…Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegt Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung von eben dieser Stelle geändert wird. Laut nachgereichter Nachweise haben Sie laut Vereinbarung mit der Kindesmutter…
…zusammensetzen. Mit Datum vom 25. September 2024 wurde der Bf von der belangten Behörde aufgefordert hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung ein Gerichtsurteil, einen gerichtlichen oder behördlichen Vergleich oder im Falle einer außerbehördlichen Einigung den schriftlichen Vergleich, sowie alle getätigten Zahlungen betreffend die Unterhaltsleistungen, vorzulegen. Mit Datum vom…
…Plus sowie den Unterhaltsabsetzbetrag für jeweils 3 Monate. Im Vorhalteverfahren wurde der Bf. iZm dem beantragten ganzen Familienbonus Plus um Nachreichung des gerichtlichen Vergleiches/Vereinbarung mit der Bezirkshauptmannschaft bei außerbehördlicher Einigung einen schriftlichen Vergleich über die Unterhaltszahlungen und sämtliche Nachweise ersucht. 1. Vorhaltsbeantwortung vom 21…
…da mangels Vorliegens einer behördlich festgelegten Unterhaltsverpflichtung bzw. einer außerbehördlichen Einigung durch schriftlichen Vergleich die Regelbedarfssätze der Gerichte herangezogen worden sind. Der so von der belangten Behörde ermittelten Unterhaltsverpflichtung sei der Beschwerdeführer nicht zur Gänze nachgekommen. Fristgerecht brachte der Beschwerdeführer am 14.6.2024 Beschwerde…
…Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich). Diese Höhe ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neuere Unterhaltsfestsetzung geändert wird. Bei außerbehördlicher Einigung dürfen die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden. Diese kommen nur subsidiär zur Anwendung, wenn…
…vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich). Bei außerbehördlicher Einigung dürfen die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden. Die Regelbedarfsätze sind abstrakte (nicht an die konkrete Einkommenssituation der Eltern angelehnte) Werte und sollen die durchschnittlichen Grundbedürfnisse (Wohnung, Nahrung…
…Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird. Im vorliegenden Fall liegen betreffend das Ausmaß des zu leistenden Unterhaltes einerseits die bis…
…Vergleich festgesetzten Betrag oder im Falle einer außergerichtlichen Einigung aus dem im schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag (vgl. UFS 2.10.2009, GZ. RV/0425-I/08). Primär ist also für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung der in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich…
…6.2022, RV/7103688/2019). Die in einem Gerichtsurteil oder einem gesetzlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts sei so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert werde oder nur deswegen ein geringere Unterhalt gleistet werde, weil…
…behördlichen Vergleich festgesetzten Betrag oder im Falle einer außergerichtlichen Einigung aus dem in dem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag (Jakom EStG, 16. Aufl. (2023), § 33, II. Absetzbeträge (§ 33 Abs 2 bis 6) [Rz.78]). Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte…
…entnehmen, wie eine Valorisierungsklausel der Unterhaltsbeträge. Die in einem Gerichtsurteil oder einem gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird oder nur deswegen ein geringerer Unterhalt geleistet wird…
…monatlich bezahlten Unterhalts etwa durch einen Gerichtsbeschluss, einen gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen schriftlicher Vergleich oder eine Bestätigung der empfangsberechtigten Person (jeweils im Original und der deutschen Übersetzung) vorzulegen. Weiter wurde zusätzlich mit der jeweiligen deutschen Übersetzung ein Scheidungsvergleich und ein Obsorgebeschluss, die Geburtsurkunde des Kindes…
…Tz 44]. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich primär aus einer behördlichen Festsetzung (behördlicher Unterhaltsvergleich, vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich). Diese Höhe ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neuere Unterhaltsfestsetzung geändert wird [vgl. Doralt/Herzog…
…ist an die tatsächliche Leistung des (vollen) Unterhaltes in Höhe der Unterhaltsverpflichtung geknüpft. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich primär aus einer behördlichen Festsetzung (behördlicher Unterhaltsvergleich, vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich; vgl. dazu Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, …
…ist an die tatsächliche Leistung des (vollen) Unterhaltes in Höhe der Unterhaltsverpflichtung geknüpft. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich primär aus einer behördlichen Festsetzung (behördlicher Unterhaltsvergleich, vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich; vgl. dazu Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, …
…ist an die tatsächliche Leistung des (vollen) Unterhaltes in Höhe der Unterhaltsverpflichtung geknüpft. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich primär aus einer behördlichen Festsetzung (behördlicher Unterhaltsvergleich, vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossen; Gerichtsurteil), sonst aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich; vgl. dazu Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, …
…Unterhaltsverpflichtung ergibt sich entweder aus einer behördlichen bzw. einer gerichtlichen Festsetzung (so z. B. aufgrund eines vor der Jugendwohlfahrtsbehörde abgeschlossenen Unterhaltsvergleiches oder aufgrund eines Gerichts-Urteiles oder –Beschlusses) oder aus einer außerbehördlichen Einigung (schriftlicher Vergleich; vgl. UFS 2.10.2009, RV/0425-I/08). Wurde…
…zur Erledigung der Beschwerde, folgende Unterlagen nachzureichen: Ein Gerichtsurteil oder einen gerichtlichen oder behördlichen Vergleich aus dem der festgesetzte monatliche Unterhaltsbetrag hervorgeht. Im Falle einer außerbehördlichen Einigung legen Sie bitte den diesbezüglichen schriftlichen Vergleich vor, aus dem sich der monatliche Unterhaltsbetrag ergibt. Mit Antwortschreiben vom…
…Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich - bei Vorliegen eines Gerichtsurteils oder eines gerichtlichen oder behördlichen Vergleiches aus dem darin festgesetzten Unterhaltsbetrag, - im Falle einer außerbehördlichen Einigung durch den in einem schriftlichen Vergleich festgehaltenen Unterhaltsbetrag. Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor…
…80 € (somit für neun Monate des Jahres 2016) berücksichtigt. Mangels Vorliegens einer behördlich festgelegten Unterhaltsverpflichtung (Gerichtsbeschluss oder Vergleich) bzw. einer außerbehördlichen Einigung durch schriftlichen Vergleich hätten die Regelbedarfssätze der Gerichte herangezogen werden müssen. Da der Abgabepflichtige der so ermittelten Unterhaltsverpflichtung nicht zur Gänze nachgekommen…