…3.2017, sowohl die Reisekosten, als auch die sonstigen Werbungskosten mit den entsprechenden Belegen und einer detaillierten Zusammenstellung nachzuweisen, sowie sämtliche dafür (von dritter Seite) erhaltene Ersatzleistungen (Bildungskonto, Arbeitgeber, etc.) bekanntzugeben, legte der Bf. im Mai 2017 eine Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 vor, in der…
…Stunden an, so reduziert das dafür zu gewährende Taggeld auf € 14,40 bzw. auf ein Zwölftel von € 14,40 je angefangener Stunde (Pkt. B). Da damit der ausländische AG des Bf. durch ein inländisches Bundesgesetz (§ 7 AVRAG) die Anwendung (verpflichtender) lohngestaltender, im einem…
…bei der Firma_AB Skawina, Polen als Übersetzer beschäftigt. Dienstnehmer eines ausländischen Dienstgebers könnten im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbaren, dass der Dienstnehmer seinen Verdienst brutto ausbezahlt bekommt und der Dienstnehmer für die Entrichtung der Abgaben in Österreich zu sorgen habe. Der Beschwerdeführer komme einer solchen…
…getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. (3) … “ Da sich der Beschwerdeführer in Österreich gemäß den unter Punkt 1 erfolgten Feststellungen im streitgegenständlichen Zeitraum nicht länger als 183 Tage in Österreich aufgehalten hat, die Vergütungen von einem Arbeitgeber getragen wurden, der nicht…
…nach der Schweiz. Ihm wurde von seinem ausländischen Arbeitgeber ein "arbeitgebereigenes" Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch für private Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für die Zurverfügungstellung des Kraftfahrzeuges werden vom Arbeitgeber monatlich umgerechnet 326,89 € vom Lohn einbehalten, sodass der monatlich…
…Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ist eine Veranlagung somit schon aufgrund der Bestimmung des § 39 EStG 1988 durchzuführen. Die Beschwerdeführerin hat von einem (mehreren) ausländischen Arbeitgebern Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen, die im Inland unstrittig nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen. Damit ist aber die Veranlagung…
…bemessen werden, sondern ausschließlich, ob in der Beitragsbemessungsgrundlage die sonstigen Bezüge enthalten sind oder nicht. Hinzu kommt, dass b ei Einkünften von bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigten Grenzgänger wie der Bf. die Einkommensteuer nicht durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird, sondern diese gemäß § 41 Abs. 1…
…für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft maßgeblich sein solle und korrespondierend der Ansässigkeitsstaat der natürlichen Person verpflichtet sein solle, Entlastungsmaßnahmen (Steuerfreistellung gemäß Art 23 A oder Steueranrechnung gemäß Art 23 B OECD-MA) zu gewähren. Er beantrage daher, die Anrechnung der ausländischen Steuer in Höhe von…
…die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft zu bejahen sei, da Italien den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff anwende. Des Weiteren verwies die Bf. auf die EAS-Auskunft 3108 des BMF, GZ BMF-010221/3358-IV/4/2009 vom 17.12.2009, wo festgehalten werde, dass Österreich den ausländischen Arbeitgeberbegriff anerkennen müsse…
…Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von verschiedenen ausländischen Arbeitgebern (die naturgemäß ein begünstigt zu besteuerndes Jahressechstel nicht ermittelt haben) eine Zusammenrechnung der im Kalenderjahr erzielten Einkünfte nicht in Betracht. Vielmehr ist das begünstigt zu behandelnde Jahressechstel für jeden Arbeitgeber gesondert zu ermitteln. Daraus ergibt…
…nach dem Akteninhalt bereits bei seiner ehemaligen ausländischen Arbeitgeberin. Es ist daher zu klären, ob die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin des Geschäftsführers im strittigen Zeitraum eine von ihr ausbezahlte Prämie für eine Diensterfindung, die bereits bei der ehemaligen Arbeitgeberin des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin zum Patent angemeldet…
…selbst bei beruflich bedingtem Doppelwohnsitz im Ausland könnten dann keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden, wenn nicht der inländische Arbeitgeber den Lohn weiterbezahle, sondern vom ausländischen Arbeitgeber ein entsprechendes kaufpreisangepasstes Gehalt bezogen werde. Mangels Vorliegens eines kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwandes im Beschwerdefall sei daher die Gewährung von Differenzwerbungskosten…
…dass bei Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten im Sinne der §§ 76, 78, 79 80, 82, 84 und 87 EStG durch den inländischen Gestellungsnehmer (Beschäftiger) ein Freistellungsbescheid durch das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auf Basis eines DBA beantragt werden kann und somit eine Entlastung an der Quelle für die sonst…
…1 EStG 1988, wie das Finanzamt richtig bemerkte, nicht zur Anwendung kommen, denn zu den „anderen“ Einkünften zählen auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Darunter fallen auch Einkünfte von ausländischen Arbeitgebern (Betriebsstätte im Ausland; vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar, § 41 Tz…
…ist, dass die Tätigkeit der Bf. in Österreich weniger attraktiv wird. Durch diese unterschiedliche Behandlung von Gehaltszahlungen durch inländische und ausländische Arbeitgeber kommt es daher zu einer Schlechterstellung allein aufgrund des Sitzes der Gesellschaft. Gleiches ergibt sich, wenn man die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV, ex…
…1. Die Nichtvorlage des ursprünglichen Dienstvertrages aus 1996 als zwingendes Erfordernis für den Nachweis der durchgehenden Beschäftigung beim selben Arbeitgeber 2. Die Nichtvorlage des Nachweises, dass keine Abfindungszahlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses 28.02. 2009 erfolgte und ebenfalls bei vorherigen inländischen und ausländischen Dienstverhältnissen 3…
…und vom 01.06. bis 31.12. bei ein und demselben ausländischen Arbeitgeber beschäftigt und bezog für den Zeitraum 01.04. bis 31.05. Arbeitslosengeld in Höhe von 3.096,97 €. In der am 29.03.2021 elektronisch eingelangten Einkommensteuererklärung 2020 erklärte der Beschwerdeführer…
…Mai 2012 Der Beschwerdeführer erklärte, in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu haben, bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt, jedoch kein Grenzgänger zu sein. Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden mit 1.437,22 € (KZ 453) angegeben. Dem Finanzamt wurden jeweils ein…
…Jahr 2014 vom 27. Oktober 2015 erklärte der Abgabepflichtige, dass er im Jahr 2014 einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt habe und bei einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger gewesen sei. Unter der KZ 453…
…unter der Kennzahl 717 (Gewerkschaftsbeiträge) einen Betrag von 12.932,85 € als Werbungskosten; gleichzeitig übermittelte er auf postalischem Weg die Lohnauskunft des ausländischen Arbeitgebers (L17) und sämtliche Unterlagen der beantragten Werbungskosten und Sonderausgaben. Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgte erklärungsgemäß (Bescheid vom 7.12.2017). Aufgrund einer…