…Auffassung vertreten wird, das Wort "ausnahmsweise vorzuschreiben" würde behördliches Ermessen begründen - was allerdings nicht der Fall ist - ist zu bedenken, dass das Ermessen im Sinne von Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu üben ist. Das Vorschreiben der Kapitalertragsteuer beim Unternehmen wäre jedenfalls dann unbillig, wenn das Unternehmen…
…Betriebsprüfung" (vgl Ritz, BAO6, § 303 Tz 85, mwN). Ein behördliches Verschulden ist gegebenenfalls bei der Ermessensübung berücksichtigen (vgl Ritz, BAO6, § 303 Tz 86, mit Verweis auf die Judikatur des VwGH). Beschwerdegegenständlich wurde zudem ein vor elf Jahren abgeschlossenes Feststellungsverfahren wiederaufgenommen. Die für die Wiederaufnahme herangezogenen…
…00 an. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Gemäß § 232 Bundesabgabenordnung kann nach Entstehung des Abgabenanspruches, aber noch vor Eintritt der Vollstreckbarkeit ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, um dadurch einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen. Bei Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs…
…dh. dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im abgabenbehördlichen Verfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt. Dem Verschulden der Behörde kommt Bedeutung im Rahmen der Ermessensübung zu, somit im Bereich der Abwägung zwischen Zweckmäßigkeit und Billigkeit bzw…
…wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159) ist dem Element der Zumutbarkeit der Heranziehung eines Haftungspflichtigen angesichts lange verstrichener Zeit im Rahmen der behördlichen Ermessensübung besondere Bedeutung beizumessen (UFS 30.03.2012, RV/2301-W/11). Das Insolvenzverfahren wurde…
…Stoll, Ermessen2 394), der Grad des Verschuldens des Haftungspflichtigen (VwGH 15.09.1995, 93/17/0404), ein allfälliges behördliches Verschulden (Mitverschulden) an der Uneinbringlichkeit (vgl zB Arnold, AnwBl 1987, 470; Stoll, Ermessen2 394) oder Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit (vgl zB VwGH 18.10.1995…
…Einbringungsmaßnahmen beim Primärschuldner offensichtlich viel früher und sodann erfolgreich hätten gesetzt werden können und müssen (Tanzer/Unger in Althuber (Hrsg), Geschäftsführer- und Vorstandshaftung im österreichischen Steuerrecht3 (2018), Die behördliche Ermessensübung im Rahmen der Geschäftsführungshaftung, Seite 112). Da die Abgabenbehörde aus Sicht des Bf. verabsäumt habe…
…brachte folgende Ermessenskriterien vor, die zu berücksichtigen seien: die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenhaftungspflichtigen der Grundsatz von Treu- und Glauben ein behördliches Verschulden an der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung beim Hauptschuldner die Geringfügigkeit des haftungsgegenständlichen Betrages die Uneinbringlichkeit beim Haftungspflichtigen selbst die…
…215), ein behördliches Verschulden (Mitverschulden) an der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung beim Hauptschuldner (zB Arnold, AnwBl 1987, 470), Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) etc. Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd § 20…
…Schriftlichkeit, Rechtsverbindlichkeit und Unwiderruflichkeit voraus. Die Pension kann zwar einzelvertraglich, kollektivvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder auch durch eine einseitig vom Arbeitgeber erlassene Pensionsordnung zugesagt werden, jedoch ist die Schriftlichkeit der Pensionszusage Voraussetzung (VwGH 23.09.2010, 2010/15/0115). Im Erkenntnis vom 27.08.1998, 98…
…BAO erforderliche Schreiben als rechtmäßig zugestellt. Gemäß § 17 Abs. 4 ZustG gilt ein behördliches Schriftstück auch dann als zugestellt, wenn die Verständigung der Hinterlegung (gelber Zettel) beschädigt oder entfernt wurde. Die angedrohte Höhe stellt die Obergrenze für die Festsetzung dar (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO 3…
…Anwendung von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraum voraus, - somit einen - Auslegungsspielraum (Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie z.B. 'gemeinnützig' nach § 35 BAO) oder - Rechtsanwendungsspielraum (bei Ermessensübung) wie z.B. die Verfügung der Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO (…) Beides ist im gegebenen Fall zu beachten…
…solches behördliches Verschulden ist aber unter Umständen bei der Ermessensübung zu berücksichtigen. Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, das sind solche die geeignet sind einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeizuführen. Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Behörde. Wie bei allen Ermessensentscheidungen kommt…
…treffen, um eine Meldung nach dem WiEReG rechtzeitig vorzunehmen. In Hinblick auf die verhängte Strafhöhe von € 1.000, -- führt die belangte Behörde aus, dass das Gesetz für die Ermessensübung hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe keine verbindlichen Vorgaben vorsehe. § 111 Abs 3 BAO bestimme lediglich…
…Mit Beschlagnahmeanordnung vom 20. Februar 2019, Zahl: ***, verfügte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG die Beschlagnahme des PKW der Marke Nissan GTR, behördliches schweizer Kennzeichen ZG xxx, Fahrgestell-Nr. **, Fahrzeugschein und Fahrzeugschlüssel. Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist die B. AG, Adr.B …
…dass auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt (vgl. VwGH vom 26. Juli 2000, 95/14/0094)". Zur Ermessensübung hat der VwGH, der in diesem Zusammenhang weder die behördliche Verschuldenskomponente (vgl…
…der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen sei, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließe die Wiederaufnahme von…
…Haftungsinanspruchnahme im Ermessen der Abgabenbehörde liege. Die Ermessensentscheidung, die Bf. zur Haftung heranzuziehen, sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Zentrales Element sei die Subidiarität der Haftung, dabei seien jedoch unter anderem zu berücksichtigen: -das behördliche Mitverschulden an…
…Haftungsinanspruchnahme im Ermessen der Abgabenbehörde liege. Die Ermessensentscheidung, den Bf. zur Haftung heranzuziehen, sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Zentrales Element sei die Subidiarität der Haftung, dabei seien jedoch unter anderem zu berücksichtigen: - das behördliche Mitverschulden an…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. UFS 21…