…W/08). Wird im Rahmen der Auslandstätigkeit -wie auch im gegenständlichen Fall- ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, kann auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist allerdings nur hinsichtlich jener Länder auszugehen…
…die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit keine Reise vorliegt, die dauerhaft zu einem Verpflegungsmehraufwand führt, kann aufgrund des Kaufkraftunterschiedes zwischen Österreich und Singapur ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
…im Sinne der angeführten VwGH-Judikatur, ein beruflicher Charakter des strittigen Auslandsaufenthalts anzunehmen. Allerdings ergibt sich aus der Beschreibung der LSE zum konkret vorliegenden Lehrgang EC212 ein täglicher Arbeitsaufwand von nur 6-7 Stunden (4 Stunden unter Anwesenheit von LSE-Personal, 2-3 Stunden Eigenstudium)…
…Streitjahr, aber auch bereits in den Vorjahren (zumindest seit dem Zuzug der Familie 2007 nach Österreich), trotz seiner im Streitjahr beruflich bedingten (siehe dazu die mit mehreren Schriftsätzen von Mitarbeitern des Bf. glaubhaft gemachten Auslandsaufenthalte, die auch vom Bundesfinanzgericht nicht bestritten werden) Tätigkeiten in Russland…
…Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anfallen, wenn im Ausland die Verpflegungsaufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung…
…ein Betrag von € 2.171,40 an Reisespesen anerkannt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer Reise ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen könne. Für die Berechnung der Differenz seien die Auslandstagessätze in Relation zum Inlandstagessatz zu setzen und für…
…2.2008, 2004/13/0116) als Werbungskosten anzuerkennen. In diesem Punkt war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. 2) Fachliteratur Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung hat der Verwaltungsgerichtshof als Ergebnis einer gebotenen typisierenden Betrachtungsweise in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass…
…weiteren Tätigkeitsmittelpunkt begründet hat. Einen weiteren Tätigkeitmittelpunkt im Ausland zu begründen, ist jedoch eine Voraussetzung dafür, dass wegen des Kaufkraftunterschiedes bei den in- und ausländischen Lebenshaltungskosten ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen kann (Lohnsteuerrichtlinien Rz 313, VwGH 13.02.1991, 90/13/0199). Dieser weitere Tätigkeitsmittelpunkt…
…Tagen - obwohl diesfalls keine Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 vorliegt - aufgrund des Kaufkraftunterschieds zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen, der sich auch dann nicht vermeiden lässt, wenn der Steuerpflichtige im Ausland die preisgünstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in…
…folgenden geplanten Rückkehr an den Wohnsitz, war auch die Aufgabe des Wohnsitzes in Wien nicht zumutbar. Es handelte sich daher um einen beruflich bedingten Doppelwohnsitz. Dieser führte zu einer doppelten Haushaltsführung auf Dauer für die Zeit der Beschäftigung in Oberösterreich, da diese Beschäftigung und damit…
…wissen oder es ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden (bedingter Vorsatz), dass ihm eine staatliche Zahlung nicht zusteht und mit entsprechendem Bewusstsein Anzeige-, Offenlegungs-, oder Wahrheitspflichten verletzten - vorliegend etwa, dass die Beschwerdeführerin den Auslandsaufenthalt der Kinder verschwiegen oder darüber falsche Angaben gemacht hätte. …
…rechtsfreundlichen Vertretung mit Schriftsatz vom 28.08.2014 Beschwerde ein. In der Rechtsmittelschrift bringt die Bf vor, ihr Ehemann B. halte sich seit einigen Jahren aus beruflichen Gründen einen Teil des Jahres in Dubai auf. Um der Familie zu ermöglichen, dass sie weiterhin beisammen lebe…
…VwGH 22.02.2012, 2009/16/0032, VwGH 26.02.2015, 2011/15/0121). Die Abgabenhinterziehung erfordert Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt. Gemäß § 8 Abs 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter…
…mwN, und VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135, mwN). Unabhängig davon sind jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei längerdauernden beruflichen Auslandsaufenthalten (erhöhte) Verpflegungskosten abziehbar, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen dem Inland und dem teureren Ausland ergeben (vgl. VwGH 1.9.2015, 2012…
…Errichtung eines Carports und einer Gartenmauer). Er lebte dort mit nicht ins Gewicht fallenden beruflich sowie fallweise durch Beziehungsprobleme bedingten Unterbrechungen gemeinsam mit R H und all seinen Kindern wie eine (mehr oder weniger normale bzw intakte) Familie. Von 2003 bis November 2007 nächtigte der…
…oder an einzelnen Tagen nicht an Ihrem Wohnort waren." Am 10.10.2023 wurde folgende elektronische Vorhaltsbeantwortung eingereicht: Der Beschwerdeführer würde darüber informieren, dass er wegen eines weiteren beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes in ***3*** (23.8. - 7.9.2023) dem gegenständlichen Ersuchen erst jetzt nachkommen könne…
…Diese Tätigkeitsmerkmale am Firmensitz bedingen neben der Anwesenheit an den entsprechenden Tagen auch weitere Anwesenheiten, da C ihre umfangreiche Tätigkeit für das Unternehmen der Beschwerdeführerin sonst nicht in dem von ihr selbst dargestellten Ausmaß erbringen hätten können. Hinzu kommt, dass beruflich bedingte Auslandsaufenthalte der C…
…§ 20 EStG aufgrund der privaten (Mit)veranlassung nicht möglich. 3.4. Höhe der Werbungskosten Für den nahezu ausschließlich beruflich bedingten Teil der Reise (28 Tage) ist der Abzug von Werbungskosten grundsätzlich möglich. Für diese Zeiträume wurden geltend gemacht bzw. kommen in Betracht: Flug - Australien und…
…Herr ***13*** hat seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben und mit Beginn seiner Tätigkeit in ***14*** einen weiteren, beruflich bedingten Wohnsitz in ***14*** begründet. Aufgrund der engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu ***14*** verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach ***14***… Mit seiner Rückkehr nach…