…der diesfalls um ein Jahr verlängerten Verjährungsfrist auch keine Geltendmachung der Gesamtschuld ihr gegenüber. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt aber nicht nur zur Einhebungsverjährung die Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (VwGH 18.10.1995…
…Amtshandlungen gerichtet hatten (VwGH vS 18.10.1995, 91/13/0037). Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 23.6.2009, 2007/13/0017). Nach außen erkennbare…
…weil die Festsetzung der Anspruchszinsen jeweils der Stammabgabe entsprechend, also anspruchsbezogen und daher einzeln zu erfolgen hat. Aus diesen Gründen können die angefochtenen Bescheide mit der Bezeichnung "Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003" ("2004", "2005" und "2006") - mangels Bestimmtheit - auch nicht als aus mehreren…
…einzubehaltenden Lohnsteuer (§ 82 EStG 1988). Verjährungsverlängerungshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO wirkten anspruchsbezogen (VwGH 09.11.2000, 2000/16/0336). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterbreche jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung, u…
…Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 17.6.2015, Ra 2015/16/0044). Eine …
…91/13/0038, vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Rechtsansicht, dass Unterbrechungshandlungen im Sinn des § 238 Abs. 2 BAO anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich…
…sei. Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO wirkten anspruchsbezogen und somit nicht nur gegenüber dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 17.6.2015, Ra 2015/16/0044). Die Geltendmachung der Haftung stelle die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar…
…erging somit innerhalb der zu beachtenden Frist. Dass die in der vorstehenden Tabelle genannten Bescheide zum Teil an Mittäter des ***NN*** ergingen, schadet nicht. Denn nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen. Sie unterbrechen somit die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…
…Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon, wie dies im Erkenntnis des verstärkten…
…betreffen würden, wird auf die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der VwGH den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht hält und sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach § 238…
…vom 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, ist der VwGH in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich…
…des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Nach ständiger Rechtsprechung wirken Unterbrechungshandlungen im Sinn des § 238 Abs 2 BAO anspruchsbezogen. Somit entfalten derartige Unterbrechungshandlungen nicht nur gegenüber dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen Wirkung (vgl. zB…
…vom 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, sei der VwGH in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirkten, somit die Verjährung gegenüber jeden unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht komme, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche…
…VwGH 26.02.2003, 2002/13/0223; 29.03.2007, 2005/16/0095). Festgehalten wird an dieser Stelle auch, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, somit die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt unterbrechen, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, an wen sich…
…Unterbrechungshandlungen im Sinn des § 238 Abs. 2 BAO wirken anspruchsbezogen und somit entfalten solche Unterbrechungshandlungen nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen Wirkungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs…
…Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs 2 BAO wirken anspruchsbezogen und somit nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 17.6.2015, Ra 2015/16/0044). Eine …
…Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig geworden ist, von neuem zu laufen. Dabei würden Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken und somit die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, unterbrechen (Verweis auf VwGH 28.10.2008, 2006/15…
…unternommene, nach außen hin erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen sind anspruchsbezogen und entfalten daher nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen Wirkung (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren2…
…des Zeitraumes gehemmt, in dem die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt sei. Die Wirkung der Hemmung bestehe für die Zeitspanne zwischen Bewilligung und Ablauf der Aussetzung der Einhebung. Diese sei anspruchsbezogen, bestehe also nicht nur gegenüber der Primärschuldnerin, sondern auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen. Die Lohnabgaben…
…2 BAO anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten, somit auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet diese anspruchsbezogene Wirkung von…