…2010, I R 92/09;) zT vertreten, dass bei Pensionen, die sowohl aus Arbeitgeberbeiträgen als auch aus Arbeitnehmerbeiträgen (insb bereits zugeflossene Löhne oder Gehälter) gespeist werden, die Anknüpfung zur früheren unselbständigen Arbeit verloren ginge. Eine Beschränkung, wonach es sich ausschließlich um Arbeitgeberbeiträge handeln muss, kann…
…2013 deutsche Rentenbezüge in exakt bezeichneter Höhe zugeflossen seien. Diese deutschen Rentenbezüge seien der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2012 am 13.01.2014 und des Einkommensteuerbescheides 2013 am 02.12.2014 nicht bekannt gewesen. Da diese Bezüge im Veranlagungszeitraum schon existent waren…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Als Einnahmen gelten nicht bereits zugeflossene, sondern zukünftige Einnahmen (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0227). Von doppelter Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Haushalte…
…82/14/0088, 1983, 315). Vermehrungen des Vermögens des Steuerpflichtigen seien ein Indiz für die wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit über bereits zugeflossene Einnahmen. Auch bei Zinsen sei der "Zufluss" in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht darüber erhält, wobei es gleichgültig ist…
…82/14/0088, 1983, 315). Vermehrungen des Vermögens des Steuerpflichtigen seien ein Indiz für die wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmöglichkeit über bereits zugeflossene Einnahmen. Auch bei Zinsen sei der "Zufluss" in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht darüber erhält, wobei es gleichgültig ist…
…2011 iHv 13.918,50 € erhalten. Dieser Betrag blieb im gesamten Verfahren unstrittig. 3. Beweiswürdigung: Die Frage, ob bzw zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe dem Bf Bezüge zugeflossen sind, ist eine Frage der Sachverhaltsfeststellung, wobei gemäß § 167 Abs 2 BAO die Abgabenbehörde…
…zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017. In diesem Bescheid wurden dem Bf. zugeflossene Bezüge vom Arbeitsmarktservice Österreich sowie von der ***4*** Gebietskrankenkasse im Betrag von € 10.270,78 gemäß § 3 Abs. 2 dritter Satz zweiter Halbsatz EStG 1988 der Besteuerung unterzogen. Die mit Selbstbehalt als außergewöhnliche…
…nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 2 EStG voraus. Das Jahressechstel ist anhand der im laufenden Jahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen. Dem Vorbringen des Bf.…
…nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen. Die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG setzt das Vorhandensein eines Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 2 EStG voraus. Das Jahressechstel ist anhand der im laufenden Jahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen. Dem Vorbringen des Bf.…
…bei Bezügen gemäß Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5 erster Teilstrich, Abs. 6 bis 8 und Abs. 10 nicht zu berücksichtigen. Gemäß Abs 2 leg. cit. beträgt das Jahressechstel ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge. Soweit die sonstigen Bezüge gemäß…
…sind laut vorgelegtem Lohnkonto Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zugeflossen. Im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2012 bezog der Bf aufgrund einer Bildungskarenz Weiterbildungsgeld vom AMS. Strittig ist, ob die Einkünfte als Angestellter des Vereins auf die Zeit des Bezugs von Weiterbildungsgeld hochzurechnen sind. Beweismittel…
…für das Jahr 2013 vom zuständigen Finanzamt hinsichtlich unserer Offenlegung keine Reaktionen gab, wurde im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2014 der gesamte Veräußerungserlös - somit auch der bereits 2013 zugeflossene Anteil - iHv. € 428.000,00 als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der (progressiven…
…67 Abs 2 EStG voraus. Das Jahressechstel ist anhand der im laufenden Jahr bereits zugeflossenen laufenden Bezüge zu berechnen. Im gegenständlichen Fall flossen ihnen im Zeitpunkt der Bonuszahlung keine im Inland steuerbaren laufenden Bezüge zu. Mangels derartiger laufender Bezüge ergibt die Sechstelberechnung null. Laufende Auslandsbezüge…
…Jahressechstel beträgt ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge. Soweit die sonstigen Bezüge gem. § 67 (1) EStG mehr als das Jahressechstel betragen, sind sie im Auszahlungsmonat nach § 67 (10) EStG zu besteuern. Bei der Berechnung des Jahressechstels ist jener laufende Bezug…
…ob durch die zuvor zugeflossenen auslandsbezogenen Sonderzahlungen bereits (zum Großteil) ein Verbrauch des lohnsteuerlichen Jahressechstels erfolgt ist. Dem § 67 EStG 1988 sind folgende Bestimmungen zu entnehmen: "§ 67. (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13…
…insgesamt ein Sechstel der zugeflossenen laufenden Bezüge nicht übersteigen oder nach Abzug der in § 67 Abs. 12 genannten Beträge nicht mehr als 83.333 Euro betragen. Die Bestimmung des § 67 Abs. 2 EStG sehe vor, dass - soweit die sonstigen Bezüge ein Sechstel der bereits zugeflossenen…
…sodass sich folgende Berechnung ergab: | | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | Gf- Bezüge bisher | 18.000,00 | 18.000,00 | 16.500,00 | 18.990,87 | ungeklärte Einnahmen | 35.000,00 | 55.000,00…
…Freizügigkeitsleistung ausbezahlt worden. Die am 2.4.2015 ausbezahlte Freizügigkeitsleistung sei neben dem Arbeitslosengeld zugeflossen und nicht wie es das Gesetz für die Hochrechnung voraussetze im restlichen Kalenderjahr. Gleichzeitig während der Zeit der Transferleistung bezogene nichtselbständige Einkünfte seien nicht auf einen Jahresbetrag hochzurechnen. Ohne Einbeziehung…
…2) Soweit die sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge (Abs. 1) vor Abzug der in Abs. 12 genannten Beiträge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen, sind sie dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden…
…Jahressechstel, steuerfreie sonstige Bezüge gemäß § 3, ausgenommen sonstige Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet." Aus § 67 Abs 2 EStG ergibt sich, dass das Jahressechstel ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge beträgt…