…2023), in welchem Fahrtkosten für 19 Fahrten zwischen Wien (Wohnort) und ***PLZ2*** ***AdrZentrale*** (Standort Arbeitsstätte Tirol) beantragt wurden. Mit Ersuchen um Ergänzung (23.06.2023) wurde eine Aufstellung mit Angabe des Datums, des Ortes, der Dauer und des Zweckes der beruflich veranlassten Reisen angefordert, welches…
…L als Fahrtkosten zwischen Wohnung und (neuem) Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und damit durch die Gewährung des Pendlerpauschale s abgegolten sind (Ansicht des Finanzamtes) oder ob durch diesen Schulbesuch in L kein Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist (Ansicht des Bw.). Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind…
…auf den Bw. in den Jahren 2005 bis einschließlich 2007 ein ausschließlich privat verwendeter VW-Bus mit dem amtlichen Kennzeichen "YY" zugelassen. Fahrtkostenersätze werden dem Bw. von seinem Arbeitgeber nicht gewährt. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988…
…Bauhof) fallen nicht unter diesen Tatbestand. 10.5.1.2.3 Fahrtkosten bei Vorliegen eines weiteren Tätigkeitsmittelpunktes Rz 710: Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar, sondern sind Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 Z 11 und 12 EStG 1988. Fahrtkostenersätze können daher unabhängig davon…
…Putzutensilien (zB Wischmopp, Staubsauger, Putzmittel) erfolgt mit dem eigenen PKW. Im Zusammenhang mit diesen beruflich veranlassten Fahrten beantragt die Bf die Anerkennung der Fahrtkosten als Werbungskosten, wobei die Berechnung auf Basis des amtlichen Kilometergeldes von EUR 0,42 bzw. 0,47 erfolgen soll, sowie die…
…ob der Bf. beruflich veranlasste Fahrtkosten als WK geltend machen kann. Sachverhalt Der Bf. führte für das Jahr 2012 ein Fahrtenbuch in welchem er die beruflich veranlassten Fahrten eintrug. Das Fahrtenbuch enthält Abfahrts- und Ankunftskilometerstand jeweils für den gesamten Arbeitstag sowie die Gesamtanzahl der gefahrenen…
…6 hat. Für die Berücksichtigung des Pendlereuros gelten die Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Z 6 lit b und lit e bis j entsprechend. Rechtliche Würdigung: Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem. § 16 Abs. 1 EStG…
…e) und h)) den Nachweis, dass dem Bf. in den Streitjahren beruflich veranlasste Fahrtkosten (Kilometergelder) für 23.660/22.180/21.520/27.990/21.880 km tatsächlich entstanden sind, nicht zu erbringen. Der belangten Behörde ist zuzustimmen, wenn sie aufgrund des Vorbringens des steuerlichen…
…die Höhe der beruflich veranlassten Reisekosten. Die Kosten für die Kaffee-Tabs wurden vom Beschwerdeführer außer Streit gestellt. Gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 idgF sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine…
…Beschwerdeverfahren die Obliegenheiten und Befugnisse, die den Abgabenbehörden auferlegt und eingeräumt sind. Für Fahrtkosten eines Politikers gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen. Eine beruflich veranlasste Fahrt liegt bei einem Politiker nicht nur bei Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren Sinne, sondern bei allen durch die…
…eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat sie im Schätzungsweg zu erfolgen (vgl. VwGH 29.06.1995, 93/15/0104) Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind keine Reisekosten iSd § 16…
…die Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, entstehen keine Mehraufwendungen, so dass weder Nächtigungspauschale noch steuerfreies Tagesgeld zustehen (VwGH 24.2.1993, 91/13/0252). Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind keine Reisekosten iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG. Sie sind allerdings Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff…
…oder Garage miete. In der Unterlage des Steuerservice des Wirtschaftsbundes stehe geschrieben, dass "beruflich veranlasste Fahrtkosten unabhängig vom Anspruch auf Taggeld und von der Entfernung steuerfrei ausbezahlt werden" - diese Aussage lege die Bf bei, die bis jetzt aktuell sei. Zusätzlich habe die Bf eine Information…
…40 als auch die Fahrtkosten - es handelt sich um 22 Fahrten a € 20,88 (= € 459,36) nicht als Werbungskosten anerkannt werden können. Großalarme etc. und Kulturdienste: Strittig ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Anerkennung der geltend gemachten Fahrtkosten. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind …
…Berufungswerbers im Rahmen seines Gesamtbezuges ausbezahlt. Strittig ist, ob die vom Berufungswerber zum Nachweis seiner Fahrtkosten eingereichten Aufzeichnungen als ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch angesehen werden können. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzusetzen, wobei bei KFZ-Kosten eine Veranschlagung mit dem amtlichen…
…die beruflich veranlasst waren, in Wien besucht hat. Die Fortbildungkurse fanden nicht am Finanzamt A, sondern an anderen Orten in Wien statt. Strittig ist, ob die Fahrtkosten zu diesen Fortbildungsveranstaltungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können oder bereits durch das Pendlerpauschale abgegolten sind. Von folgenden…
…für den Büroraum im eigenen Haus, der unbestritten beruflich genutzt wird, die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG entgegen. Die Aufwendungen für den Büroraum können daher nicht anerkannt werden. B) Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind allgemeine Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 EStG…
…Da die Bw. die Aufwendungen nicht nachgewiesen und ein Zusammenhang mit den geltend gemachten Wiener Vorlesungen nicht feststellbar ist, sind diese nicht anzuerkennen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen weiters keine spezifischen Reisekosten dar. Sie sind in der tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen, somit auch…
…siehe Peyerl, in Jakom EStG13, Rz 90 zu § 20), weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen sohin nicht anerkannt werden können. Beruflich veranlasste Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten dar, sie sind bereits nach den allgemeinen Werbungskosten abziehbar, somit auch ohne das Vorliegen einer Reise iSd § 16 Abs. 1…
…unternommen hat und die diesem daraus erwachsenen Fahrtkosten als Werbungskosten in Betracht kommen können. Weiters zeigt sich unstrittig, dass der Bw. auch im Zuge des zweitinstanzlichen Berufungsverfahrens keine geeigneten Nach- bzw. Beweise für eine klare Trennung von beruflich veranlassten Fahrten und Privatfahrten (zB wie in…