…ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt (ErlRV 662 BlgNR 24. GP 18). Das zuständige Finanzamt hat nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur über den schriftlichen Antrag abzusprechen. Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtwidrig…
…auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (vgl VwGH 14.6.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines entsprechenden Parteiantrages erlassen, ist er rechtswidrig (vgl VwGH 11.12.1968, 1345/66). Im vorliegenden Beschwerdefall liegt im Verwaltungsakt lediglich das Formular Beih…
…unter Punkt 4.1. nochmals ausführlich mit der Thematik, dass die Zuteilung ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt sei. Nach Ansicht der Bf. seien bereits im Zuteilungsantrag die jeweiligen Voraussetzungen (Mehrfacherfassung bestimmter Lohnbestandteile und berechtigtes Interesse an der Zuteilung) konkret darzulegen und zu belegen. Dabei sei konkret darzulegen…
…auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (vgl VwGH 14.06.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines entsprechenden Parteiantrages erlassen, ist er rechtswidrig (vgl VwGH 11.12.1968, 1345/66). Im vorliegenden Beschwerdefall liegt im Verwaltungsakt ein Antrag der Beschwerdeführerin…
…Amtssachverständigen auch den Eventualantrag ab. Nach der Rechtsmittelbelehrung verfasste das Amt folgenden Hinweis: "Nach Ansicht des ***4*** Bez.-Land ist die Erteilung einer Bewilligung nach § 11 B.Ges. ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, wobei für jeden Standort ein gesonderter Antrag eingebracht worden ist, weil es möglich ist…
…des § 20 Stmk BauG sind anzeigepflichtig. Solche Vorhaben müssen der Behörde gemäß § 33 Abs. 1 leg. cit. nachweislich schriftlich angezeigt werden. Die Baubewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines solchen Antrages mit Rechtswidrigkeit behaftet ist (vgl. Trippl/Schwarzbeck/Freiberger, Steiermärkisches Baurecht, Kommentar5, § 22…
… 177 Abs. 3 FinStrG ist durch den Einzelrichter über die Beschwerde abzusprechen. Die Erteilung der Bewilligung eines Strafaufschubes ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Der Antrag auf Gewährung eines Strafaufschubes wurde am 21. August 2014 im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt und damit…
…sich gegen den Auftrag, den angeblichen Rückstand in Höhe von 347.735,79 € und 141.660,55 € zu entrichten. Eine Zahlungserleichterung sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt dessen Voraussetzung ein Ansuchen des Abgabepflichtigen sei. Weil es sich dabei…
…dass die Zahlungserleichterung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…dass die Zahlungserleichterung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…7 BAO ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…0118). Die Stundung ist ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörde, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am Kriterium…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…Herabsetzung von Säumniszuschlägen ist ein antragsbedürftiger, begünstigender Verwaltungsakt. Ungeachtet der auch hierfür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…Eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ist in den vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Verwaltungsakten nicht enthalten (weder eine vom 1.6.2015 noch die im Abweisungsbescheid erwähnte vom 29.5.2016). Versicherungsdaten Das Finanzamt ermittelte am 17.3.2016 folgende Versicherungsdaten betreffend…
…wertet das FA im Vorlagebericht den Antrag auf Erhöhungsbetrag auch als Antrag auf den Grundbetrag. 2. Beweiswürdigung Der Verfahrensgang und der dargestellte Sachverhalt ergeben sich aus den vom Finanzamt vorgelegten Verwaltungsakten sowie aus den Angaben und Vorbringen der beschwerdeführenden Partei. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…Sachverhalt und Beweiswürdigung: Der nachfolgend dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem unstrittigen Inhalt des Verwaltungsaktes bzw aus den zu den einzelnen Feststellungen angeführten Beweismitteln und Würdigungen: a) Die Beschwerdeführerin war nach ihren vom Finanzamt nicht angezweifelten Angaben im Beschwerdezeitraum alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Töchtern…
…7*** mit Telefax vom 22.11.2019 an das Finanzamt als Rechtsnachfolgerin des Bf "den Antrag meines verstorbenen Vaters ***1*** ***2*** vom 17.3.2013 auf Zuerkennung der Familienbeihilfe zurück". Anstatt das Verwaltungsverfahren wegen Zurücknahme des Antrags auf Verfahrenseinleitung einzustellen und den Verwaltungsakt zu schließen…