…abgesprochen. Ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt - wie hier die Gewährung oder Nichtgewährung von Familienbeihilfe - darf nur dann ergehen, wenn der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung ein auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (VwGH 14.6.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines…
… 85, Tz 1 ff, und die dort angeführte VwGH-Judikatur). Andererseits ist es bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei dem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dem Wortlaut des Begehrens nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Dabei ist für die Beurteilung…
…ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt (ErlRV 662 BlgNR 24. GP 18). Das zuständige Finanzamt hat nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur über den schriftlichen Antrag abzusprechen. Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtwidrig…
…auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (vgl VwGH 14.6.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines entsprechenden Parteiantrages erlassen, ist er rechtswidrig (vgl VwGH 11.12.1968, 1345/66). Im vorliegenden Beschwerdefall liegt im Verwaltungsakt lediglich das Formular Beih…
…dem Verwaltungsakt nicht entnehmbar. Ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt - wie hier die Gewährung oder Nichtgewährung von Familienbeihilfe - darf nur dann ergehen, wenn der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung ein auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (VwGH 14.6.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt…
…unter Punkt 4.1. nochmals ausführlich mit der Thematik, dass die Zuteilung ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt sei. Nach Ansicht der Bf. seien bereits im Zuteilungsantrag die jeweiligen Voraussetzungen (Mehrfacherfassung bestimmter Lohnbestandteile und berechtigtes Interesse an der Zuteilung) konkret darzulegen und zu belegen. Dabei sei konkret darzulegen…
…auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (vgl VwGH 14.06.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines entsprechenden Parteiantrages erlassen, ist er rechtswidrig (vgl VwGH 11.12.1968, 1345/66). Im vorliegenden Beschwerdefall liegt im Verwaltungsakt ein Antrag der Beschwerdeführerin…
…Amtssachverständigen auch den Eventualantrag ab. Nach der Rechtsmittelbelehrung verfasste das Amt folgenden Hinweis: "Nach Ansicht des ***4*** Bez.-Land ist die Erteilung einer Bewilligung nach § 11 B.Ges. ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, wobei für jeden Standort ein gesonderter Antrag eingebracht worden ist, weil es möglich ist…
…des § 20 Stmk BauG sind anzeigepflichtig. Solche Vorhaben müssen der Behörde gemäß § 33 Abs. 1 leg. cit. nachweislich schriftlich angezeigt werden. Die Baubewilligung ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt, der ohne Vorliegen eines solchen Antrages mit Rechtswidrigkeit behaftet ist (vgl. Trippl/Schwarzbeck/Freiberger, Steiermärkisches Baurecht, Kommentar5, § 22…
… 177 Abs. 3 FinStrG ist durch den Einzelrichter über die Beschwerde abzusprechen. Die Erteilung der Bewilligung eines Strafaufschubes ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Der Antrag auf Gewährung eines Strafaufschubes wurde am 21. August 2014 im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt und damit…
…Art. 236 ZK die Rechtskraft des abweislichen Bescheides entgegenstünde. Über einen derartigen Antrag könnte wegen entschiedener Sache inhaltlich nicht mehr abgesprochen werden, ein solcher Antrag müsste zurückgewiesen werden (Aichlreiter, Antragslos erlassener antragsbedürftiger Verwaltungsakt und Rechtsschutz, JBl 1996, 299). Bei Nichtaufhebung des Bescheides vom 8. August…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). 3.2. Ansuchen um Zahlungserleichterung Rz 203: Eine Zahlungserleichterung ist ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145, 0156; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118)…
…sich gegen den Auftrag, den angeblichen Rückstand in Höhe von 347.735,79 € und 141.660,55 € zu entrichten. Eine Zahlungserleichterung sei nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt dessen Voraussetzung ein Ansuchen des Abgabepflichtigen sei. Weil es sich dabei…
…dass die Zahlungserleichterung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…dass die Zahlungserleichterung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…7 BAO ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…
…0118). Die Stundung ist ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörde, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am Kriterium…
…dass die Stundung ein antragsbedürftiger begünstigender Verwaltungsakt ist. Ungeachtet der auch hiefür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine…