…das Ausmaß der beruflichen Nutzung konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen (ggf. Aufteilung). Dabei wird – auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens – davon ausgegangen werden können, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, (auch) im Haushalt des Abgabepflichtigen eingesetzten Computers mindestens bei einem Anteil von…
… 4 Rz 330, Stichwort Computer, und Doralt, EStG13, § 16 Tz 220) mindestens 40 %. Das Bundesfinanzgericht schließt sich den Ausführungen der Abgabenbehörde an, wonach aufgrund der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen ist, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Beschwerdeführers stationierten Druckers…
…den Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen sei, dass die private Nutzung des beruflich verwendeten, im Haushalt des Bf. stationierten Computers und auch die zugehörige technische Ausstattung mindestens 40% betrage. Werde vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, sei dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw…
…vornherein der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen ist oder eine private Nutzung typischerweise nicht gestattet. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der mit einem PC ausgestattete Arbeitsraum keineswegs (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, wird doch ein in der Wohnung befindlicher Computer üblicherweise in nicht zu vernachlässigendem Ausmaß…
…für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 12. April 1994, 91/14/0024 und vom 28. Mai 1997, 94/13/0203)." Wikipedia zu Tablets: "Ein Tablet-Computer (englisch tablet: Schreibtafel, US-engl. Tablet ,Notizblock') oder Tablet-PC ist ein tragbarer…
…im Jahr 2021 angeschaffte iPhone wurden bereits im Jahr 2021 abgezogen. Damit wurde das nach den Feststellungen zu 40 % beruflich verwendete Gerät steuerlich vollständig berücksichtigt. Eine erneute Berücksichtigung im Jahr 2022 kommt nicht in Betracht. Der Betrag von 125,60 € ist im Jahr 2022…
…Am 29.03.2023 fand die mündliche Verhandlung am Bundesfinanzgericht in Anwesenheit der Bf und eines Vertreters der belangten Behörde statt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde die Bf zum Beweisthema Art und Ausmaß der beruflichen Nutzung des von ihr im Jahr 2011 angeschafften Notebooks…
…Umfang kaufmännische und organisatorische Agenden zur Erledigung in einem Büro überhaupt anfielen. Zudem ist daran zu erinnern, dass sich im Verfahrenszeitraum im Betriebsvermögen des Bf ein tragbarer, d.h. ortsungebundener Computer (Laptop) befand (dessen 100%ige Nutzung für die gewerbliche Nebentätigkeit des Bf im Übrigen…
…Strittig ist die Anerkennung anteiliger Miet- und Betriebskosten für die Nutzung eines Arbeitszimmers im Wohnungsverband. Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen. Seinen beruflichen Aufgabenbereich legt der Bf. in einer Vorhaltsbeantwortung vom 15.1.2019 wie folgt dar: …
…nahe liegend. Eine andere Beurteilung wäre - wie oben dargelegt - nur möglich, wenn feststeht, dass die strittigen Geräte ausschließlich oder so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden. Gerade dies wird von der Bf. behauptet wenn sie angibt, dass eine private Nutzung überhaupt nicht stattfindet. Nach den…
…6***. Die Telearbeitsvereinbarung vom ***im Jahr 2022*** betrifft erst den Zeitraum ab 01.05.2022. Anhaltspunkte, die für eine (beruflich bedingte) Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sprechen, liegen im konkreten Fall nicht vor: Der vereinbarte Dienstort des Bf. laut…
…Die für die Durchführung von computerunterstützten Interviews (tragbarer PC mit Internetanbindung) bzw. telefonischen Interviews (PC und Telefonanschluss) notwendigen Betriebsmittel wurden von den Dienstnehmern von der Bf. zu einem überwiegenden Teil in Anspruch genommen: lediglich 10 % der Interviews wurden von zu Hause durchgeführt. Die Dienstnehmer hatten…
…den Outbound Callcenter-Agents praktisch nicht genutzt. Die für die Durchführung von computerunterstützten Interviews (tragbarer PC mit Internetanbindung) bzw telefonischen Interviews (PC und Telefonanschluss) notwendigen Betriebsmittel wurden von den Auftragnehmern von der Bf zu einem überwiegenden Teil in Anspruch genommen: lediglich 10 % der Interviews wurden…
…Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessere, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Damit derartige Fortbildungskosten steuerlich berücksichtigt werden könnten, müssten die in den Seminaren erworbenen Kenntnisse aber in einem wesentlichen Umfang bei…
…seien (die ausschließlich berufliche Nutzung des Ordinationsgebäudes - samt der verbauten Grundstücksfläche - ist unstrittig), die in diesen beiden Erkenntnissen zur Anwendung gelangten Grundsätze des Aufteilungsverbotes auf die in Rede stehenden, zweifellos typischerweise der privaten Lebensführung dienenden Wirtschaftsgüter einer (ausgedehnten) Gartenanlage oder einer Terrasse nicht anwendbar seien…
…Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist entsprechend dem "Aufteilungsverbot" der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung…
…vor. Was die Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen betreffe, sei diese für den Bf. schon immer gegeben gewesen, da die privaten Interessen in der Jugend ihn zum Studium bewogen hätten. Beim Posten "Arbeitsmittel" werde ja auch die private Nutzung durch einen Abzug von 40%…
…unzumutbar machen sollte. Wiewohl die Erkrankung eines Kindes belastend und bedauerlich ist, so macht diese Erkrankung die Verlegung des Wohnsitzes steuerlich grundsätzlich nicht unzumutbar. Das ärztliche Attest vom 30.4.2014 spricht davon, dass der Umzug für den Sohn aus ärztlicher Sicht nicht tragbar wäre…
…Anschaffung war notwendig da ohne eine solche Hardware nicht 3 Monitore für den Arbeits-PC benützt werden können. Iris Maus im Betrag von EUR 68,99. Die `ScanMaus´ wird vom Beschwerdeführer aufgrund der mobilen Scanfunktion unterwegs genutzt. Eine private Nutzung macht keinen Sinn. Freisprecheinrichtung tragbar…
…auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind. Der Begriff der Werbungskosten ist also kausal definiert. Aufwendungen oder Ausgaben sind beruflich veranlasst, wenn sie objektiv im Zusammenhang mit einer außerbetrieblichen Tätigkeit stehen, subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den…