…10.2020 folgt die angelegte Behörde nicht die ursprüngliche Begründung konsequenterweise. Vielmehr stellt die angelegte Behörde fest, dass ich als ausländische Studentin für Ausbildungszwecke in Österreich aufhalte. Ich zitiere schriftliche Begründung der Beschwerdevorentscheidung: "Gemäß § 3 (1) Familienauslastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…den Kindergarten, die Beschwerdeführerin geht neben ihrem Studium einer Beschäftigung nach. Somit bestand im Beschwerdezeitraum Anspruch auf Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Zu den Argumenten der belangten Behörde: Begründet eine ausländische Studentin in Österreich mit ihren Kindern einen eigenen Wohnsitz, der auch regelmäßig benutzt wird, befindet…
… 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Für ausländische Studierende / Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke…
…Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Gemäß § 4 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
…seiner Ehefrau abgeleiteter, Anspruch auf Differenzzahlung für den Monat Jänner 2014 zu. Die Ehefrau des Mitbeteiligten sei vor ihrer Beschäftigung in Österreich in der Slowakei Studentin und nicht erwerbstätig gewesen. Die Slowakei habe ihr für den gesamten Monat Jänner 2014 eine Familienleistung ausbezahlt. Da nach…
…zulässig. Begründung Verfahrensgang: Die 1996 geborene Antragstellerin beantragte am 21.02.2019 Familienbeihilfe (Eigenantrag). Sie sei kroatische Staatsbürgerin, am 25.08.2015 aus Bosnien und Herzegowina in das Bundesgebiet eingereist und sei Studentin an der Universität Wien. Sie legte eine Geburtsurkunde, ein Studienblatt, eine…
…bei ihr wohne, sondern in xyz, Schweiz, dass die monatliche Unterhaltsleistung der Bf 1.750 SF betrage und dass für die Tochter kein Anspruch auf ausländische Familienbeihilfe bestehe. Die Tochter sei Studentin an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (kurz: ETH) Ausl, Studienrichtung UV, im 1. Studienabschnitt…
…besteht Anspruch auf ausländische FBH Nein Beziehung zum Antragsteller Leibliches Kind Das Kind ist erheblich behindert Nein Leibliches Kind Antragsteller Ja Leibliches Kind Partner Ja Gleicher Haushalt Ja Wohnt am Familienwohnsitz Nein Unterhalt wird überwiegend getragen vom Antragsteller Nein Art der Tätigkeit Student Beginn 01…
…verlangt haben. Aus den Daten meiner Tochter war ersichtlich, dass sie Studentin ist und ein Einkommen bezieht. Ich verstehe nicht, wieso ein Fehler passieren konnte und nun schnürt mir dieser Bescheid die Luft zu. Aus meiner finanziellen Situation ist es mir nicht möglich, diesen vermeintlichen…
…welchen Zeitraum Anspruch auf eine der österr. Familienbeihilfe gleichzusetzenden ausländische Beihilfe bestand/besteht aus Kroatien (deutsche Übersetzung) Geburtsurkunde Studienblatt/Studienbuchblatt und Studienerfolgsnachweis ab Familienbeihilfenbeantragung von Ihnen Einkommensnachweis und Aufstellung Ihrer Lebenshaltungskosten Nachweis betreffend überwiegender Kostentragung Zahlungsbelege über Unterhaltszahlungen Nachweis, dass Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen…
…gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Erwägungen Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das in Zeiträumen erzielt wird, für die ein Anspruch auf FB besteht. So bleibt zB ein zu versteuerndes Einkommen, das ein Student bis…
…dass sie selbständig erwerbstätig in Wien sei, dass ihre Tochter A. Studentin an der Technischen Universität NN in Rumänien sei und sie in AT, Rumänien wohne. Beigelegt wurde: Eine Übersetzung des Protokolls der Scheidungsgerichtsverhandlung der Bf. und ihres Ex-Gatten (NH) aus dem Jahr 1995…
…werden. Die Beschwerdeführerin wies auf mitübersandte Bestätigungen und Auflistungen hin. Es möge auch der weitere Anspruch auf Familienbeihilfe überprüft werden, weil ihre Tochter nun Studentin sei und voraussichtlich bis Juni 2018 (Bachelor) bzw. bis Juni 2020 (Magister) studieren werde. Es erging eine teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung…
…ab 10.2010 beantragt. Die Bf sei ledig, einer Vollwaise gleichgestellt, die Bf trage die überwiegenden Unterhaltskosten selbst, sei Studentin an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo sie Wirtschaftsrecht mit einer voraussichtlichen Studiendauer von fünf Jahren studiere. Derzeit befinde sie sich im 2. Abschnitt. Die jährlichen Einkünfte…
…studenten ausweis" übermittelt werden. "Wenn Sie noch ein Dokument brauchen, sagen Sie mir bitte". Äußerung des Finanzamts Das Finanzamt gab hierzu, vom Gericht aufgefordert, mit E-Mail vom 27. 11. 2015 folgende Äußerung ab: Die Bf ist eine ausländische „Lernende“ aus einem Drittstaat und beantragt…
…wenn im Einzugsgebiet des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Nach der Aktenlage (Datenbestand des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe) war die Tochter des Beschwerdeführers im Beschwerdezeitraum Studentin an der Universität Innsbruck. Da der Wohnort des Beschwerdeführers 87 km von Innsbruck entfernt ist ( www.viamichelin…
…beginnen. Vorbereitungskurse sind für Studentinnen mit ausländischer Matura Teil des ordentlichen Studiums - deswegen sollte mein Antrag auf FBH mit sofortiger Wirkung stattgegeben werden. • Da ***7*** und ***6*** durch ihre gesamte Schulzeit immer mit Auszeichnung abgeschlossen haben - und sehr lernbegierige, pflichtbewußte und zielstrebige Studentinnen sind, und…
…erfolgreich absolviert und natürlich selbstständig erarbeitet, erspart und bezahlt. Da Motorräder nicht auf Bäumen wachsen und ich als Studentin nicht viel Geld auf die Seite legen kann, hat mir mein Vater Geld für meine Honda-Hornett (98er Baujahr) geborgt. Selbstverständlich musste ich auch eine Versicherung…
…auf das bisherige Vorbringen verwiesen und anschließend wie folgt ergänzt: Meine Kinder ***Sohn*** und ***Tochter*** studierten seit 2016 in Rumänien. Sie bewohnten während der Studienzeit eine Studentenwohnung. Das Studium dauerte für ***Tochter*** von 10.2014 bis 06.2015 und ***Sohn*** 10.2016 bis 09.2020…
…ihre Familie gemeldet. Dem Einwand, dass die Bf. im Ausland Studentin war, ist entgegenzuhalten, dass beim Umkehrfall, in welchem Studenten ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland verwenden, als dauernder Standort des Fahrzeuges der Familienwohnsitz gilt. Das bedeutet im Fall der Bf. liegt der dauernde…