…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die beschwerdeführende GmbH (Bf.) ist im Einzelhandel mit optischen und feinmechanischen Erzeugnissen tätig. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst lt. Gesellschaftsvertrag den Handel mit Fotoartikeln…
…Insolvenz verfällt und das Endprodukt daher nicht mehr fertigproduzieren kann oder er seine Handelstätigkeit aufgrund von Rechtsverstößen einstellen muss und das Endprodukt daher nicht mehr fertigproduziert. Derartige nachgelagerte Ereignisse können aber nicht rückwirkend die Natur der Tätigkeit des Unternehmens, das den produktionsbezogenen Verarbeitungsschritt gesetzt hat…
…Neben den dafür notwendigen Zutaten (in der benötigten Menge) werde in einer umfangreichen graphischen Darstellung die Zubereitung festgelegt. Dabei würden die einzelnen vom Franchisenehmer auszuführenden Arbeitsschritte in einer Arbeitsanweisung normiert. Solche Prozessbeschreibungen fänden sich unter anderem auch bei den bekannten Franchisemodellen von ***2*** (dazu später…
…Einschulung zur Aktion und genaue Hinweise wie die Bewerbung des Produktes zu erfolgen hatte. Zusätzlich erhielt jeder Promotor eine schriftliche Unterlage welche ebenfalls eine genaue Darstellung der auszuführenden Tätigkeit und genaue Hinweise wie die Tätigkeit auszuführen war enthielt (z.B. Punkt 8 der Basis-Info)…
…den Bestand der bis zum Datum des Vorvertrags existierenden und verbuchten Schulden der Firma ***L*** und übernimmt die Verantwortung für nicht ausgewiesene Passiva. Frau ***V*** verpflichtet sich laut Artikel 18 die kaufenden Versprechensempfänger über Ereignisse von wesentlicher Bedeutung und über die vermögensrechtlichen Änderungen zu informieren…
…bis zum Datum des Vorvertrags existierenden und verbuchten Schulden der Firma ***IT-KG1*** und übernimmt die Verantwortung für nicht ausgewiesene Passiva. Frau ***IT-KG-GF*** verpflichtet sich laut Artikel 18 die kaufenden Versprechensempfänger über Ereignisse von wesentlicher Bedeutung und über die vermögensrechtlichen Änderungen zu informieren…
…2*** GmbH; ***3*** GmbH und ***4*** GmbH) betroffen. Ab dem Zeitpunkt 10/2003 wurden die jeweiligen Beträge aufgrund eines - sogleich näher auszuführenden - "Stillhalteabkommens" vom 17.06.2003 sowie entsprechend eines Schreibens der Konzernmutter (ihr Personalamt betreffend) an das Finanzamt vom 14.01.2004, lediglich unter…
…b) Besondere Ereignisse (höherer Gewalt, Ausfälle der Antriebsenergie und Wartezeiten aus anderen Gründen u.ä.) c) Sofern einer der Unterzeichneten mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, hat er seine abweichende Ansicht im Arbeitsbericht schriftlich niederzulegen. 5. M wird die für die auszuführenden Arbeiten geltenden Vorschriften…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
, § 3, Tz. 36 stellt § 3 UStG 1994 auf das Verfügungs- und nicht auf das Verpflichtungsgeschäft ab. Die Verfügungsmacht liegt dann vor, wenn der Abnehmer, (auch) ohne zivilrechtlicher Eigentümer geworden zu sein, über die Substanz wie ein Eigentümer verfügen kann. Das Gesetz verlangt nur die tatsächliche…
Die Frage, ob die Tätigkeit der bP erkennbar auf das Ziel gerichtet war, eine wissenschaftliche und/oder technologische Unsicherheit zu klären oder zu beseitigen bzw. eine Fragestellung von allgemeiner Relevanz zu klären und den Stand des Wissens zu mehren, stellt sich im Wesentlichen als eine…
6. Die zur Fertigung gestellten Zeichnungen und Unterlagen werden der Auftraggeberin nach Ausführung des/der Werk-/Montageleistungen unverzüglich zurückgegeben. 7. Für die Erteilung der Genehmigung zum Betreten der Werksanlagen der Auftraggeberin wird N vor Beginn der Arbeiten ein Verzeichnis des eingesetzten Personals mit den erforderlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
…ist neben den verwendeten Zusatzstoffen und Aromen insbesondere stark geprägt durch die verwendeten Eiweißhydrolysate und -extrakte. Hier nimmt Hefeextrakt und -autolysat als "nicht-tierisches"-Erzeugnis eine zentrale Stellung im gesamten Sektor ein. Allerdings ist Hefe ohne wissenschaftlich ersichtlichen Grund stark "ins Gerede gekommen" - der Markt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…
…Insolvenz verfällt und das Endprodukt daher nicht mehr fertigproduzieren kann oder er seine Handelstätigkeit aufgrund von Rechtsverstößen einstellen muss und das Endprodukt daher nicht mehr fertigproduziert. Derartige nachgelagerte Ereignisse können aber nicht rückwirkend die Natur der Tätigkeit des Unternehmens, das den produktionsbezogenen Verarbeitungsschritt gesetzt hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18.02.2013, betreffend Vorsteuererstattung für 1-12/2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die erstattungsfähigen Vorsteuern werden mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. April 2025 gegen 16 Bescheide des Zollamtes Österreich vom 1. April 2025 mit den GZ 600000/xxxx/001/2025, 600000/xxxx/2025, 600000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseDeutschland1***, vertreten durch ***Steuerberatung***, ***Adresse2***, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 02. Oktober 2013 betreffend die Erstattung von Vorsteuern…