…bis zu 414 verschiedene Betriebe gewerblicher Art bilden. Je nachdem wären aufgrund der betriebsbezogenen Betrachtungsweise bei der Beurteilung und Bemessung des Vergütungsanspruches getrennte Berechnungen anzustellen gewesen und der angesprochene Selbstbehalt mehrmals zur Anwendung gekommen." Wie bereits dargestellt, geht das Finanzamt in der gegenständlichen Beschwerdesache davon…
…jedoch lediglich, dass das Energieabgabenvergütungsgesetz eine betriebsbezogene Betrachtungsweise bei der Beurteilung und Bemessung des Vergütungsanspruches einnimmt, und gibt dem Betrieb [Anmerkung: Betrieb gewerblicher Art] als nicht-rechtsfähiger Person noch keinen eigenen von seinem Rechtsträger losgelösten Vergütungsanspruch. Aus der betriebsbezogenen Betrachtung des Energieabgabenvergütungsgesetz folgt jedoch, dass…
…Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.6.2012, 2010/17/0144) sei die Körperschaft öffentlichen Rechts Berechtigter des Vergütungsanspruches und nicht der einzelne Betrieb gewerblicher Art. Aus der betriebsbezogenen Betrachtungsweise des EAVG folge jedoch, dass für jeden Betrieb ein eigener Vergütungsantrag zu stellen sei. Maßgeblich sei…
…sich aus der Systematik von § 10 EStG ergibt, ist der Gewinnfreibetrag eine betriebsbezogene Größe. So ist etwa im Fall von mehreren Betrieben eine betriebsbezogene Betrachtungsweise anzustellen. Eine Schmälerung der Bemessungsgrundlage durch Ausgleich mit allfälligen Verlusten aus einzelnen Betrieben findet nicht statt (Gierlinger/Sutter, ÖStZ 2009…
…16.12.1999, 96/15/0126). Die Frage, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage des Unternehmens (Betriebes) bilden, ist in funktionaler Betrachtungsweise nach dem jeweiligen Unternehmens- oder Betriebstyp zu beantworten (vgl. VwGH 15.11.2005, 2004/14/0046). Es kommt nicht darauf an, ob der Erwerber…
…Die Vorleistungen seien daher aus der Berechnung auszuscheiden gewesen. Aufgrund der betriebsbezogenen Betrachtungsweise des Energieabgabenvergütungsgesetzes sei für jeden Betrieb ein eigener Antrag auf Energieabgabenvergütung zu stellen und wäre daher eine Aufspaltung auf 29 Anträge vorzunehmen gewesen. Um der Beschwerdeführerin den Arbeitsaufwand (Erstellung von 29 Anträgen…
…erfüllt. Die übertragbaren Optionen wurden nämlich individuell vom Unternehmen ausgewählten Mitarbeitern eingeräumt. Die vom Stock Options Plan der SC Group umfasste Gruppe "Vorstand und Angehörige der obersten drei Führungsebenen" ist folglich Es liegt also keine durch betriebsbezogene Merkmale bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern im Sinne des …
…aus, dass Erhaltungsaufwand in Höhe von rund 2.400,00 S/m² (umgelegt auf die Gebäudefläche) einen üblichen Preis darstelle und daher nicht von überhöhten Kosten einer Gebäudeerhaltung ausgegangen werden könne. Zur steuerlichen Betrachtungsweise wurde neuerlich angeführt, dass die abgesetzten Kosten in den Steuererklärungen Erhaltungsaufwendungen…
…) sein. Bei der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 handelt es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag für Erwerbsvorgänge innerhalb des begünstigten Personenkreises. Begünstigt sind unentgeltliche Erwerbe von Vermögen gemäß lit. a [hier: Betrieb, der der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft…
…Geschäftsführungstätigkeit eine höchstpersönliche sei, die nicht von der zwischengeschalteten GmbH, sondern nur von einer natürlichen Person erbracht werden könne. Auch sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise materiell gewollter Leistungserbringer der Bf. selbst und nicht die zwischengeschaltete GmbH. Der Bf. verweist für seinen Standpunkt, wonach eine Zurechnung der…
…Geschäftsführungstätigkeit eine höchstpersönliche sei, die nicht von der zwischengeschalteten GmbH, sondern nur von einer natürlichen Person erbracht werden könne. Auch sei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise materiell gewollter Leistungserbringer der Bf. selbst und nicht die zwischengeschaltete GmbH. Der Bf. verweist für seinen Standpunkt, wonach eine Zurechnung der…
…VwGH 27.9.1995, 93/16/0047). Bei der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 handelt es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag. Ein Freibetrag bzw. Freibetragsteil steht daher bei jedem einzelnen Erwerb von begünstigtem Vermögen zu. Erhält zB jemand zwei Betriebe von…
…Freibetrag einerseits betriebsbezogen zu sehen, andererseits stünde der Freibetrag in dem Ausmaß zu, das seiner betrieblichen Nutzung entspreche, wobei für das Ausmaß der betrieblichen Nutzung die ertragssteuerlichen Grundsätze maßgebend wären. Ebenso wie das EStG würde auch im Bereich des GrEStG die wirtschaftliche Betrachtungsweise anerkannt werden…
…nur in der Auszahlung eines Geldbetrages in Höhe der Kursdifferenz ähnlich einer Prämie. In dem hier zu beurteilenden Fall ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein Erwerb von Kapitalanteilen (Aktien) erfolgt und wurde an den Berufungswerber nur der Differenzbetrag zwischen dem Kurswert und dem Basiswert der Anteile…
…EStG, § 10 Tz 13f). Eine Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG ist in Verlustjahren, dh wenn die Bemessungsgrundlage für diesen negativ ist, nicht möglich. Die Regelung gilt betriebsbezogen, eine Saldierung von Gewinnen und Verlusten aus verschiedenen Betrieben findet nicht statt (Jakom/Kanduth-Kristen, EStG, 2017, …
…und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen. Dabei ist die Frage, welche Wirtschaftsgüter die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden, in funktionaler Betrachtungsweise nach dem jeweiligen Betriebstypus (z.B. ortsgebundene Tätigkeit, kundengebundene Tätigkeit, Produktionsunternehmen usw.) zu beantworten. Umfang und Art der wesentlichen Betriebsgrundlagen…
…Verteilung) erfolgen müssen, welche wiederum aufwandswirksam zu einem Verlust und schlussendlich Verlustvorträgen in der GmbH1 geführt hätten. Festzuhalten sei, dass die Beteiligung an der GmbH2 bei dieser Betrachtungsweise als verlustverursachendes Vermögen auch nach Umwandlung vorhanden sei. Übergang des Verlustvortrages gemäß § 10 Z 1 iVm § 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BDO Graz GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 8.1.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 04.12.2012, betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer…
Dieser BP-Stellungnahme sind ein Schreiben der StV vom 24.2.2014, ferner die Erläuterung zur Prognoserechnung für die sechs ausgewählten Objekte vom 21.2.2014 sowie die betreffenden Einzelprognoserechnungen und die E-Mail über die Anfragebeantwortung der ESt-Fachabtei-lung des BMF vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 13. Juni 2017 und 4. Juli 2017 gegen die Bescheide des…