…Der "Anschaffungszeitpunkt" ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also die Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen Nutzungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut. Der Übergang der Preisgefahr ist hingegen für den Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen…
…wenn der Abnehmer die betriebliche Nutzungsmöglichkeit erlangt.“ In dem diesem Erkenntnis des VwGH zugrundeliegenden Fall wurde die Liegenschaft im fraglichen Jahr noch nicht an den Erwerber übergeben sondern vielmehr vom Veräußerer unentgeltlich und unverändert weiter genutzt. Auch im vorliegenden Fall wurde vom Beschwerdeführer die gegenständliche…
…0058-L/02). Der Zeitpunkt der Anschaffung stimme mit dem Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums überein. Anschaffungszeitpunkt sei der Zeitpunkt der Lieferung, also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (VwGH v. 26.7.2007, 2007/15/0096…
…damit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Erfüllung des schuldrechtlichen Titelgeschäftes, etwa des Kaufvertrages, zusammen. Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums angenommen, also die betriebliche Nutzungsmöglichkeit erlangt (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S 290, vgl…
…Eigentümer zu nutzen und veräußern zu können. Bei den oben genannten Fahrzeugkäufen war somit im Rahmen der Umsatzsteuerprüfung zu klären, ob der Abgabepflichtige die betriebliche Nutzungsmöglichkeit für diese Fahrzeuge erlangt hat, und zwar nicht nur im rechtlichen Sinn, sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über…
…wenn der Abnehmer die betriebliche Nutzungsmöglichkeit erlangt.“ In dem diesem Erkenntnis des VwGH zugrundeliegenden Fall wurde die Liegenschaft im fraglichen Jahr noch nicht an den Erwerber übergeben sondern vielmehr vom Veräußerer unentgeltlich und unverändert weiter genutzt. Auch im vorliegenden Fall wurde vom Beschwerdeführer die gegenständliche…
…noch) im geringfügigen Ausmaß betrieblich tätig. Die nachgewiesene betriebliche Tätigkeit beschränkte sich auf erfolglose Kundenakquirierungsversuche durch eine kurzzeitig tätige Teilzeitmitarbeiterin im Bereich des Onlinehandels mit Reinigungsgeräten und -mittel. Umsätze wurden dadurch keine erzielt. Betriebliche Gründe für die Anschaffung oder zusätzliche Nutzungsmöglichkeit eines Mercedes-Benz GL…
…1 Z 2 lit. d EStG 1988 nicht abzugsfähig. Bilde ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, seien die darauf entfallenden Aufwendungen auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des…
…betroffen war, sind diese Fixkosten bei der Berechnung des Fixkostenzuschusses nur insoweit zu berücksichtigen, als das jeweilige Bestandsobjekt in den relevanten Zeiträumen tatsächlich für die vertraglich bedungenen betrieblichen Zwecke nutzbar war. Das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit ist anhand geeigneter Aufzeichnungen vom antragstellenden Unternehmen nachzuweisen. Als…
…selbständigen Einkünften zählen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsort zu den betrieblich veranlassten Fahrten und führen zu Betriebsausgaben (Jakom/Ebner, EstG 2026, Linde, § 4 Rz 330, Stichwort (Fahrten zu Wohnung und Betriebsstätte). Diese Fahrten gelten daher nicht als privat gefahrene Fahrten. Liegt eine private Nutzungsmöglichkeit vor…
…konnte auch im gegenständlichen Bescheid nicht nachvollziehbar begründet werden. Auf unsere Begründung vom 5.12.2019 samt Anlagen wird verwiesen. Es werden ausreichend Beweismittel für die betriebliche Nutzung vorgebracht (Einladung Fitnessvortrag, Nutzungsmöglichkeit für die Mitarbeiter, Schlüsselliste). Der Einladung zum Fitnessvortrag wurde zur Dokumentation der Intention…
…Baustellenfahrzeugen) primär vom Gf der Bf für betriebliche Fahrten genutzt worden wäre. BM habe das KFZ dementsprechend nur in sehr eingeschränktem Ausmaß überhaupt zur privaten Nutzung zur Verfügung gehabt. Es wäre daher nur ein der anteiligen Nutzungsmöglichkeit entsprechender SB-Wert in der Personalverrechnung berücksichtigt worden…
…auch die Nutzungsmöglichkeit als Transportmittel im Alltag zweifellos im Vordergrund. Im Beschwerdefall wird dies durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges als (einziges) Fahrzeug im Alltag und die vom Beschwerdeführer vorgelegte Schätzung betrieblicher Fahrten (geschätzte Fahrleistung 19.640 km pro Jahr, davon grob ein Drittel betrieblich)…
…zu (siehe Nächtigungszahlen im Vergleich) und erst ab Anfang 2022 ergab sich wieder die Nutzungsmöglichkeit unter normalen Bedingungen; In dieser Phase wurde dann auch die von Anfang an beabsichtigte betriebliche Nutzung und Verwendung des Objekts in der Guideline 2 der Unternehmensleitung schriftlich festgehalten und dokumentiert…
…nicht absetzbar. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten komme daher nur dann in Betracht, wenn eine ausschließliche berufliche Nutzung nachgewiesen werden könne. Sonst könnten nur die tatsächlich nachgewiesenen Stromkosten für betriebliche Fahrten berücksichtigt werden. Diese Kosten seien daher nachzuweisen. Weiters sei eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus…
…Die s.r.o. sei als kraftfahrrechtlicher Verwender zu qualifizieren, da das Fahrzeug weitaus überwiegend für betriebliche Zwecke dieser Gesellschaft verwendet werde und diese den Nutzen aus der Verwendung ziehe. In der Anlage werde die Kilometeraufstellung auf Basis des Fahrtenbuchs 2017 übermittelt. Es ergäben sich…
…dass ihm Rahmen der Außenprüfung die Nutzungsdauer der im Anlagevermögen befindlichen Maschinen erhöht worden sei, da die tatsächliche betriebliche Nutzungsdauer höher sei, als von der Beschwerdeführerin bisher angesetzt. 60 % der in den Jahren 1997 bis 2006 angeschafften Maschinen seien nach wie vor im Anlagevermögen vorhanden…
…Bei einer Betriebsbesichtigung sei festgestellt worden, dass der Arbeitsplatz aus einem Schreibtisch mit Computer, Ablageflächen und einem Archiv oder Lager bestehe. Für betriebliche Belange sei eine Bürofläche von maximal 50 m² fremdüblich und ausreichend, zumal die Bf. keine Kunden empfange. Ein Mietvertrag mit der *HDF…
…der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit durch Zulassung erst ein halbes Jahr nach Anschaffung und folgender Hinterlegung sowie aus der offensichtlich insgesamt äußerst geringen tatsächlichen Nutzung könne eine (überwiegende) betriebliche Nutzung bzw. jederzeitige Einsetzbarkeit im betrieblichen Geschehen nicht nachvollzogen werden. Mangels Nachweis oder Glaubhaftmachung einer überwiegenden betrieblichen Nutzung…
…1 Sachverhaltsdarstellung Vermietergemeinschaft ***3***, ***4*** ***42*** Vermietungsgegenstand - Einkunftsquelle: Errichtung Einfamilienhaus in ***3***, ***4*** ***42***/Haus 2 - geplante betriebliche Vermietung des Untergeschosses mit Nutzfläche von 271,85 m2 (UG 271,85 m2, EG 125,35 m2, OG 109,53 m2 = Gesamtfläche 506,73 m2). Verfahrensablauf…