…Lösung gekommen wäre. Auch die Bf weist in der Vorhaltsbeantwortung vom 18.09.2018 darauf hin, dass sie im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung Anspruch auf zwei zusätzliche Monatsbezüge als gesetzliche Abfertigung gehabt hätte. Diese zwei Monatsentgelte seien in der einvernehmlichen Lösung mitberücksichtigt worden, weil die…
…2025 (netto EUR 1.732,75, Auszahlungsbetrag nach Aufrollungen: EUR 1.692,94) Arbeitgeberseitiges Kündigungsschreiben vom 08.10.2025 für ***Ehegatte der Tochter*** mit Wirksamkeit ab 22.10.2025 Screenshot eines Handybildschirms ohne Angabe eines Kontoinhabers oder einer Kontonummer, welcher mit einem Filter für den…
…Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung mit Schreiben vom 27.06.2013 mit Ablauf des 30.06.2014 enden wird. 2. Die Beklagte rechnet das Arbeitsverhältnis bis zu seinem Beendigungszeitpunkt entsprechend Ziffer 1 auf…
…nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Da ein folgenschweres Ereignis mit der unvorhersehbaren Kündigung durch meinen Arbeitgeber am 07.01.2026 vorangeht, sehe ich die sachliche Unbilligkeit jetzt als gegeben…
…1.1 und Pkt. 2.1. mit 1.9.2021 auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Überlassungsmitteilung datiert vom 22.12.2021 arbeitgeberseitig bzw. vom 18.1.2022 arbeitnehmerseitig, weist einen rückwirkenden Überlassungsbeginn mit 1.9.2021 auf. Eine Befristung ist der Mitteilung nicht zu entnehmen…
…weitergeleitet. Die Differenz zwischen den Fördermitteln der ÖAW und den an den Bf. weitergeleiteten Bruttobezügen verblieb bei der Universität X und wurde von dieser dazu verwendet, die arbeitgeberseitigen Lohnnebenkosten zu decken. Der Universität X sollten keine Kosten für die Anstellung des Bf. entstehen, weshalb alle…
…eines befristeten Anstellungs(vertrags)verhältnisses - die Anstellung erfolgte vorerst 6 Monate auf Zeit mit Kündigungsmöglichkeit ohne Begründung - aufgenommen hat. Evident ist, dass durch die arbeitsvertraglich ausdrücklich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit durch die Arbeitgeberseite das Faktum "der Ungewissheit einer Weiterbeschäftigung" für die Bf erst nach Zeitablauf der Befristung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch die Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & CoKG, 8010 Graz, Leonhardstraße 109, betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Säumniszuschlag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
…Sache liegen, dass die Arbeitnehmervertreter letztlich die Nettoauszahlung betrachten, hingegen die Arbeitgeber auf die Gesamtkosten des Sozialplanes fokussiert wären; das Delta würde die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Abgaben bilden, die der Gesetzgeber entsprechend normieren könne). Die Intention des Gesetzgebers wäre daher darin gelegen, zu vermeiden, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. J.L in der Beschwerdesache des J.O, Str. 120/2, 56lk St.J, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 18.07.2008, betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für das Jahr 2007 gemäß § 82…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache I-GmbH GmbH, K, vertreten durch Nord-Süd Treuhand, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater GmbH, 9500 Villach, Hausergasse 27, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 4. Dezember 2009, betreffend Festsetzung…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den [Richter] in der [Beschwerdeführerin] gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Hanno Michael Stromberger, Peraustraße 29, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 13. August 2019 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beatrix Goworek, Zieglergasse 27/2/9, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 2. November 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch STB, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 29.6.2011 zu StNr. 000/0000, mit dem der Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2007 mit 50.059,87 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. September 2007, betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2005, betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalendermonate August 2003 und September 2003 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 9.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2012 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Jahre 2007, 2008, 2009…