…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…thematisiert worden ist. 3. Im gegenständlichen Fall ist den zwischen der GmbH (GH) und ihren Gesellschaftern mit den beiden Verträgen vom 11. Juli 2005 zusätzlich vereinbarten atypisch stillen Beteiligungen die steuerliche Anerkennung nicht nur wegen der unter Pkt. 1 (fehlendes Unternehmerwagnis), sondern auch unter Pkt…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…thematisiert worden ist. 3. Im gegenständlichen Fall ist den zwischen der GmbH (GH) und ihren Gesellschaftern mit den beiden Verträgen vom 11. Juli 2005 zusätzlich vereinbarten atypisch stillen Beteiligungen die steuerliche Anerkennung nicht nur wegen der unter Pkt. 1 (fehlendes Unternehmerwagnis), sondern auch unter Pkt…
…aufgefordert, den gesamten Veranlagungsakt im Original vorzulegen und weiters den Streitteilen freigestellt sich zur einschlägigen Judikatur im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Bescheidadressaten bei Vorliegen einer atypischen stillen Beteiligung zu äußern. Im Schreiben vom 14.09.2020 vertrat die belangte Behörde - verkürzt dargestellt - die Rechtsauffassung…
…2.2015 die folgenden Prüfungsfeststellungen getroffen: Der Umstand, dass die AG nicht an den stillen Reserven der GmbH teilnimmt, hindere die Steuerpflicht grundsätzlich nicht, weil der GesSt sowohl typische, als auch atypische stille Beteiligungen unterliegen. Hinsichtlich der Befreiung als Versorgungsbetrieb sei schon die Gesellschafterstruktur der…
…stille Gesellschaft spricht (UFS v. 02.03.2006, RV/1673-W/05; insbesondere VwGH 16.04.1991, 90/14/0120). In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Judikatur des UFS hier nicht einschlägig ist, da es in diesem um die Abgrenzung zwischen atypisch stiller Beteiligung…
…aufgelegt hat. Die Finanzierung ist dabei dergestalt, dass Investoren mit der Kommanditistin der Bf Treuhandvereinbarungen abschließen und das so in die KG gelangte Kapital im Wege atypisch stiller Beteiligungen an Unternehmen zur Finanzierung weitergegeben wird. Im Gegenzug erhalten die Treuhänder anfänglich eine Verlustzuweisung, die bis…
…aufgelegt hat. Die Finanzierung ist dabei dergestalt, dass Investoren mit der Kommanditistin der Bf Treuhandvereinbarungen abschließen und das so in die KG gelangte Kapital im Wege atypisch stiller Beteiligungen an Unternehmen zur Finanzierung weitergegeben wird. Im Gegenzug erhalten die Treugeber anfänglich eine Verlustzuweisung, die bis…
…Strittig ist, ob ein anteiliger Abzug der Sonderbetriebsaufwendungen - "Modellentwicklungskosten" als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der atypisch stillen Gesellschaft, möglich ist. In Sonderbilanzen werden Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben der einzelnen Mitunternehmer erfasst. Sonderbetriebsausgaben entstehen einem Gesellschafter aus der Beteiligung (z.B. Rechtsanwaltskosten…
…an Dritte geleistete Ausgaben. Die AbisJ übt zwar selbst keine betriebliche Betätigung aus, sie ist jedoch an betriebsführenden Gesellschaften als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt. Diese Beteiligung stellt eine Mitunternehmerbeteiligung dar, über die auch der AbisJ die (ertragsteuerliche) Stellung einer Mitunternehmerschaft vermittelt wird. Die einzelnen Aufwendungen…
…an Dritte geleistete Ausgaben. Die AbisJ übt zwar selbst keine betriebliche Betätigung aus, sie ist jedoch an betriebsführenden Gesellschaften als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt. Diese Beteiligung stellt eine Mitunternehmerbeteiligung dar, über die auch der AbisJ die (ertragsteuerliche) Stellung einer Mitunternehmerschaft vermittelt wird. Die einzelnen Aufwendungen…
…jährliche Gewinn von € 33.000 würde von der BP in der Folge bis zum 20. Jahr ab Eingehen dieser (atypisch) stillen Beteiligung "fortgezogen" und sodann ein Gesamtgewinn (nach Abzug der Einlage von € 150.000) von ca. € 23.000 nach 20 Jahren errechnet…
…folgendes an: "…geht es hier um die frühere Mitarbeiterbeteiligung? Falls ja, bei dieser handelte es sich um eine typische stille Beteiligung, so dass die hieraus entstandenen Aufwendungen grundsätzlich Betriebsausgaben in Form von Zinsen darstellten. Allerdings war bei der A Group AG genau aufgrund dieses…
…eingetragen. Die GMBH hat nie eine tatsächliche Geschäftstätigkeit entfaltet. Zwischen 2006 und 2008 wurden in insgesamt 251 Fällen Anleger (darunter der Bf.) zur Zeichnung von atypisch stillen Beteiligungen an der GMBH mit einem Investitionsvolumen von insgesamt € 5.578.822,50 (in insgesamt 5 Tranchen…
…auf der Ebene der atypisch stillen Gesellschaften keine Mitunternehmerschaft vor, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen sei. Demzufolge könne die Bestimmung des § 2 Abs 2a zweiter Teilstrich EStG 1988 im vorliegenden Sachverhalt keine Anwendung finden. Zur Frage, ob die Beteiligung der Bf allenfalls unter…
…Gesellschaftsvertrag vom tt.m2.2007 („Gesellschaftsvertrag atypisch stille Beteiligung 2007“) erfolgte die Gründung der KGundMitges(erfasst unter StNr.: XXXX, = Bf.), aufgrund dessen sich die TreuhandgesmbH als Treuhänderin für die Treugeber AA, BB und CC als atypisch stille Gesellschafterin an der Geschäftsherrin KG (erfasst unter…
…Bf. ein, dass die gesamten sonstigen Forderungen mit € 95.930,00 ermittelt worden seien. In diesem Betrag sei die sogenannte D. Veranlagung als atypisch Stille Beteiligung mit € 74.216,00 erfasst. Das sei unrichtig, da es sich hier, wie auch dem Finanzamt mitgeteilt…
…Bf. ein, dass die gesamten sonstigen Forderungen mit € 95.930,00 ermittelt worden seien. In diesem Betrag sei die sogenannte D. Veranlagung als atypisch Stille Beteiligung mit € 74.216,00 erfasst. Das sei unrichtig, da es sich hier, wie auch dem Finanzamt mitgeteilt…
…Beteiligung der Erfüllung des satzungsmäßigen Zweckes der Genossenschaft und nicht überwiegend der Erzielung von Erträgnissen der Einlage dient" Die hM billigt auch (typische und atypische) stille Beteiligungen einer Genossenschaft als potentielle Förderungsmittel. Richtig ist daran, dass eine Genossenschaft unter Beachtung ihres Förderungsauftrages auch stille Beteiligungen…