitgegenständlichen Zeitraum war der Bf. durchgehend Arbeitnehmer der ***Arbeitgeberin*** mit Sitz in ***Arbeitgeberin…
…nicht mit einem der drei Wohnsitzländer fixiert werden. Zwar ist [der Bf.] in Österreich Eigentümer eines Einfamilienhauses. Allerdings ist das ihm ebenfalls als Miteigentümer gehörende und von ihm als solches auch intensiv genutzte Objekt in Marbella, Spanien, deutlich größer und luxuriöser gewesen, als das österreichische…
…2017 mit 2.085,00 € und 7.337,00 € steuerfrei belassene Teil der Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund kann in Österreich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nicht als "Werbungskosten" abgezogen werden. Auch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € (bzw. der nach österreichischem Recht…
…führen die Ansichten zum selben Ergebnis und die Einkünfte sind in Deutschland freizustellen. 5. Berechnung der ausländischen Einkünfte Die deutschen Einkünfte mit österreichischem Besteuerungsrecht (Rente aus der Ruhegeldkasse, Rente aus der Direktzusage) sind folgendermaßen zu ermitteln: 2013: | Rente aus der Ruhegeldkasse | 1.315…
…Wohnsitz in Land. Diesen Wohnsitz unterhielt der BF laut (deutschem) Melderegister bis zum 6. März 2012. Laut österreichischem Melderegister nahm der BF gemeinsam mit seiner Gattin am 21. Oktober 2011 einen Wohnsitz in Österreich unter der Adresse Adresse-Ö1, auf. Mit der Aufnahme dieses Wohnsitzes…
…jedoch, dass die deutsche Rente nur in jenem Ausmaß zum Progressionsvorbehalt herangezogen werden dürfe, mit dem die Rente in Deutschland der Besteuerung unterliege (Hinweis auf dessen Schreiben vom 5. Dezember 2016). Bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes werde das Gesamteinkommen nach den Vorschriften des österreichischen EStG ermittelt…
…BF laut (deutschem) Melderegister bis zum 6. März 2012. Laut österreichischem Melderegister nahm der BF gemeinsam mit seiner Gattin am 21. Oktober 2011 einen Wohnsitz in Österreich unter der Adresse Adresse-Ö1, auf. Hierbei handelte es sich um eine 60 m² große Wohnung mit Diele…
…Meldebestätigungen sowie Grundbuchsauszüge bzw. Mietverträge für die polnischen Adressen betreffend insbesondere die Landwirtschaft, aus denen Einkünfte erzielt werden sowie in den zuletzt vorgelegten Einkommensnachweisen. Firmenbuchauszug der polnischen Firma mit historischen Daten. Die Deutsche Verbindungsstelle wurde ersucht um Bekanntgabe, ob der Bf. oder die Kindesmutter jemals…
…auszunehmen wären. b) Auf die deutsche Steuer vom Einkommen für die folgenden Einkünfte wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die österreichische Steuer angerechnet, die nach österreichischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen für diese Einkünfte gezahlt worden…
…nicht bloß der sich aus dem deutschen Einkommensteuerbescheid ergebende Nettobetrag von € 8.062 für die Berechnung der Progressionsbesteuerung anzusetzen, sondern richtigerweise eine Beurteilung nach österreichischem Steuerrecht vorzunehmen. Eine Einbeziehung des steuerfreien Teils der deutschen Rente in den Progressionsvorbehalt steht im Einklang mit der Rspr…
…a DBA ö-It.)." Mit Schreiben vom 24.02.2024 erhob Frau ***1***. ***3*** mit folgender Begründung Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid vom 24.01.2020. "Sowohl die deutschen als auch die österreichischen Behörden sowie die österreichischen Steuerberater haben mir noch vor meinem Umzug nach Österreich…
…ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Inserat in dem eine "austrian-slovakian-company" als ein Unternehmen der A-B-Gruppe dargestellt wurde. Es wurde daher hinsichtlich der vorzuschreibenden Umsatzsteuer von einer bestehenden Mitunternehmerschaft ausgegangen. Herr A A ist österreichischer Staatsbürger mit offiziellem Wohnsitz an der Adresse…
…bei Erwerb eines neuen Fahrzeuges der österreichischen Umsatzsteuer unterliegt. 3. Das strittige Fahrzeug der Marke Kia Cee'd mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN): Nr123 und dem (damaligen polnischen) amtlichen Kennzeichen Lxxx wies zum Zeitpunkt des Erwerbes durch den Bf, laut der ins Deutsche übersetzten Rechnung bzw…
…2 lit. c des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zur Anwendung. Wenn nicht bestimmt werden könne, wo der engere Anknüpfungspunkt bzw. der gewöhnliche Aufenthalt sei, gelte man in dem Staat als ansässig, dessen Staatsangehöriger man sei. Er sei nach wie vor deutscher Staatsbürger. Sein Lebensmittelpunkt sei in…
…als österreichische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich als auch der Vater des Kindes als deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland fallen gemäß Artikel 2 in den persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Das deutsche Kindergeld einerseits als auch die österreichische Familienbeihilfe und der…
…die Beschwerdeführerin als österreichische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich als auch der Vater des Kindes als deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland gemäß Art. 2 in den persönlichen Anwendungsbereich der VO fallen, und dass sowohl das deutsche Kindergeld einerseits als auch die österreichische Familienbeihilfe und…
…ein deutscher Staatsangehöriger, zwei im angefochtenen Bescheid näher bezeichnete und in der Schweiz auf seinen Namen zugelassene Beförderungsmittel regelmäßig im Zollgebiet der Union verwendet hat, in dem von der Zollbehörde mit Ende Juli 2014 angenommenen Zeitpunkt der Zollschuldentstehung jedoch in der Schweiz und somit außerhalb…
…Der Bf., der am ***11*** geboren ist, ist deutscher Staatsangehöriger. Mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Juni 2014 wurde die ***6*** GmbH gegründet, die zu HRB ***22*** des Amtsgerichts ***23*** in das deutsche Handelsregister eingetragen wurde. Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt € 25.000,00. Zunächst war…
…1 lit. a] FinStrG der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt. Der Entscheidung liegen folgende Feststellungen zugrunde: Der am xxxx geborene Beschuldigte A ist verheiratet und österreichischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in XXX. Den Beschuldigten treffe eine Sorgepflicht für eine Tochter im…