…gesellschaftsrechtlich veranlasste Aufwendungen sich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten und sind daher der einkommensteuerlich irrelevanten Sphäre einer Körperschaft zuzuordnen. Dies bestätigt auch, dass die Regelung der verdeckten Ausschüttungen in § 8 Abs. 2 nur deklarativen Charakter hat, ohne § 8 Abs. 2 müsste ebenfalls die betriebliche Veranlassung…
…selbst benutzt. Als betrieblich veranlasst würden nur jene Zeitschriften anerkannt werden können, die einen Bezug zum Geschäftsgegenstand der Beschwerdeführerin hätten (Abos für Home und Flair). Bei den übrigen Zeitschriften sei aber keine betriebliche Veranlassung erkennbar, weswegen die Aufwendungen nicht anerkannt werden hätten können. Die Eignung…
…umfasst 1. Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel (insbesondere Computer, Ton- und Videokassetten inklusive der Aufnahme- und Abspielgeräte), 2. Aufwendungen für Telefon und Büromaterial, 3. Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder, 4. betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika und sonstige Aufwendungen für das äußere Erscheinungsbild, 5. Mehraufwendungen…
…Fahrtkosten sind jene Aufwendungen abzusetzen, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (siehe Lenneis in Jakom EStG, 14. Aufl. (2021), § 16 Rz 56, ABC der Werbungskosten). Im vorliegenden Fall sind auf Basis der dargestellten Rechtslage jene Fahrtkosten steuerlich abziehbar, die durch betrieblich veranlasste Fahrten wie…
…aktiveren gewesen wäre. Daher sind die verbuchten Forderungsabschreibungen infolge Vorhandenseins entsprechender (fiktiver) Regressansprüche nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Im Übrigen würden Abschreibungen entsprechender Regressansprüche gegen den Gesellschaftergeschäftsführer nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen (verdeckte Ausschüttungen) darstellen. 2. Kapitalertragsteuer 2010: Die maßgeblichen Rechtsvorschriften werden wie folgt dargestellt: § 27 Abs…
…20 EStG 1988 Aufwendungen für die Lebensführung nicht abgezogen werden dürften. Die Kosten von Reisen dürften nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Reise ausschließlich durch den Beruf veranlasst sei und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nahezu auszuschließen sei. Eine ausschließlich betriebliche Veranlassung dieser…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 23.3.2022 bzw nach dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 24.3.2022 Aufwendungen für medienrechtliche Beratung sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen, die unmittelbar mit einem Strafverfahren des Beschwerdeführers in Zusammenhang stünden, als nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen qualifiziert…
…der belangten Behörde erörtert und von beiden Verfahrensparteien anerkannt. Das Bundesfinanzgericht sieht keinen Grund von der getroffenen rechtlichen Beurteilung der belangten Behörde - nicht als betrieblich veranlasste Aufwendungen zu Tz 2 iHv. 8.060,60 Euro und nicht als betrieblich veranlasste Aufwendungen zu Tz 3 iHv…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 23.3.2022 bzw nach dem Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 24.3.2022 Aufwendungen für medienrechtliche Beratung sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen, die unmittelbar mit einem Strafverfahren des Beschwerdeführers in Zusammenhang stünden, als nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen qualifiziert…
…5 %. In § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 werde hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit auf betrieblich veranlasste Aufwendungen abgestellt. Diese seien insoweit nicht abzugsfähig als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch seien. Da im Gesetzestext auf die Aufwendungen abgestellt werde, sei eine…
…unbeachtlichen – Pönalgedanken beruhen. Für die Verteidigungskosten kommt es auf den Veranlassungszusammenhang an, sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst, liegen Betriebsausgaben vor. Diese betriebliche Veranlassung ist nach Ansicht des BFG gegeben. b. Umsatzsteuer: (1) Dient die Strafverteidigung nicht den Interessen der Kapitalgesellschaft, besteht kein Zusammenhang mit der…
…€ können berücksichtigt werden. 3.1.4.4. Berechnung der Einkommensteuer Die vom Bf. im Jahr 2014 geltend gemachten Kosten sind keine betrieblich veranlassten Aufwendungen. Es liegen keine ertragssteuerlich relevanten Verluste im Zusammenhang mit der Schriftstellertätigkeit des Bf. vor. Der Bescheid vom 20.7.2015…
…eine ausschließlich betrieblich veranlasste Veranstaltung zu wandeln. Dass insgesamt eine solche Reise dem Kennenlernen von Kunden und dem Betriebsklima dienlich ist, wird hier nicht in Abrede gestellt, bewirkt aber noch nicht deren steuerliche Anerkennung. Für nicht eindeutig nach ihrer privaten und beruflichen Komponente trennbare Aufwendungen…
…den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei den geltend gemachten Ausgaben um betrieblich veranlasste Aufwendungen gehandelt hat (beispielsweise durch Anforderung von Rechnungskopien bei den lieferenden Unternehmen). Da für das erkennende Gericht im konkreten Fall in keinerweise überprüfbar ist, ob es sich bei diesen Ausgaben…
…potentiellen und langjährigen Kunden ins Gespräch zu kommen, mitgenommene Teile zu verkaufen und Bestellungen entgegen zu nehmen. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die streitgegenständlichen Aufwendungen Werbezwecken dienen und dies nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst ist. Beweiswürdigung Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben die Abgabenpflichtigen gem. § 138 Abs…
…weshalb die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Diese Kosten fallen daher unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 1. EStG 1988. 3.1.1.4.3. Jalousienreparatur Büro Der Bf. machte Kosten iHv 15 € im Zusammenhang mit seinem Büro geltend. Aufwendungen für ein im…
…USB-C auf einen 3,5mm Stecker (OnePlus Type-C OTG Cable um € 9,95) ist festzustellen, dass diese Aufwendungen betrieblich veranlasst sind und bei den selbständigen Einkünften als Betriebsausgaben (KZ 9230 übrige Aufw./Betriebsausg.) abzuziehen sind. Aus dieser Rechnung geht jedoch nicht hervor…
…als betrieblich veranlasste Aufwendungen ansehen zu können, die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Sponsor und Sportler bzw. Sportverein von vornherein eindeutig fixiert sein. Außerdem müssen die Leistungen des Sportlers bzw. Sportvereins geeignet sein, Werbewirkung zu entfalten. Nur wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Leistungsaustausch vorliegt, kann die betriebliche…
…nach dem 28. Februar 2014 erfolgen. Das Abzugsverbot der Z. 7 und 8 durchbricht das objektive Nettoprinzip, weil betrieblich veranlasste Aufwendungen nicht mehr zum Abzug zugelassen werden. In der Literatur wurden deswegen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmung erhoben (Plott, RdW 2/2014/127, 94 ff…
…für das Buchprojekt nicht vielmehr aktivierungspflichtige Aufwendungen im Sinne der §§ 196 Abs. 1 und 206 UGB darstellten und diese dann auch tatsächlich als Umlaufvermögen aktiviert, allerdings ohne vorher auch nur ansatzweise zu überprüfen, ob es sich bei diesen Kosten überhaupt um betrieblich veranlasste Aufwendungen gemäß …