…In diesem Beschwerdepunkt geht die Beweisführung des Bf. über die Behauptungsebene nicht hinaus. Das Vorliegen von bindenden Vereinbarungen wurde nicht einmal behauptet, es wurden keine solchen vorgelegt. Auch liegen keine (nach außen in Erscheinung getretenen) Absichtserklärungen aus dem relevanten Zeitraum (Zeitpunkte der jeweiligen Zahlungen) vor…
…vom Finanzamt Österreich nicht anerkannt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die spätere Einnahmenerzielung durch bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung richtete sich der rechtzeitig eingebrachte Vorlageantrag. Mit Vorlagebericht vom 2. Oktober 2023 legte die…
…ausreichen, auch nicht die Möglichkeit zur Einkunftserzielung. Vielmehr müsse die ernsthafte Absicht, hinkünftig positive Einkünfte erzielen zu wollen, durch bindende Vereinbarungen oder über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände als klar erwiesen anzusehen sein (VwGH 7.10.03, 2001/15/0085), 31.3.04, 2003/13/0151). Der…
…Leistung fehle dem Bf die Unternehmereigenschaft, weil Voraussetzung für den Vorsteuerabzug die nachweisbare und klare Vermietungsabsicht sei, die sich durch bindende Vereinbarungen oder sonstige über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände manifestieren müsse. Fünf mit Dezember 2019 datierte Mietanbote reichten nicht aus, diese Absicht für das Jahr…
…und leite sich aus dem Schriftverkehr ab, dass ab 2009 nur mehr der Verkauf der Liegenschaft angeboten werde. Als möglich erschien nur eine Verwertung im Jahr 2008 im Rahmen eines Revitalisierungsprojektes. Bindende Vereinbarungen lägen nicht vor, sondern unverbindliche Anbote, auf welche Absagen erfolgten oder keine…
…anzusehen ist. Eine bloß behauptete, nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht genügt dafür nicht. Vielmehr sind bindende Vereinbarungen oder sonstige, über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände für eine Anerkennung des Werbungskostencharakters erforderlich. Dazu ist die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie…
…Gebäudes Entgelte erzielt werden, reicht die bloße Erklärung, ein Gebäude vermieten zu wollen, nicht aus. Die Absicht der Vermietung eines Gebäudes muss in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden, Umständen „mit ziemlicher Sicherheit“ feststehen. Derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornimmt…
…aus, um als Änderung der Verhältnisse betreffend den Vorsteuerabzug angesehen zu werden, weil sie keine bindenden Vereinbarungen sind. Bei Gegenständen des Umlaufvermögens ist die Berichtigung des Vorsteuerabzuges bei Änderung des Verwendungszwecks zeitlich unbeschränkt und in voller Höhe vorzunehmen (Doralt-Ruppe, Steuerrecht Bd I 9. Auflage…
…Höhe von insgesamt EUR -53.567,51 erklärt worden sei. Steuerlich müsse eine ernsthafte Absicht zur Vermietung entweder aufgrund bindender Vereinbarungen oder aufgrund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen anzusehen sein. Die in der Beschwerde geschilderte Teilnahme an der Ausschreibung könne…
…Nutzung ebenso dienen kann wie der Vermietung, können Vorsteuern und Aufwendungen nach der Rechtsprechung nur dann steuerlich zum Tragen kommen, wenn die ernsthafte Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben, oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände mit ziemlicher…
…der Vermietungstätigkeit als Werbungskosten Berücksichtigung finden. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass keine bloßen Absichtserklärungen vorliegen und die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden könne. Aufgrund dieses Umstandes könnten im vorliegenden…
…Absichtserklärungen allein genügen nicht, die Absicht muss vielmehr ihren Niederschlag in bindenden Vereinbarungen finden oder aus sonstigen Umständen zu erschließen sein (VwGH 28.5.2008, 2008/15/0013). Im laufenden Prüfungsverfahren lag als einziger Hinweis für eine eventuelle zukünftige steuerpflichtige Behandlung der Umsätze lediglich die…
…dass das Darlehen als verdeckte Einlage zu beurteilen sei. Daraus ergebe sich die Unrichtigkeit des Bescheides sowie die Zulässigkeit der Aufhebung gemäß § 299 BAO. Soweit der Beschwerdeführer auf bindende Vereinbarungen/Feststellungen im Zuge der BP hingewiesen habe, sei zu bemerken, dass der Prüfungsbericht kein Bescheid …
…anzusehen sei. Eine bloß behauptete, nicht nach außen getretene Vermietungsabsicht sei nicht ausreichend. Vielmehr seien bindende Vereinbarungen oder sonstige, über Absichtserklärungen hinausgehende Umstände für eine Anerkennung des Werbungskostencharakters erforderlich. Dazu sei die nach außen in Erscheinung getretene Vorgangsweise des Abgabepflichtigen daraufhin zu untersuchen, ob sie…
…der der privaten Nutzung ebenso dienen könne, wie der Vermietung, müsse nach der Rsp die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (VwGH 15.1.1981, 1817/79…
…Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen vorübergehend keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die ernsthafte Abicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über reine Absichtserklärungen hinausgehender Umstände) als klar erwiesen angesehen werden kann. Die bloß behauptete…
…Werbungskosten zu beachten: 1.) Die Schulungsmaßnahme müsse auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Dieser Wille sei anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. Hätte es bereits während der Bildungsmaßnahme Kontakte bzw. konkrete ("bindende Vereinbarungen)" Maßnahmen gegeben, die auf eine Ausübung der neuen Tätigkeit hinweisen würden…
…verschiedener Argumentation sei mitgeteilt worden, warum das Objekt noch nicht zur Vermietung bereit stehe. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände habe nicht nachgewiesen werden können. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf…
…zu bestehen, die durch bindende Vereinbarungen oder in anderer Form nach Außen in Erscheinung zu treten habe. Eine Vorsteueranerkennung setze voraus, dass die Absicht künftiger Vermietung ihren Niederschlag in bindenden Vereinbarungen gefunden habe bzw dass die folgende Vermietung mit ziemlicher Sicherheit festzustehen habe. Bei Bestand…
…Pflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung ist diesfalls, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann (s. Jakom/Marschner EStG, 2024…