…2023), in welchem Fahrtkosten für 19 Fahrten zwischen Wien (Wohnort) und ***PLZ2*** ***AdrZentrale*** (Standort Arbeitsstätte Tirol) beantragt wurden. Mit Ersuchen um Ergänzung (23.06.2023) wurde eine Aufstellung mit Angabe des Datums, des Ortes, der Dauer und des Zweckes der beruflich veranlassten Reisen angefordert, welches…
…L als Fahrtkosten zwischen Wohnung und (neuem) Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und damit durch die Gewährung des Pendlerpauschale s abgegolten sind (Ansicht des Finanzamtes) oder ob durch diesen Schulbesuch in L kein Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist (Ansicht des Bw.). Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind…
…Putzutensilien (zB Wischmopp, Staubsauger, Putzmittel) erfolgt mit dem eigenen PKW. Im Zusammenhang mit diesen beruflich veranlassten Fahrten beantragt die Bf die Anerkennung der Fahrtkosten als Werbungskosten, wobei die Berechnung auf Basis des amtlichen Kilometergeldes von EUR 0,42 bzw. 0,47 erfolgen soll, sowie die…
…ob der Bf. beruflich veranlasste Fahrtkosten als WK geltend machen kann. Sachverhalt Der Bf. führte für das Jahr 2012 ein Fahrtenbuch in welchem er die beruflich veranlassten Fahrten eintrug. Das Fahrtenbuch enthält Abfahrts- und Ankunftskilometerstand jeweils für den gesamten Arbeitstag sowie die Gesamtanzahl der gefahrenen…
…6 hat. Für die Berücksichtigung des Pendlereuros gelten die Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Z 6 lit b und lit e bis j entsprechend. Rechtliche Würdigung: Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem. § 16 Abs. 1 EStG…
…e) und h)) den Nachweis, dass dem Bf. in den Streitjahren beruflich veranlasste Fahrtkosten (Kilometergelder) für 23.660/22.180/21.520/27.990/21.880 km tatsächlich entstanden sind, nicht zu erbringen. Der belangten Behörde ist zuzustimmen, wenn sie aufgrund des Vorbringens des steuerlichen…
…die Höhe der beruflich veranlassten Reisekosten. Die Kosten für die Kaffee-Tabs wurden vom Beschwerdeführer außer Streit gestellt. Gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 idgF sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine…
…Beschwerdeverfahren die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind. Für Fahrtkosten eines Politikers gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen. Eine beruflich veranlasste Fahrt liegt bei einem Politiker nicht nur bei Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren Sinne, sondern bei allen durch die…
…eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat sie im Schätzungsweg zu erfolgen (vgl. VwGH 29.06.1995, 93/15/0104) Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind keine Reisekosten iSd § 16…
…die Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, entstehen keine Mehraufwendungen, so dass weder Nächtigungspauschale noch steuerfreies Tagesgeld zustehen (VwGH 24.2.1993, 91/13/0252). Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind keine Reisekosten iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG. Sie sind allerdings Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff…
…oder Garage miete. In der Unterlage des Steuerservice des Wirtschaftsbundes stehe geschrieben, dass "beruflich veranlasste Fahrtkosten unabhängig vom Anspruch auf Taggeld und von der Entfernung steuerfrei ausbezahlt werden" - diese Aussage lege die Bf bei, die bis jetzt aktuell sei. Zusätzlich habe die Bf eine Information…
…siehe Peyerl, in Jakom EStG13, Rz 90 zu § 20), weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen sohin nicht anerkannt werden können. Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar, sie sind bereits nach den allgemeinen Werbungskosten abziehbar, somit auch ohne das Vorliegen einer Reise iSd § 16 Abs. 1…
…abzugsfähig. Dazu zählen beispielsweise auch Ausgaben für Kilometergeld, Arbeitsmittel (Z 7) und Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen (Z 9). 1.) Kilometergeld Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar, sie sind bereits nach den allgemeinen Werbungskosten abziehbar, somit…
…aaO, Tz 220 zu § 16). Fahrtkosten für beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (BFG 16.01.2018, RV/2100466/2012)…
…In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde vorgebracht, beruflich veranlasste Fahrtkosten seien, soweit der Arbeitgeber keinen Ersatz leiste, im tatsächlich angefallenen Ausmaß Werbungskosten. Bei den beantragten Kosten für Taxifahrten handle es sich um beruflich veranlasste Fahrtkosten, weil nach Dienstende in der Nacht keine andere Möglichkeit der…
…Aufwendungen geltend. Mit Erstbescheid vom 21. Juli 2020 wurde von der belangten Behörde eine Kürzung der abzugsfähigen Reisekosten und sonstiger Werbungskosten vorgenommen und begründet wie folgt: der Nachweis für beruflich veranlasste Fahrtkosten sei durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch zu erbringen. Ein solches liege vor, wenn…
…Dem Gericht ist es daher nicht möglich festzustellen, ob die Bf beruflich veranlasste Fahrten zurückgelegt hat und in welchem Ausmaß dies geschehen sein könnte. Mangels eines geeigneten Nachweises können diese Fahrtkosten daher keine Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Taxikosten, Parkkosten und Fahrscheine hat die Bf zwar…
…zu und teilen sich mit, ohne vorher eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Die Bewirtung hat also keinen Entgeltcharakter. 3.1.2. Jahreskarte für öffentlichen Verkehr Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Sie sind unabhängig vom Vorliegen…
…von 150,40 Euro für die Zeitschrift "The Economist", aufgrund der Angaben des Bf. zur nicht ausschließlichen beruflichen Veranlassung, die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten zu versagen. 4.1.2 sonstige Fahrtkosten Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988…
…nachweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft machen (vgl. VwGH 17.12.1996, 92/14/0176). Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar, sie sind bereits nach den allgemeinen Werbungskosten abziehbar, somit auch ohne das Vorliegen einer Reise iSd § 16 Abs. 1…