…gemäß § 4 Abs 2 EStG durch einen Zuschlag 2004/2005 nachzuerfassen und saldierte sich mit dem Abschreibungsaufwand auf eine Einkommensänderung von Null im selben Wirtschaftsjahr. 2. Zur atypisch stillen Beteiligung Die im Verfahren vor dem BFG erwogene Möglichkeit, es könnte sich um Liebhaberei handeln, wird…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…Position nachvollziehen habe lasse, und dies somit dem Finanzamt offen gelegt worden sei. AG: Einer im Internet allseits zugänglichen Präsentation der AG (Hinweis auf Beilage) sei zu entnehmen, dass diese AG in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichem Mezzanine (atypisch stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen, sozietäre Genussrechte) in…
…atypisch stille Beteiligung an Kürzel-GmbH. Es lag also eine doppelstöckige atypisch stille Beteiligung vor. Betreffend diese (weitere atypisch stille) Beteiligung wurden keine Unterlagen im Akt abgelegt. Die genauen vertraglichen Bestimmungen sind nicht bekannt. Laut Bilanz der GH-Kürzel 2010 hatten die verbliebenen atypisch stillen…
…dass den jeweils neu beigetretenen atypisch stillen Gesellschaftern im Jahr ihres Beitritts jeweils nur die ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Verluste in den einzelnen Jahren zuzurechnen sind (…)“ Unter Tz 4 („Forderungsabschreibungen“) stellte der Prüfer fest: „Zum 31.12.2008 bestanden gegenüber den Tochtergesellschaften in Deutschland und…
…steuerlich nicht zulässig. Die bisher vorgenommene Verlustaufteilung sei daher mit steuerlicher Wirkung in der Weise zu korrigieren, dass den jeweils neu beigetretenen atypisch stillen Gesellschaftern jeweils nur die ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Verluste in den einzelnen Jahren zuzurechnen seien. Auf die Anwendung des Art. IV UmgrStG…
…aufgefordert, den gesamten Veranlagungsakt im Original vorzulegen und weiters den Streitteilen freigestellt sich zur einschlägigen Judikatur im Zusammenhang mit der Bezeichnung des Bescheidadressaten bei Vorliegen einer atypischen stillen Beteiligung zu äußern. Im Schreiben vom 14.09.2020 vertrat die belangte Behörde - verkürzt dargestellt - die Rechtsauffassung…
…133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Bei der ***T*** (in der Folge T) sowie einer an dieser bestehenden atypisch stillen Beteiligung fanden Betriebsprüfungen statt, die in geänderten Gewinnverteilungen und damit geänderten Feststellungsbescheiden sowie davon abgeleitet in geänderten Körperschaftsteuerbescheiden der…
…Aufwendungen ab 1997 bzw. ab 1992. Die Geschäftsherrin wies im gesamten Zeitraum der atypisch stillen Beteiligung eine erhebliche, bis zuletzt steigende Überschuldung ihres Unternehmens auf: (Fortsetzung nächste Seite) | Jahr | Anlagevermö | Umlaufvermö | Summe | Verbindl. | Saldo | Kapitalfehlbetrag | 1990 |…
…für die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft mit der ***Bf1***" vorgebracht wird, die Erfindertätigkeit des ***13*** könne im GmbH Recht nicht als Sacheinlage gewertet werden, bedeutet dies nicht, dass die Arbeitskraft des ***13*** bei der Festlegung des Beteiligungsausmaßes in der stillen Gesellschaft nicht berücksichtigt werden…
…jährliche Gewinn von € 33.000 würde von der BP in der Folge bis zum 20. Jahr ab Eingehen dieser (atypisch) stillen Beteiligung "fortgezogen" und sodann ein Gesamtgewinn (nach Abzug der Einlage von € 150.000) von ca. € 23.000 nach 20 Jahren errechnet…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.“ Zentrale Rechtsfrage ist, unter welchen Voraussetzungen eine atypisch stille Beteiligung zwischen einer GmbH und einer ihr nahestehenden Person anzuerkennen bzw. zu versagen ist. Da…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.“ Zentrale Rechtsfrage ist, unter welchen Voraussetzungen eine atypisch stille Beteiligung zwischen einer GmbH und einer ihr nahestehenden Person anzuerkennen bzw. zu versagen ist. Da…
…2a EStG 1988 Einleitend erfolgt die Darstellung der gesetzlichen Regelung sowie der Auffassung der Finanzverwaltung entsprechend den Einkommensteuerrichtlinien. Die atypisch stille Beteiligung an der SM GmbH sei durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten sei betraglich nicht begrenzt. Mit dem allfälligen steuerlichen…
…sich neben der Geschäftsherrin noch ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2009 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2008 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. dem Gericht vorliegenden Vertrag für das Jahr 2007 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…die ***GmbH 6***. sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2010 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters. Eine Verlustobergrenze wurde vereinbart …
…der Geschäftsherrin nur natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2005 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters (vgl die Zusammenschlussverträge der Gesellschafter…
…neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2006 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…