…EuGH. Dieser verlangt bezüglich des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK iVm Artikel 899 Abs. 2 erster Satz ZK-DVO grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. auch…
…normierten Ausnahmefällen sei von einer außergewöhnlichen Situation auszugehen. Die belangte Behörde setze sich mit dem Vorliegen einer Gesetzeslücke nicht auseinander, weshalb ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete. Zudem werde in § 83 ZollR-DG der Gesetzesbegriff „besonderer Fall“ konkretisiert. Demnach liege eine sachliche Unbilligkeit vor…
…Fall des Art. 220 Abs. 2 ZK und somit ein besonderer Fall im Sinne der einschlägigen Vorschriften nicht vor. Die Angabe eines bestimmten Ursprungs auf Geschäftspapieren, die sich hinterher als falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation…
…Fall des Art. 220 Abs. 2 ZK und somit ein besonderer Fall im Sinne der einschlägigen Vorschriften nicht vor. Die Angabe eines bestimmten Ursprungs auf Geschäftspapieren, die sich hinterher als falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation…
…Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des Art 239 ZK grundsätzlich, dass sich der betroffene Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (Alexander in Witte, Zollkodex6 Rz 55 zu Artikel 239). Damit sich also ein Beteiligter in einer…
…notwendige und zweckmäßige Prozessführung aufgewendet worden seien und bei der Tochter des Bf eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Vom Verwaltungsgerichtshof sei in seiner Entscheidung nicht erörtert worden, ob hinsichtlich der geltend gemachten Prozesskosten Aufwendungen im Sinne des § 34 Abs. 6 TS 4 EStG 1988 vorliegen…
…Verkehr angemeldet worden sei. Im vorliegenden Fall war daher vorrangig festzustellen, ob ein besonderer Fall im Sinne des Artikels 899 Absatz 2 ZK-DVO vorliegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH enthält diese Bestimmung eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die eine außergewöhnliche Situation erfassen soll…
…6.2002, 98/13/0035). Bei Gesamtbetrachtung der vorstehenden Ausführungen zeigt sich, dass dem Begehren auf Erlass der Abgaben im Grunde des § 83 ZollR-DG schon alleine deshalb nicht entsprochen werden konnte, weil kein "besonderer Fall" vorliegt. Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Vorbringen, die NN…
…sind. Ein besonderer Fall im Sinne des Art. 239 ZK ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dann gegeben, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sich der Abgabenschuldner im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Lage befindet und…
…sind. Ein besonderer Fall im Sinne des Art. 239 ZK ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dann gegeben, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sich der Abgabenschuldner im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Lage befindet und…
…Selbst bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung bestimmter Übungen würde freilich nicht jeder Besuch eines Fitnessstudios zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Wesentlich wäre die Einbettung des Fitnessstudiobesuchs und der dabei absolvierten Trainingseinheiten in eine ärztlich überwachte Behandlung. So könnte sich ein physiotherapeutisch begleiteter Besuch eines Fitnessstudios…
…Verkehr angemeldet worden sei. Im vorliegenden Fall war daher vorrangig festzustellen, ob ein besonderer Fall im Sinne des Artikels 899 Absatz 2 ZK-DVO vorliegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH enthält diese Bestimmung eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die eine außergewöhnliche Situation erfassen soll…
…treffen können, als Teil des normalen Geschäftsrisikos keine besonderen Umstände, keine außergewöhnlichen Situationen, wenn sie lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage sind, wenn sie Situationen sind, bei denn jeder Wirtschaftsbeteiligt mit den gleichen Folgen zu rechnen hat. Im vorliegenden Fall ist der ab 19. Dezember…
…Abgabe, für welche ein Gesamtschuldner einzustehen hat. Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 237 BAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des antragstellenden Gesamtschuldners gelegen sind (vgl. VwGH…
…oder Ausfuhrabgaben; Abs 2 In allen anderen Fällen, ausgenommen bei einer Befassung der Kommission gemäß Artikel 905, entscheidet die Entscheidungsbehörde von sich aus, die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu erstatten oder zu erlassen, wenn es sich um besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die…
…besonderen Umstände, keine außergewöhnlichen Situationen, wenn sie lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage sind, wenn sie Situationen sind, bei denen jeder Wirtschaftsbeteiligte mit den gleichen Folgen zu rechnen hat. Aus dem Begriff der "offensichtlichen Fahrlässigkeit" geht hervor, dass bei der Beantwortung der Frage, ob eine…
…einer Straßenbahn unausweichlich auch die nachfolgende Garnituren beeinflusst, die jede Verzögerungen aufgrund der Schienengebundenheit ebenfalls „mitnehmen“ müssen. Wie von der Behörde in ihrer Anfragebeantwortung zu Recht ausgeführt, haben Straßenbahnen im innerstädtischen Linienverkehr aufgrund der StVO eine besondere Stellung. Dies vermag im Fall eines Unfalls bei…
…Ausfuhrabgaben; … Abs 2 In allen anderen Fällen, ausgenommen bei einer Befassung der Kommission gemäß Artikel 905, entscheidet die Entscheidungsbehörde von sich aus, die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu erstatten oder zu erlassen, wenn es sich um besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die…
…oder Ausfuhrabgaben;" … (2) In allen anderen Fällen, ausgenommen bei einer Befassung der Kommission gemäß Artikel 905, entscheidet die Entscheidungsbehörde von sich aus, die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu erstatten oder zu erlassen, wenn es sich um besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die…
…mit den Straßenbahnen immer entlang der gleichen Strecken gefahren wird. Was bei Autobuslenker (in einem Reiseunternehmen) nicht der Fall ist. Das Argument "der Länge von 10,9 m" des Bf. für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Erschwernis geht somit ins Leere. Zudem wurde - wie schon erwähnt -…