…das Ausmaß der beruflichen Nutzung konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen (ggf. Aufteilung). Dabei wird – auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens – davon ausgegangen werden können, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, (auch) im Haushalt des Abgabepflichtigen eingesetzten Computers mindestens bei einem Anteil von…
… 4 Rz 330, Stichwort Computer, und Doralt, EStG13, § 16 Tz 220) mindestens 40 %. Das Bundesfinanzgericht schließt sich den Ausführungen der Abgabenbehörde an, wonach aufgrund der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen ist, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Beschwerdeführers stationierten Druckers…
…in der Wohnung eines Steuerpflichtigen aufgestellten stationären Computer und nicht auch auf Laptops beziehe. Eine pauschale Betrachtung ohne nähere Prüfung sei daher unzulässig. Die teilweise berufliche Nutzung des Laptops ist vom Finanzamt nicht in Frage gestellt worden. Hinsichtlich der Höhe der betrieblichen Nutzung hat der…
…den Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen sei, dass die private Nutzung des beruflich verwendeten, im Haushalt des Bf. stationierten Computers und auch die zugehörige technische Ausstattung mindestens 40% betrage. Werde vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, sei dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw…
…vornherein der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen ist oder eine private Nutzung typischerweise nicht gestattet. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der mit einem PC ausgestattete Arbeitsraum keineswegs (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, wird doch ein in der Wohnung befindlicher Computer üblicherweise in nicht zu vernachlässigendem Ausmaß…
…für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft sinnvoll ist (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 12. April 1994, 91/14/0024 und vom 28. Mai 1997, 94/13/0203)." Wikipedia zu Tablets: "Ein Tablet-Computer (englisch tablet: Schreibtafel, US-engl. Tablet ,Notizblock') oder Tablet-PC ist ein tragbarer…
…als Sachbezugswert zu versteuern. Stehen dem Arbeitnehmer hinsichtlich der beruflichen Nutzung Werbungskosten (AfA) zu, kann als Anschaffungswert der angesetzte Sachbezugswert herangezogen werden (siehe Rz 340). Die Übertragung voll abgeschriebener PCs führt zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis; eine AfA kann nicht in Anspruch genommen werden.
…im Jahr 2021 angeschaffte iPhone wurden bereits im Jahr 2021 abgezogen. Damit wurde das nach den Feststellungen zu 40 % beruflich verwendete Gerät steuerlich vollständig berücksichtigt. Eine erneute Berücksichtigung im Jahr 2022 kommt nicht in Betracht. Der Betrag von 125,60 € ist im Jahr 2022…
…Am 29.03.2023 fand die mündliche Verhandlung am Bundesfinanzgericht in Anwesenheit der Bf und eines Vertreters der belangten Behörde statt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde die Bf zum Beweisthema Art und Ausmaß der beruflichen Nutzung des von ihr im Jahr 2011 angeschafften Notebooks…
…Umfang kaufmännische und organisatorische Agenden zur Erledigung in einem Büro überhaupt anfielen. Zudem ist daran zu erinnern, dass sich im Verfahrenszeitraum im Betriebsvermögen des Bf ein tragbarer, d.h. ortsungebundener Computer (Laptop) befand (dessen 100%ige Nutzung für die gewerbliche Nebentätigkeit des Bf im Übrigen…
…der Software als überhöht beurteilt. Es werden zB eine Computeranlage mit Software Word/Excel/CAD Caddy inkl. Installation und Einführung mit 467.750 ATS verrrechnet. Bei CAD Caddy handelt es sich um eine Zeichen- und Planungsspezialsoftware für Architekten und Ingenieure, die speziell den Erfordernissen der…
…die keine berufliche Notwendigkeit besteht. Bei der Schätzung ist das Parteiengehör zu wahren (VwGH 26.5.1999, 98/13/0138). Auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40…
…Strittig ist die Anerkennung anteiliger Miet- und Betriebskosten für die Nutzung eines Arbeitszimmers im Wohnungsverband. Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus seiner nichtselbständigen Tätigkeit bei einem Versicherungsunternehmen. Seinen beruflichen Aufgabenbereich legt der Bf. in einer Vorhaltsbeantwortung vom 15.1.2019 wie folgt dar: …
…nahe liegend. Eine andere Beurteilung wäre - wie oben dargelegt - nur möglich, wenn feststeht, dass die strittigen Geräte ausschließlich oder so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden. Gerade dies wird von der Bf. behauptet wenn sie angibt, dass eine private Nutzung überhaupt nicht stattfindet. Nach den…
…dass dem Bf. der Aufwand für die gelegentliche berufliche Nutzung in Ungarn von seinem Dienstgeber in Form von Kilometergeld abgegolten worden ist. Der unabhängige Finanzsenat erachtet es daher als erwiesen, dass es sich beim verfahrensgegenständlichen Pkw um einen gewerblich genutzten Gegenstand handelte, der sowohl vor…
…Bw. in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X GmbH zur Nutzung überlassen, um seinen Geschäftsführeraufgaben und -pflichten nachzukommen. Diese Aufgaben umfassten Projektarbeit, Pflege und Aufbau von Kundenkontakten, Aufbau von Geschäftsfeldern und Akquisition, die sich jedoch nur zu einem proportional geringen Teil auf Österreich beziehen. Der…
…wie der Bf. wiederholt vorgebracht hat, u.a. betrieblich zu Repräsentationszwecken. Keinesfalls ist daraus aber eine kommerzielle Nutzung (z. B. entgeltlicher Verleih - Mietwagen oder Autohandel) abzuleiten. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich das Fahrzeug 1999 im Anlagevermögen seines Unternehmens (Einzelunternehmen J.G., gegründet 1999…
…Bw. in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der C- GmbH zur Nutzung überlassen, um seinen Geschäftsführeraufgaben und -pflichten nachzukommen. Diese Aufgaben umfassten Projektarbeit, Pflege und Aufbau von Kundenkontakten, Aufbau von Geschäftsfeldern und Akquisition, die sich jedoch nur zu einem proportional geringen Teil auf Österreich beziehen. Der…
…zu nehmen. Die berufliche Veranlassung sei vor allem auch im Hinblick auf Punkt 2 des übermittelten Antwortschreibens zu erläutern. Der Senat gehe jedenfalls davon aus, dass ab dem Jahr 2002 eine Digitalkamera in der Musikschule vorhanden gewesen wäre und daher deren berufliche Nutzung - wenn überhaupt…
…6***. Die Telearbeitsvereinbarung vom ***im Jahr 2022*** betrifft erst den Zeitraum ab 01.05.2022. Anhaltspunkte, die für eine (beruflich bedingte) Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sprechen, liegen im konkreten Fall nicht vor: Der vereinbarte Dienstort des Bf. laut…